Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Hinterlegung der Ratifikationsurkunden zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Am 17.01.2012 hat die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen die Bekanntmachung des Inkrafttretens des Fünfzehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) veröffentlicht.

"Nachdem am 29. Dezember 2011 alle Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein, Vorsitzland der Ministerpräsidentenkonferenz, hinterlegt waren, tritt der Staatsvertrag gemäß seines Artikels 7 Absatz 2 am 1. Januar 2013 in Kraft."
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19525&menu=1&sg=0

Zur Hinterlegung der Ratifikationsurkunden zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag brauche ich Information:

1. Listen Sie bitte alle Ratifikationsurkunden mit Datum auf, die bei Ihnen hinterlegt wurden.
2. Welche Erklärungen wurden zusammen mit Ratifikationsurkunden abgegeben?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. November 2018
  • Frist
    22. Dezember 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: A…
An Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hinterlegung der Ratifikationsurkunden zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag [#34815]
Datum
22. November 2018 00:35
An
Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 17.01.2012 hat die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen die Bekanntmachung des Inkrafttretens des Fünfzehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) veröffentlicht. "Nachdem am 29. Dezember 2011 alle Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein, Vorsitzland der Ministerpräsidentenkonferenz, hinterlegt waren, tritt der Staatsvertrag gemäß seines Artikels 7 Absatz 2 am 1. Januar 2013 in Kraft." https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19525&menu=1&sg=0 Zur Hinterlegung der Ratifikationsurkunden zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag brauche ich Information: 1. Listen Sie bitte alle Ratifikationsurkunden mit Datum auf, die bei Ihnen hinterlegt wurden. 2. Welche Erklärungen wurden zusammen mit Ratifikationsurkunden abgegeben?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.