Hinweisschreiben an Beamte zur Pflicht zum vollen persönlichen Einsatz nach Beamtenstatusgesetz / Reisen in Corona-Risikogebiete

Das Hinweisschreiben des Innenministeriums, welches "seine Beamtinnen und Beamten daran erinnert, dass sie ihre "Pflicht zum vollen persönlichen Einsatz" gemäß dem Beamtenstatusgesetz verletzen würden, sollten sie vorsätzlich in ein Gebiet reisen, bei dem schon bei Reiseantritt klar ist, dass man nach der Rückkehr in Quarantäne muss...".

Quelle:
https://www.spiegel.de/karriere/beamten-droht-gehaltsentzug-nach-urlaub-im-corona-risikogebiet-a-42afd447-2bbc-4d87-bc8d-41240ad22dee

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Juli 2020
  • Frist
    1. August 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Hinweisschreiben des Inne…
An Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hinweisschreiben an Beamte zur Pflicht zum vollen persönlichen Einsatz nach Beamtenstatusgesetz / Reisen in Corona-Risikogebiete [#191973]
Datum
2. Juli 2020 22:48
An
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Hinweisschreiben des Innenministeriums, welches "seine Beamtinnen und Beamten daran erinnert, dass sie ihre "Pflicht zum vollen persönlichen Einsatz" gemäß dem Beamtenstatusgesetz verletzen würden, sollten sie vorsätzlich in ein Gebiet reisen, bei dem schon bei Reiseantritt klar ist, dass man nach der Rückkehr in Quarantäne muss...". Quelle: https://www.spiegel.de/karriere/beamten-droht-gehaltsentzug-nach-urlaub-im-corona-risikogebiet-a-42afd447-2bbc-4d87-bc8d-41240ad22dee
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191973 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191973/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr Antragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Hinweisschreiben an Beamte zur Pflicht zum vollen persö…
An Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Hinweisschreiben an Beamte zur Pflicht zum vollen persönlichen Einsatz nach Beamtenstatusgesetz / Reisen in Corona-Risikogebiete [#191973]
Datum
5. August 2020 01:58
An
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr Antragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Hinweisschreiben an Beamte zur Pflicht zum vollen persönlichen Einsatz nach Beamtenstatusgesetz / Reisen in Corona-Risikogebiete“ vom 02.07.2020 (#191973) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191973 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191973/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen das an die obersten Landesbehörden zur Information für die…
Von
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Betreff
WG: Hinweisschreiben an Beamte zur Pflicht zum vollen persönlichen Einsatz nach Beamtenstatusgesetz / Reisen in Corona-Risikogebiete [#191973]
Datum
6. August 2020 15:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen das an die obersten Landesbehörden zur Information für die Beamtinnen und Beamten übermittelte Hinweisschreiben zum Umgang mit dem Corona-Virus im Hinblick auf Urlaubsreisen. Weiterhin teile Ihnen mit, dass die von Ihnen zitierten Rechtsgrundlagen bezüglich der von Ihnen gewünschten Informationen nicht einschlägig sind. Ein darüber hinausgehender Auskunftsanspruch besteht grundsätzlich nicht. Informationsansprüche nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG), dem Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz (NUIG) und dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) bestehen nicht, da die Anwendungsbereiche der genannten Gesetze nicht eröffnet sind. Der Antrag auf Übersendung des o.g. Hinweisschreibens zielt weder auf Umwelt- noch auf Verbraucherinformationen ab (§§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 5 NUIG, § 2 Abs. 3 UIG, §§ 1, 2 Abs. 1 VIG). Sofern Sie Ihre Anfrage als Bürgeranfrage behandelt haben möchten, führt dies zu keinem anderen Ergebnis, da Ihre Anfrage nicht auf personenbezogene Daten abstellt und folglich Ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) nicht betroffen ist. Mit freundlichen Grüßen