Hinweispapier "Ruhender Verkehr"

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in einer Vorlage schreibt die Stadt Mannheim:
"Nach dem Entwurf eines Hinweispapiers „Ruhender Verkehr“ für die Straßenverkehrsbehörden in Baden-Württemberg beträgt die absolute Mindestbreite des nutzbaren Gehwegs für den Fußverkehr 1,50m."

Bitte senden Sie mir dieses Hinweispapier zu.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Ein merkwürdiges Ergebnis: die Behördel lehnt die Anfrage ab, "Bei den begehrten Auskünften handelt es sich nicht um amtliche Informationen i.S.d. § 3 Nr. 3 LIFG.", übersendet die Informationen aber trotzdem.
Warum ein Hinweispapier des Ministeriums an diverse untergeordnete Behörden keine amtliche Information sein soll, versehe ich nicht.
Ich werte die Anfrage als erfolgreich abgeschlossen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Oktober 2020
  • Frist
    18. November 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in in einer Vorlage schreibt die Stadt Mannheim: "N…
An Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hinweispapier "Ruhender Verkehr" [#200971]
Datum
16. Oktober 2020 16:11
An
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in in einer Vorlage schreibt die Stadt Mannheim: "Nach dem Entwurf eines Hinweispapiers „Ruhender Verkehr“ für die Straßenverkehrsbehörden in Baden-Württemberg beträgt die absolute Mindestbreite des nutzbaren Gehwegs für den Fußverkehr 1,50m." Bitte senden Sie mir dieses Hinweispapier zu. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200971 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200971/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit erhalten Sie Antwort auf Ihren LIFG-Antrag. Die Antwort erfolgt im Auftrag d…
Von
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Betreff
WG: Hinweispapier "Ruhender Verkehr" [#200971] 4-3851.1-00/1585*1
Datum
26. Oktober 2020 11:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit erhalten Sie Antwort auf Ihren LIFG-Antrag. Die Antwort erfolgt im Auftrag des Fachreferates. Ihrem Antrag auf Aktenauskunft vom 16. Oktober 2020 nach § 1 Abs. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) kann nicht stattgegeben werden. Begründung: Bei den begehrten Auskünften handelt es sich nicht um amtliche Informationen i.S.d. § 3 Nr. 3 LIFG. Im Anhang finden Sie die Broschüre Ruhender Verkehr. Für diese Auskunft werden keine Gebühren erhoben. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die die Übersendung der angefragten Informationen. Warum Sie die Au…
An Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Hinweispapier "Ruhender Verkehr" [#200971] 4-3851.1-00/1585*1 [#200971]
Datum
26. Oktober 2020 12:35
An
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die die Übersendung der angefragten Informationen. Warum Sie die Auffassung vertreten, bei einem "Hinweispapier für die Straßenverkehrsbehörden, Bußgeldbehörden und Kommunen in Baden-Württemberg" handelt es sich nicht um amtliche Informationen, ist mir ein Rätsel, das in diesem Fall aber keiner unbedingten Aufklärung bedarf. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200971 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200971/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>