HIS - Auskunftssystem der Versicherungswirtschaft
Zu dem HIS System der Versicherungswirtschaft habe ich einige Fragen bezüglich des Datenschutzes und der Zusammenarbeit bzw. Aufsicht mit dem Bundesbeauftragten für d. Datenschutz u. d. Informationsfreiheit (BFDI).
A) Sieht der BFDI die aktuellen Datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei HIS erfüllt?
B) Liegen dem BFDI Beschwerden über das HIS System vor? Wenn ja, können diese grob spezifiziert werden, welches die Kritik am HIS ist? Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen?
C) Liegen dem BFDI Kenntnisse vor, dass das HIS System von der Versicherungswirtschaft missbraucht wird oder sich an geltende Vorschriften sich nicht gehalten wird?
D) Sind dem BFDI offensichtliche Verstöße gegen den Datenschutz beim HIS bekannt? Wenn ja, welches waren die Maßnahmen die ergriffen worden sind?
E) Wie beurteilt der BFDI die Formalien zu der Erlangung einer kostenfreien Selbstauskunft nach BDSG? Neben den persönlichen Daten sollen noch weitere Angaben gemacht werden.
Laut Webseite müssen dieses sein:
"Möchten Sie zusätzlich erfahren, ob und welche Informationen wir zu Ihrem Kraftfahrzeug gespeichert haben, übersenden Sie uns bitte zusätzlich
Fahrzeugidentifikationsnummer Ihres Kfz (zu finden in Ihrem Fahrzeugschein oder am Fahrzeug selbst, meist im Motorraum)
Kfz-Kennzeichen
Erstzulassungsdatum
Hersteller
Typ-Angabe
einen Nachweis, dass es sich bei Ihrer Person um den Halter, Versicherungsnehmer oder Eigentümer des Fahrzeugs handelt (z.B. durch eine Kopie des Fahrzeugscheins)
Für Auskünfte zu Immobilien muss die Eigentümerstellung mittels einer Kopie des Grundbuchauszuges nachgewiesen werden."
Quelle:
http://www.informa-irfp.de/verbraucher/selbstauskunft/
Beschreibung HIS:
Die Versicherungswirtschaft nutzt zur genaueren Risiko- und Leistungsfalleinschätzung das Hinweis- und Informationssystem HIS, das derzeit die informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH (informa IRFP GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden, www.informa-irfp.de) betreibt. Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbetrug hindeuten könnten, und erhöhte Risiken kann die Versicherung XY an das HIS melden. Die Versi- cherung XY und andere Versicherungen fragen Daten im Rahmen der Risiko- oder Leistungsprüfung aus dem HIS ab, wenn ein berechtigtes Interesse besteht.
Quelle: http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Entschliessungssammlung/DuesseldorferKreis/170120121EinwilligungVersicherungswirtschaft.pdf?__blob=publicationFile, S. 6
Anfrage erfolgreich
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Datum27. September 2012
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30. Oktober 2012
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