Hinweisbogen

interne Handlungsanweisung und Übersicht über die Tagesordnungspunkte zur 102. Sitzung des Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Bundestages

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. Oktober 2021
  • Frist
    13. November 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: interne Handlungs…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hinweisbogen [#230922]
Datum
10. Oktober 2021 22:28
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
interne Handlungsanweisung und Übersicht über die Tagesordnungspunkte zur 102. Sitzung des Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Bundestages
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230922 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230922/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr Antragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 10. Oktober 2021 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheit…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Hinweisbogen [#230922]
Datum
20. Oktober 2021 16:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 10. Oktober 2021 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Auskünfte zur beiliegenden IFG-Anfrage. Die Prüfung Ihres IFG-Antrags hat ergeben, dass wir Ihren Antrag teilweise ablehnen müssen. In diesem Fall handelt es sich um einen belastenden Bescheid, der im Hinblick auf die Zurechnung der belastenden Rechtswirkung und zur Sicherstellung der Bestimmungen der Rechtsbehelfsfristen einer ordnungsgemäßen Bekanntgabe bedarf. Für die Zustellung eines rechtsmittelfähigen Bescheides bitte ich daher um Übersendung Ihrer Postanschrift bis zum 29.10.2021. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, warum müsste mein Antrag denn teilweise abgelehnt werden? Vielleicht kann ich ihn …
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Hinweisbogen [#230922]
Datum
22. Oktober 2021 04:02
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, warum müsste mein Antrag denn teilweise abgelehnt werden? Vielleicht kann ich ihn ja eingrenzen Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230922 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230922/
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 22.10.2021. Da es sich rechtlich um einen Verwaltungsakt han…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Hinweisbogen [#230922]
Datum
22. Oktober 2021 10:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 22.10.2021. Da es sich rechtlich um einen Verwaltungsakt handelt sind wir als zuständige bescheidende Behörde von Amts wegen dazu verpflichtet, teilweise ablehnende Bescheide an eine ladungsfähige Adresse auf dem Postweg zu versenden. Eine Begründung der teilweisen Ablehnung kann im Vorfeld nicht erfolgen. Des Weiteren möchten wir Sie auf den nachfolgenden Link https://www.bundestag.de/familie hinweisen. Sofern Sie Ihren Antrag ändern oder zurücknehmen möchten, bitten wir Sie um Rückmeldung bis zum 29.10.2021. Dies kann per E-Mail erfolgen. Andernfalls kann Ihr Antrag ohne Ihre Postanschrift nicht weiter bearbeitet werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich stelle den Antrag gerne um. Allerdings muss ich nun dann doch wissen, was denn …
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Hinweisbogen [#230922]
Datum
23. Oktober 2021 08:21
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich stelle den Antrag gerne um. Allerdings muss ich nun dann doch wissen, was denn die angebliche Kostenpflicht auslöst. Damit werden noch keine rechtlichen Pflichten ausgelöst. Allerdings haben Sie nun einmal eine Beratungspflicht und diese können sie nicht einfach damit abbügeln, dass Sie auf einen schriftlichen Bescheid hinweisen. Deshalb noch einmal: Warum soll der Antrag denn (teilweise) abgelehnt werden? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230922 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230922/
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 23.10.2021. Wie wir Ihnen bereits am 22.10.2021 mitgeteilt h…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Hinweisbogen [#230922]
Datum
27. Oktober 2021 11:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 23.10.2021. Wie wir Ihnen bereits am 22.10.2021 mitgeteilt haben, müssen wir Ihren Antrag teilweise ablehnen. Den teilweisen ablehnenden Bescheid und die Gründe für die Ablehnung können wir Ihnen nur an Ihre Postanschrift schicken. Als bescheidende Behörde sind wir von Amts wegen dazu verpflichtet, teilweise ablehnende Bescheide auf dem Postweg zu versenden, da nur auf diesem Weg der Zugang des Bescheids beim Adressaten nachvollzogen und der Beginn der Rechtsmittelfrist berechnet werden kann. Eine Begründung kann daher im Vorfeld nicht erfolgen. Daher bitten wir Sie nochmals, uns Ihre Postanschrift mitzuteilen. Falls Sie Ihren Antrag ändern oder zurücknehmen möchten, bitten wir Sie um Rückmeldung bis zum 02.11.2021. Weiterführende Informationen können Sie gern unter https://www.bundestag.de/familie herunterladen. Andernfalls kann Ihr Antrag ohne Ihre Postanschrift nicht weiter bearbeitet werden. Hinsichtlich der Erhebung von Gebühren möchte ich Ihre Frage gern beantworten. Sofern Gebühren entstehen, erhalten Sie diesbezüglich eine Nachricht, ob Sie trotz anfallender Gebühren Ihren Antrag aufrechterhalten oder ändern möchten. Die Mitteilung Ihrer Adresse allein löst keine Kostenpflicht aus. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Hinweisbogen“ [#230922]
Datum
28. Oktober 2021 08:51
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/230922/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Es mag ja richtig sein, dass ein Antrag teilweise in der jetzigen Form abzulehnen ist. Gleichzeitig hat die Behörde jedoch auch eine Beratungspflicht dahingehend, dass der Antrag sauber durchgeht und keine (Teil-) Ablehnung erforderlich ist. Hierzu muss die Behörde jedoch offen und transparent kommunizieren, was denn der derzeitige Hinderungsgrund ist. Dadurch werden auch keine Fristen in Gang gesetzt, aber die Behörde kommt ihrer gesetzlichen Beratungspflicht nach. Insofern ist die Behörde zwar nicht verpflichtet, detailliert zu begründen. Aber sie ist verpflichtet, einen Anhaltspunkt zu geben und so die Umstellung des Antrages zu ermöglichen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 230922.pdf Anfragenr: 230922 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230922/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> mir ist es derzeit durch die Intransparenz Ihres Verhaltens gar nicht möglich, den …
