HIS - Auskunftssystem der Versicherungswirtschaft

Zu dem HIS System der Versicherungswirtschaft habe ich einige Fragen bezüglich des Datenschutzes und der Zusammenarbeit bzw. Aufsicht mit dem Bundesbeauftragten für d. Datenschutz u. d. Informationsfreiheit (BFDI).

A) Sieht der BFDI die aktuellen Datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei HIS erfüllt?

B) Liegen dem BFDI Beschwerden über das HIS System vor? Wenn ja, können diese grob spezifiziert werden, welches die Kritik am HIS ist? Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen?

C) Liegen dem BFDI Kenntnisse vor, dass das HIS System von der Versicherungswirtschaft missbraucht wird oder sich an geltende Vorschriften sich nicht gehalten wird?

D) Sind dem BFDI offensichtliche Verstöße gegen den Datenschutz beim HIS bekannt? Wenn ja, welches waren die Maßnahmen die ergriffen worden sind?

E) Wie beurteilt der BFDI die Formalien zu der Erlangung einer kostenfreien Selbstauskunft nach BDSG? Neben den persönlichen Daten sollen noch weitere Angaben gemacht werden.

Laut Webseite müssen dieses sein:
"Möchten Sie zusätzlich erfahren, ob und welche Informationen wir zu Ihrem Kraftfahrzeug gespeichert haben, übersenden Sie uns bitte zusätzlich

Fahrzeugidentifikationsnummer Ihres Kfz (zu finden in Ihrem Fahrzeugschein oder am Fahrzeug selbst, meist im Motorraum)
Kfz-Kennzeichen
Erstzulassungsdatum
Hersteller
Typ-Angabe
einen Nachweis, dass es sich bei Ihrer Person um den Halter, Versicherungsnehmer oder Eigentümer des Fahrzeugs handelt (z.B. durch eine Kopie des Fahrzeugscheins)

Für Auskünfte zu Immobilien muss die Eigentümerstellung mittels einer Kopie des Grundbuchauszuges nachgewiesen werden."
Quelle:
http://www.informa-irfp.de/verbraucher/selbstauskunft/

Beschreibung HIS:
Die Versicherungswirtschaft nutzt zur genaueren Risiko- und Leistungsfalleinschätzung das Hinweis- und Informationssystem HIS, das derzeit die informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH (informa IRFP GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden, www.informa-irfp.de) betreibt. Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbetrug hindeuten könnten, und erhöhte Risiken kann die Versicherung XY an das HIS melden. Die Versi- cherung XY und andere Versicherungen fragen Daten im Rahmen der Risiko- oder Leistungsprüfung aus dem HIS ab, wenn ein berechtigtes Interesse besteht.
Quelle: http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Entschliessungssammlung/DuesseldorferKreis/170120121EinwilligungVersicherungswirtschaft.pdf?__blob=publicationFile, S. 6

