Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Dokumente, welche belegen, warum der Bundesanzeiger Verlag 1998 und 2006 ohne ein öffentlich bekanntes Bieterverfahren an die Verlagsgruppe M. Dumont Schauberg verkauft wurde.
Zudem hätte ich gerne eine Erklärung, warum Aufträge für neue Portale wie das Transparenzregister ebenfalls an das gleiche Unternehmen vergeben werden.
Meiner Meinung nach hat hiermit das Bundesministerium der Justiz dieser Verlagsgruppe ein absolutes Monopol über alle Firmendaten in Deutschland gegeben und das ohne erklärbaren rationalen Hintergrund.
In Großbritannien und den USA werden Firmendaten kostenlos öffentlich über eine elektronische Schnittstelle verfügbar gemacht (siehe UK Companies House und SEC). Diese Vorgehensweise erlaubt allen interessierten Bürgern und Unternehmen, die Daten zu nutzen und so zu profitieren.
Warum hat das Bundesministerium der Justiz anstatt die Daten frei über eine Schnittstelle verfügbar zu machen diese Macht einem privaten Unternehmen gegeben?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Miksche
Anfragenr: 251760
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Christoph Miksche
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