Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Hinweis auf das Transparenzgesetz

Unterlagen über Hinweise auf das Hamburger Transparenzgesetz.

Auf Ihrer Internetpräsenz ist leider nirgendwo ein Hinweis auf das geltende Hamburger Transparenzgesetz bzw. Informationen darüber zu finden. Bitte schicken Sie mir die Unterlagen zu, die sich mit der Frage beschäftigen, wo und in welcher Weise das Amt auf dieses Gesetz aufmerksam machen will. Sollten keine Unterlagen vorliegen, genügt selbstverständlich eine einfache Antwort per E-Mail über dieses Portal.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. Januar 2013
  • Frist
    16. Februar 2013
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Bezirksamt Eimsbüttel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hinweis auf das Transparenzgesetz
Datum
15. Januar 2013 04:02
An
Bezirksamt Eimsbüttel
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Unterlagen über Hinweise auf das Hamburger Transparenzgesetz. Auf Ihrer Internetpräsenz ist leider nirgendwo ein Hinweis auf das geltende Hamburger Transparenzgesetz bzw. Informationen darüber zu finden. Bitte schicken Sie mir die Unterlagen zu, die sich mit der Frage beschäftigen, wo und in welcher Weise das Amt auf dieses Gesetz aufmerksam machen will. Sollten keine Unterlagen vorliegen, genügt selbstverständlich eine einfache Antwort per E-Mail über dieses Portal.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Eimsbüttel
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage und werde Ihnen in Kürze eine Antwort zukomme…
Von
Bezirksamt Eimsbüttel
Betreff
WG: Hinweis auf das Transparenzgesetz
Datum
15. Januar 2013 12:14
Status
Information nicht vorhanden
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage und werde Ihnen in Kürze eine Antwort zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen Stephan Glunz Bezirksamt Eimsbüttel Fachamtsleiter Interner Service (E/ISL) Grindelberg 62 - 66 (Raum 856) 20144 Hamburg T.: 040 428 01 2006 e-mail: <<E-Mailadresse>>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bezirksamt Eimsbüttel
Sehr geehrtAntragsteller/in es liegen im Bezirksamt Eimsbüttel keine Unterlagen vor, die sich mit der Frage besch…
Von
Bezirksamt Eimsbüttel
Betreff
WG: Hinweis auf das Transparenzgesetz
Datum
15. Januar 2013 15:32
Status
Information nicht vorhanden
Sehr geehrtAntragsteller/in es liegen im Bezirksamt Eimsbüttel keine Unterlagen vor, die sich mit der Frage beschäftigen, wo und in welcher Weise das Bezirksamt auf dieses Gesetz aufmerksam machen will. Diese Auskunft ist gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen Stephan Glunz Bezirksamt Eimsbüttel Fachamtsleiter Interner Service (E/ISL) Grindelberg 62 - 66 (Raum 856) 20144 Hamburg T.: 040 428 01 2006 e-mail: <<E-Mailadresse>>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.