Hinweis auf falsches Parken: Kommunikation und Dienstanweisungen

Alle Kommunikation, sowie etwaige Dienstanweisungen, die zur Einführung der Blätterhinweise auf fehlerhaftes Parken stattgefunden hat.
Ich möchte Sie außerdem bitten mir einen Scan von diesem kompletten Zettel zu schicken.

Bild auf welches Dokumente ich mich beziehe (das des Blatt am Scheibenwischer): https://twitter.com/footils/status/1109447995542654976?s=09

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. März 2019
  • Frist
    3. Mai 2019
  • 4 Follower:innen
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hinweis auf falsches Parken: Kommunikation und Dienstanweisungen [#63186]
Datum
30. März 2019 00:57
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Kommunikation, sowie etwaige Dienstanweisungen, die zur Einführung der Blätterhinweise auf fehlerhaftes Parken stattgefunden hat. Ich möchte Sie außerdem bitten mir einen Scan von diesem kompletten Zettel zu schicken. Bild auf welches Dokumente ich mich beziehe (das des Blatt am Scheibenwischer): https://twitter.com/footils/status/1109447995542654976?s=09
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Hinweis auf falsches Parken: Kommunikation und D…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
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Betreff
AW: Hinweis auf falsches Parken: Kommunikation und Dienstanweisungen [#63186]
Datum
3. Mai 2019 05:47
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Hinweis auf falsches Parken: Kommunikation und Dienstanweisungen“ vom 30.03.2019 (#63186) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 63186 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Hinweis auf falsches Parken: Kommunikation und D…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Hinweis auf falsches Parken: Kommunikation und Dienstanweisungen [#63186]
Datum
7. Mai 2019 16:03
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Hinweis auf falsches Parken: Kommunikation und Dienstanweisungen“ vom 30.03.2019 (#63186) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich weise Sie darauf hin, dass wenn ich keine Antwort auf meine Anfrage oder eine Zwischenmeldung bis zum 09.05.2019 erhalten werde, ich die Landesdatenschutzbeauftragte einschalten werde. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 63186 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Hinweis auf falsches Parken: Kommunikation und Dienstanweisungen“ [#63186] [#63186]
Datum
21. Mai 2019 06:45
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/63186 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde nicht antwortet trotz Erinnerungen, sowie einer Fristsetzung, welche von einer Woche stattfand. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 63186.pdf Anfragenr: 63186 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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