Hinweis auf Änderung der Rahmenbedingungen der Handlungsgrundlage des Generalstaatsanwalts Brauneisen mit Bitte um Stellungnahme.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mir liegt ein Schreiben vom 10.02.2021 des Generalstaatsanwalts Brauneisen an einen geschwärzten Adressaten vor, mit dem Titel "Obduktionen COVID-Impfungen" und dem Aktenzeichen 42-379.
In diesem Schreiben antwortet der Generalstaatsanwalt auf die Bitte,
sämtliche Toten, bei denen vor Todeseintritt eine COVID-Impfung stattgefunden hat, obduzieren zu lassen.
Der Generalstaatsanwalt erklärt, dass nach der Strafprozessordnung die
Leichenöffnung nur dann angeordnet werden darf, wenn der Anfangsverdacht für einen nichtnatürlichen Tod besteht und Fremdverschulden möglich erscheint.
In diesem Zusammenhang erklärt der Generalstaatsanwalt, dass es von erheblichem Belang ist, dass sich weder auf der Homepage des Paul-Ehrlich-Instituts, noch der des Robert-Koch-Instituts valide Hinweise auf eine mögliche Kausalität zwischen Impfung und Tod finden.
Angesichts eines Artikels vom 01.08.2021 der Augsburger Allgemeinen, indem berichtet wurde, dass der Chef-Pathologe der Universität Heidelberg erklärte, dass man mehr als 40 Menschen obduziert habe, die binnen zwei Wochen nach einer Impfung verstorben sind und man davon ausgehe das 30-40% an der Impfung gestorben sind (Quelle 1), ist die erste Rahmenbedingung der Entscheidungsgrundlage des Generalstaatsanwalts Brauneisen nicht länger gegeben.
Als mir diese Information zur Kenntnis kam, sah ich mich in der Verantwortung die Arbeitsweise und Sorgfältigkeit des Paul-Ehrlich-Instituts zu überprüfen, auf welches sich der Generalstaatsanwalt Brauneisen als eine seriöse Quelle bezog, wovon, da öffentlich zur Feststellung der Impfsicherheit beauftragt, auszugehen war.
Das Paul-Ehrlich-Institut war trotz dreimaliger Gelegenheit nicht in der Lage fundamentale Fragen zu beantworten. Insbesondere erklärte es nicht, weshalb es auf das Auswerten und Anfordern von Autopsieberichten verzichtet, obwohl führende Pathologen, geschult in der Feststellung von Todesursachen, explizit von einer Kausalität ausgehen(Quelle 2).
Somit sind beide Vorraussetzungen, die der Generalstaatsanwalt Brauneisen der Handlungsentscheidung im Schreiben vom 10.02.2021 zugrunde legt, nicht mehr gegeben.
Demnach sollten Obduktionen angeordnet werden.
Ich bitte um Stellungnahme.
Quelle 1: https://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/Corona-Chef-Pathologe-der-Uni-Heidelberg-draengt-auf-mehr-Obduktionen-von-Geimpften-id60235361.html
Quelle 2: https://fragdenstaat.de/anfrage/anzahl-bereits-untersuchter-autopsieberichteobduktionen-zur-feststellung-der-covid-19-impfsicherheiten-und-zusatzliche-fragen-generalstaatsanwaltschaften-ordnen-aufgrund-ihrer-einschatzung-keine-obduktionen-an/
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Datum25. September 2021
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29. Oktober 2021
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