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Hinweis auf das Transparenzgesetz
Anfrage an:
Bezirksamt Eimsbüttel
Unterlagen über Hinweise auf das Hamburger Transparenzgesetz.
Auf Ihrer Internetpräsenz ist leider nirgendwo ein Hinweis auf das geltende Hamburger Transparenzgesetz bzw. Informationen darüber zu finden. Bitte schicken Sie mir die Unterlagen zu, die sich mit der Frage beschäftigen, wo und in welcher Weise das Amt auf dieses Gesetz aufmerksam machen will. Sollten keine Unterlagen vorliegen, genügt selbstverständlich eine einfache Antwort per E-Mail über dieses Portal.
Information nicht vorhanden
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Datum15. Januar 2013
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16. Februar 2013
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