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Hinweisbogen“ [#230922]
Datum
28. Oktober 2021 08:55
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> mir ist es derzeit durch die Intransparenz Ihres Verhaltens gar nicht möglich, den Antrag umzustellen. Hierzu müsste ich wissen, was denn derzeit die Bearbeitung und die Herausgabe hindert. Hierzu besteht auch eine gesetzliche Beratungspflicht. Dabei müssen Sie auch keine rechtsmittelkonforme Begründung beifügen. Aber Sie müssen einen Anhaltspunkt geben, was die Bearbeitung in der derzeitigen Form hindert. Mir ist ehrlich gesagt nicht klar, was dieses verstockte Verhalten auslöst. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230922 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230922/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 28.10.2021. Wie wir Ihnen bereits am 22.10.2021 und am 27.10…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Hinweisbogen“ [#230922]
Datum
29. Oktober 2021 13:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 28.10.2021. Wie wir Ihnen bereits am 22.10.2021 und am 27.10.2021 mitgeteilt haben, können Sie weiterführende Informationen zum Ausschuss unter dem Link https://www.bundestag.de/familie einsehen. Sofern Sie darüber hinaus nun Ihren Antrag ändern oder zurücknehmen möchten, bitten Sie hiermit letztmalig um Rückmeldung bis zum 02.11.2021. Eine Empfehlung , ob und wie Sie mit Ihrem Antrag nach der Lektüre der vorgenannten Informationen umgehen, kann von Seiten des BMFSFJ nicht erfolgen. Falls Sie Ihren Antrag unverändert aufrechterhalten, müssen wir Ihren Antrag teilweise ablehnen. Den teilweise ablehnenden Bescheid und die Gründe für die Ablehnung können wir Ihnen nur an Ihre Postanschrift schicken. Als bescheidende Behörde sind wir von Amts wegen dazu verpflichtet, teilweise ablehnende Bescheide auf dem Postweg zu versenden, da nur auf diesem Weg der Zugang des Bescheids beim Adressaten nachvollzogen und der Beginn der Rechtsmittelfrist berechnet werden kann. Eine Begründung kann daher im Vorfeld nicht erfolgen. Daher bitten wir Sie auch hier letztmalig, uns Ihre Postanschrift bis zum 02.11.2021 mitzuteilen. Andernfalls kann Ihr Antrag nicht weiter bearbeitet werden. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-732/002 II#0053 Sehr Antragstelle…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Fwd: Vermittlung bei Anfrage „Hinweisbogen“ [#230922] # 25-732/002 II#0053
Datum
2. November 2021 08:22
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-732/002 II#0053 Sehr Antragsteller/in angefügtes Schreiben übersende ich zur Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesministerium für…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) # 25-732/002 II#0053
Datum
29. November 2021 10:44
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Sehr Antragsteller/in anliegend finden Sie ein Schreiben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesministerium…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) # 25-732/002 II#0053 [#230922]
Datum
4. Dezember 2021 00:05
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> entgegen der Darstellung des BMFSFJ geht es nicht um die Tagesordnung des Ausschusses. Diese wäre in der Tat über den Bundestag abzurufen und diese kenne ich auch bereits. Meine Anfrage richtete sich auf "interne Handlungsanweisung und Übersicht über die Tagesordnungspunkte zur 102. Sitzung des Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Bundestages" D.h. auf die Zusammenstellung des BMFSFJ, wie zu den einzelnen Tagesordnungspunkten die Haltung des Ministeriums ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230922 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230922/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesministerium für…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) # 25-732/002 II#0053 [#230922] # 25-732/002 II#0053
Datum
14. Dezember 2021 08:36
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-732/002 II#0053 Sehr Antragsteller/in angefügtes Schreiben übersende ich zur Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr Antragsteller/in anbei erhalten Sie eine Zwischennachricht zu Ihrem IFG-Antrag. Ihr Zeichen: [#230922] Mit…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Hinweisbogen [#230922]
Datum
10. Januar 2022 10:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in anbei erhalten Sie eine Zwischennachricht zu Ihrem IFG-Antrag. Ihr Zeichen: [#230922] Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Hinweisbogen“ [#230922]
Datum
21. Januar 2022 19:35
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/230922/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil eine Postanschrift nicht notwendig ist, wenn der Antrag positiv verbeschieden wird. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 230922.pdf - 2021-11-02_1-104082_2021Eingangsbesttigung.pdf - 2021-11-02_1-signature.asc - 2021-11-29_1-113294_2021Ergebnis.pdf - 2021-11-29_1-signature.asc - 2021-12-14_1-118648_2021Zwischeninformation.pdf - 2021-12-14_1-signature.asc - 2022-01-10_1-220107Zwischennachrichtzu230922.pdf Anfragenr: 230922 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230922/

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Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesministerium für…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) # 25-732/002 II#0053
Datum
27. Januar 2022 11:57
Status
geschwärzt
1,1 MB
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1,2 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Sehr Antragsteller/in anliegend finden Sie ein Schreiben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Mit freundlichen Grüßen