Hinweispapier "Ruhender Verkehr"
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
in einer Vorlage schreibt die Stadt Mannheim:
"Nach dem Entwurf eines Hinweispapiers „Ruhender Verkehr“ für die Straßenverkehrsbehörden in Baden-Württemberg beträgt die absolute Mindestbreite des nutzbaren Gehwegs für den Fußverkehr 1,50m."
Bitte senden Sie mir dieses Hinweispapier zu.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Ein merkwürdiges Ergebnis: die Behördel lehnt die Anfrage ab, "Bei den begehrten Auskünften handelt es sich nicht um amtliche Informationen i.S.d. § 3 Nr. 3 LIFG.", übersendet die Informationen aber trotzdem.
Warum ein Hinweispapier des Ministeriums an diverse untergeordnete Behörden keine amtliche Information sein soll, versehe ich nicht.
Ich werte die Anfrage als erfolgreich abgeschlossen.
Anfrage erfolgreich
-
Datum16. Oktober 2020
-
18. November 2020
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!