Hinweise / Empfehlungen / Rundschreiben des MJEVG an die Lebensmittelüberwachungsbehörden im Rahmen der Aktion "Topf Secret"

Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir von Ihrem Ministerium erstellte Rundschreiben bzw. Hinweise an die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte in Zusammenhang mit der Aktion "Topf Secret" von fragdenstaat.de zu.

Im Rahmen der o.g. Aktion fällt auf, dass nahezu alle Lebensmittelüberwachungsbehörden (exemplarisch Kreis Plön, Kreis Ostholstein, Landeshauptstadt Kiel, Kreis Stormarn) in ihren Bescheiden nach dem VIG absolut identische Musterantwortschreiben verwenden. Es ist daher naheliegend, dass diese Textblöcke den Kreisen und kreisfreien Städten als Handreichung gegeben wurde. Nach einem aktuellen Rechtsgutachten sind die Formulierungen in den Bescheiden rechtsfehlerhaft, da u.a. die Rechtsprechung des BVerfG zu §40 Abs. 1a LFGB trotz Nichtanwendbarkeit auf die Anfragen im Rahmen von "TopfSecret" als Ablehnungsgrund herangezogen wird. Auch wird pauschal das individuelle Informationsbedürfnis in Frage gestellt, was ebenfalls nicht zulässig ist. Um unnötige Klagen gegen die Kreise und kreisfreien Städte vor den Verwaltungsgerichten zu vermeiden, wäre es daher sinnvoll, den Urheber der Mustertexte zu ermitteln, auf den sich alle betroffenen Behörden treublind verlassen und hier auf eine Änderung zuzuarbeiten.

Ich bitte daher um Herausgabe der Hinweise und Rundschreiben Ihres Ministeriums an die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden in Zusammenhang mit der Aktion "Topf Secret".

Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.

Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Juni 2019
  • Frist
    15. Juli 2019
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Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir von Ihrem Ministerium erstel…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
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Betreff
Hinweise / Empfehlungen / Rundschreiben des MJEVG an die Lebensmittelüberwachungsbehörden im Rahmen der Aktion "Topf Secret" [#150808]
Datum
15. Juni 2019 15:48
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir von Ihrem Ministerium erstellte Rundschreiben bzw. Hinweise an die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte in Zusammenhang mit der Aktion "Topf Secret" von fragdenstaat.de zu. Im Rahmen der o.g. Aktion fällt auf, dass nahezu alle Lebensmittelüberwachungsbehörden (exemplarisch Kreis Plön, Kreis Ostholstein, Landeshauptstadt Kiel, Kreis Stormarn) in ihren Bescheiden nach dem VIG absolut identische Musterantwortschreiben verwenden. Es ist daher naheliegend, dass diese Textblöcke den Kreisen und kreisfreien Städten als Handreichung gegeben wurde. Nach einem aktuellen Rechtsgutachten sind die Formulierungen in den Bescheiden rechtsfehlerhaft, da u.a. die Rechtsprechung des BVerfG zu §40 Abs. 1a LFGB trotz Nichtanwendbarkeit auf die Anfragen im Rahmen von "TopfSecret" als Ablehnungsgrund herangezogen wird. Auch wird pauschal das individuelle Informationsbedürfnis in Frage gestellt, was ebenfalls nicht zulässig ist. Um unnötige Klagen gegen die Kreise und kreisfreien Städte vor den Verwaltungsgerichten zu vermeiden, wäre es daher sinnvoll, den Urheber der Mustertexte zu ermitteln, auf den sich alle betroffenen Behörden treublind verlassen und hier auf eine Änderung zuzuarbeiten. Ich bitte daher um Herausgabe der Hinweise und Rundschreiben Ihres Ministeriums an die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden in Zusammenhang mit der Aktion "Topf Secret". Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag ist bei uns eingegangen und wird zurzeit bearbeitet. Bitte beachten Sie …
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW: [EXTERN] Hinweise / Empfehlungen / Rundschreiben des MJEVG an die Lebensmittelüberwachungsbehörden im Rahmen der Aktion "Topf Secret" [#150808]
Datum
18. Juni 2019 09:59
Status
Anfrage abgeschlossen
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33,9 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag ist bei uns eingegangen und wird zurzeit bearbeitet. Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist. Alle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie der als Anhang beigefügten Datenschutzerklärung entnehmen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein Abteilung II 4 …
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW: [EXTERN] Hinweise / Empfehlungen / Rundschreiben des MJEVG an die Lebensmittelüberwachungsbehörden im Rahmen der Aktion "Topf Secret" [#150808]
Datum
18. Juni 2019 14:05
Status
Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein Abteilung II 4 – Verbraucherschutz – Muhliusstraße 38 Postversand nur über: Lorentzendamm 35, 24103 Kiel Aktenzeichen: #150808 18.06.2019 Per Email Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Betreff: Entscheidung über Ihren Antrag auf Informationsgewährung Bezug: Ihr Antrag vom 15.06.2019 Bescheid Sehr geehrteAntragsteller/in 1. Auf Ihren Antrag vom 15.06.2019 übermittele ich Ihnen Rundschreiben des Ministeriums für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein an die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden in Zusammenhang mit der Aktion "Topf Secret". Die Rundschreiben sind dieser Email – in anonymisierter Form – als Anhang beigefügt. 2. Verwaltungskosten werden nicht erhoben. Begründung I. Am 15.06.2019 haben Sie per Email an uns einen Antrag nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH) über die Internetplattform „Topf Secret“ versandt. Darin bitten Sie um die Zusendung erstellter Rundschreiben bzw. Hinweise an die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte in Zusammenhang mit der Aktion "Topf Secret". Ferner bitten Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). II. Der Erlass des Bescheides ist auf dieser Grundlage rechtmäßig. 1. Ihrem Antrag habe ich auf Grundlage von § 3 IZG-SH stattgegeben. Für die Entscheidung bin ich gem. § 2 Absatz 3 Nr. 1 IZG-SH als informationspflichtige Landesbehörde zuständig. Den nach § 4 IZG-SH erforderlichen Antrag haben Sie am 15.06.2019 in hinreichend bestimmter Form gestellt. Der Umfang des Bescheides richtet sich nach § 3 Satz 1 IZG-SH i.V.m. § 2 Absatz 1 Nr. 1, § 10 IZG-SH. Gem. § 3 Satz 1 IZG-SH hat jede natürliche oder juristische Person ein Recht auf freien Zugang zu den Informationen, über die eine informationspflichtige Stelle verfügt. Informationen sind gem. § 2 Absatz 1 Nr. 1 IZG-SH alle in Schrift-, Bild-, Ton- oder Datenverarbeitungsform oder auf sonstigen Informationsträgern bei informationspflichtigen Stellen vorhandene Zahlen, Daten, Fakten, Erkenntnisse oder sonstige Auskünfte. Darunter fallen auch die von Ihnen begehrten Rundschreiben. Gem. § 10 IZG-SH ist bei der Informationsgewährung auch der Schutz privater Interessen zu berücksichtigen. Deshalb wurden die personenbezogenen Daten des Urhebers bzw. der Urheberin nachträglich aus den Rundschreiben entfernt. Wird eine bestimmte Art des Informationszugangs beantragt, so hat die in Anspruch genommene Stelle diesem Antrag gem. § 5 Absatz 1 Satz 2 IZG-SH grundsätzlich zu entsprechen. Sie haben um eine Antwort in elektronischer Form gebeten, weshalb die Entscheidung über Ihren Antrag als auch die Informationsgewährung per Email erfolgt. 2. Die Kostenentscheidung beruht auf § 13 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 IZG-SH. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei dem Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen

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Betreff
AW: [EXTERN] Hinweise / Empfehlungen / Rundschreiben des MJEVG an die Lebensmittelüberwachungsbehörden im Rahmen der Aktion "Topf Secret" [#150808]
Datum
21. Juni 2019 16:43
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke für die Herausgabe der angefragten Informationen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 150808 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>