Hinweise / Empfehlungen / Rundschreiben des MJEVG an die Lebensmittelüberwachungsbehörden im Rahmen der Aktion "Topf Secret"
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir von Ihrem Ministerium erstellte Rundschreiben bzw. Hinweise an die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte in Zusammenhang mit der Aktion "Topf Secret" von fragdenstaat.de zu.
Im Rahmen der o.g. Aktion fällt auf, dass nahezu alle Lebensmittelüberwachungsbehörden (exemplarisch Kreis Plön, Kreis Ostholstein, Landeshauptstadt Kiel, Kreis Stormarn) in ihren Bescheiden nach dem VIG absolut identische Musterantwortschreiben verwenden. Es ist daher naheliegend, dass diese Textblöcke den Kreisen und kreisfreien Städten als Handreichung gegeben wurde. Nach einem aktuellen Rechtsgutachten sind die Formulierungen in den Bescheiden rechtsfehlerhaft, da u.a. die Rechtsprechung des BVerfG zu §40 Abs. 1a LFGB trotz Nichtanwendbarkeit auf die Anfragen im Rahmen von "TopfSecret" als Ablehnungsgrund herangezogen wird. Auch wird pauschal das individuelle Informationsbedürfnis in Frage gestellt, was ebenfalls nicht zulässig ist. Um unnötige Klagen gegen die Kreise und kreisfreien Städte vor den Verwaltungsgerichten zu vermeiden, wäre es daher sinnvoll, den Urheber der Mustertexte zu ermitteln, auf den sich alle betroffenen Behörden treublind verlassen und hier auf eine Änderung zuzuarbeiten.
Ich bitte daher um Herausgabe der Hinweise und Rundschreiben Ihres Ministeriums an die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden in Zusammenhang mit der Aktion "Topf Secret".
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.
Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum15. Juni 2019
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15. Juli 2019
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