Hinweis zu Youtube-Videos auf den Webseiten der Bundesregierung

Akten, Notizen, Protokolle, die Auskunft darüber geben können:
* wird ein Hinweis auf die Verwendung von Youtube-Videos auf _allen_ Webseiten der Bundesregierung (Webseiten, die Youtube-Videos enthalten) im Zuständigkeitsbereich des Zuständigkeitsbereich des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung gesetzt?
* oder wird ein Hinweis auf die Verwendung von Youtube-Videos ausschließlich auf der Webseite mit dem in Ihrer Antwort vom 13.06.2013 [2] erwähnten Artikel "Die Herzen erreichen" [3] gesetzt?

1. Datenschutz bei der Verwendung von Youtube-Videos auf der Website der Bundesregierung. 09.05.2013 - https://fragdenstaat.de/a/4127
2. https://fragdenstaat.de/files/foi/10529/antwort-2013-06-13.pdf
3. Die Herzen erreichen. 19.04.2013 - http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundeskanzlerin/Hangout/hangout_node.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Juni 2013
  • Frist
    25. Juli 2013
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Akten, Notizen,…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hinweis zu Youtube-Videos auf den Webseiten der Bundesregierung
Datum
23. Juni 2013 19:08
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Akten, Notizen, Protokolle, die Auskunft darüber geben können: * wird ein Hinweis auf die Verwendung von Youtube-Videos auf _allen_ Webseiten der Bundesregierung (Webseiten, die Youtube-Videos enthalten) im Zuständigkeitsbereich des Zuständigkeitsbereich des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung gesetzt? * oder wird ein Hinweis auf die Verwendung von Youtube-Videos ausschließlich auf der Webseite mit dem in Ihrer Antwort vom 13.06.2013 [2] erwähnten Artikel "Die Herzen erreichen" [3] gesetzt? 1. Datenschutz bei der Verwendung von Youtube-Videos auf der Website der Bundesregierung. 09.05.2013 - https://fragdenstaat.de/a/4127 2. https://fragdenstaat.de/files/foi/10529/antwort-2013-06-13.pdf 3. Die Herzen erreichen. 19.04.2013 - http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundeskanzlerin/Hangout/hangout_node.html
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Hinweis zu Youtube-Videos auf den Webseiten der Bundesregierung
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Via
Briefpost
Betreff
Hinweis zu Youtube-Videos auf den Webseiten der Bundesregierung
Datum
25. Juni 2013
Status
Anfrage erfolgreich