Hinweis zu Youtube-Videos auf den Webseiten der Bundesregierung
Akten, Notizen, Protokolle, die Auskunft darüber geben können:
* wird ein Hinweis auf die Verwendung von Youtube-Videos auf _allen_ Webseiten der Bundesregierung (Webseiten, die Youtube-Videos enthalten) im Zuständigkeitsbereich des Zuständigkeitsbereich des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung gesetzt?
* oder wird ein Hinweis auf die Verwendung von Youtube-Videos ausschließlich auf der Webseite mit dem in Ihrer Antwort vom 13.06.2013 [2] erwähnten Artikel "Die Herzen erreichen" [3] gesetzt?
1. Datenschutz bei der Verwendung von Youtube-Videos auf der Website der Bundesregierung. 09.05.2013 - https://fragdenstaat.de/a/4127
2. https://fragdenstaat.de/files/foi/10529/antwort-2013-06-13.pdf
3. Die Herzen erreichen. 19.04.2013 - http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundeskanzlerin/Hangout/hangout_node.html
Anfrage erfolgreich
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Datum23. Juni 2013
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25. Juli 2013
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