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. September 2012
  • Frist
    30. Oktober 2012
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zu dem HIS Syste…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
HIS - Auskunftssystem der Versicherungswirtschaft
Datum
27. September 2012 01:04
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zu dem HIS System der Versicherungswirtschaft habe ich einige Fragen bezüglich des Datenschutzes und der Zusammenarbeit bzw. Aufsicht mit dem Bundesbeauftragten für d. Datenschutz u. d. Informationsfreiheit (BFDI). A) Sieht der BFDI die aktuellen Datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei HIS erfüllt? B) Liegen dem BFDI Beschwerden über das HIS System vor? Wenn ja, können diese grob spezifiziert werden, welches die Kritik am HIS ist? Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen? C) Liegen dem BFDI Kenntnisse vor, dass das HIS System von der Versicherungswirtschaft missbraucht wird oder sich an geltende Vorschriften sich nicht gehalten wird? D) Sind dem BFDI offensichtliche Verstöße gegen den Datenschutz beim HIS bekannt? Wenn ja, welches waren die Maßnahmen die ergriffen worden sind? E) Wie beurteilt der BFDI die Formalien zu der Erlangung einer kostenfreien Selbstauskunft nach BDSG? Neben den persönlichen Daten sollen noch weitere Angaben gemacht werden. Laut Webseite müssen dieses sein: "Möchten Sie zusätzlich erfahren, ob und welche Informationen wir zu Ihrem Kraftfahrzeug gespeichert haben, übersenden Sie uns bitte zusätzlich Fahrzeugidentifikationsnummer Ihres Kfz (zu finden in Ihrem Fahrzeugschein oder am Fahrzeug selbst, meist im Motorraum) Kfz-Kennzeichen Erstzulassungsdatum Hersteller Typ-Angabe einen Nachweis, dass es sich bei Ihrer Person um den Halter, Versicherungsnehmer oder Eigentümer des Fahrzeugs handelt (z.B. durch eine Kopie des Fahrzeugscheins) Für Auskünfte zu Immobilien muss die Eigentümerstellung mittels einer Kopie des Grundbuchauszuges nachgewiesen werden." Quelle: http://www.informa-irfp.de/verbraucher/selbstauskunft/ Beschreibung HIS: Die Versicherungswirtschaft nutzt zur genaueren Risiko- und Leistungsfalleinschätzung das Hinweis- und Informationssystem HIS, das derzeit die informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH (informa IRFP GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden, www.informa-irfp.de) betreibt. Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbetrug hindeuten könnten, und erhöhte Risiken kann die Versicherung XY an das HIS melden. Die Versi- cherung XY und andere Versicherungen fragen Daten im Rahmen der Risiko- oder Leistungsprüfung aus dem HIS ab, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Quelle: http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Entschliessungssammlung/DuesseldorferKreis/170120121EinwilligungVersicherungswirtschaft.pdf?__blob=publicationFile, S. 6
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS) Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und d…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS)
Datum
1. Oktober 2012 13:54
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat I - Grundsatz, nicht-öffentlicher Bereich Az.: I-542 II#0624 Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihre E-Mail vom 26.09.2012 ist hier eingegangen und wird unter dem o. a. Aktenzeichen bearbeitet. Ihre Anfrage wird in Kürze beantwortet. Bitte haben Sie bis dahin noch etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Wolfgang Knopp Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Husarenstraße 30 D 53117 Bonn Tel.: +49-(0)228-997799-117 Fax: +49-(0)228-997799-550 Mail: <<E-Mailadresse>> Internet: www.datenschutz.bund.de
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS) Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und d…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS)
Datum
10. Oktober 2012 11:58
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat I - Grundsatz, nicht-öffentlicher Bereich Az.: I-542 II #0624 Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, vielen Dank für Ihre Eingabe vom 26.09.2012 mit Fragen zum Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS). Ich muss zunächst darauf hinweisen, dass ich nicht die Datenschutzaufsicht über das von der Firma informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH in Baden-Baden im Auftrag der Versicherungswirtschaft betriebene HIS-System ausübe und Ihre Fragen deshalb nicht beantworten kann. Meine Zuständigkeit beschränkt sich, abgesehen von Ausnahmen bei Unternehmen, die Telekommunikations- oder Postdienstleistungen erbringen oder unter das Sicherheitsüberprüfungsgesetz fallen, auf die Datenschutzkontrolle bei öffentlichen Stellen des Bundes. Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen in der Versicherungswirtschaft wird dagegen von den Aufsichtsbehörden der Länder für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich überwacht, wobei sich die örtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Unternehmens richtet. Zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde über die Firma informa Insurance Risk and Fraud Pre vention GmbH ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg, Königstraße 10a, 70182 Stuttgart. Ihrem Wunsch entsprechend habe ich Ihre Eingabe dorthin mit der Bitte um Beantwortung der Fragen weitergeleitet. Gleichwohl kann ich aus eigener Kenntnis allgemein etwas zum HIS-System bemerken: Bei der Prüfung eines Versicherungsantrages oder im Schadensfall kann es zur Risikobeurteilung, zur weiteren Sachverhaltsaufklärung oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch notwendig sein, bei anderen Versicherungen Auskünfte einzuholen oder Daten an andere Versicherer weiter zu geben. Die Versicherungswirtschaft hat aus diesem Grund für die verschiedenen Versicherungssparten ein Hinweis- und Informationssystem (HIS) eingeführt, das seit dem 01.04.2011 als Auskunftei nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes von der o. g. Firma informa betrieben wird. In das HIS werden Auffälligkeiten aus Versicherungsfällen gemeldet, z.B. atypische Schadenhäufigkeiten, besondere Schadenfolgen, erschwerte Risiken. Die Versicherungen können unter den Voraussetzungen des Bundesdatenschutzgesetzes und im zulässigen Umfang Informationen zur Risikoprüfung im Antragsbereich und zur Schadensfallprüfung im Leistungsbereich abrufen. Das System wurde in enger Abstimmung zwischen dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft und der AG Versicherungswirtschaft des Düsseldorfer Kreises, einem Koordinierungsgremium aller Datenschutzaufsichtsbehörden für den nicht-öffentlichen Bereich, konzipiert und entwickelt. Rechtsgrundlagen sind für die Einmeldung personenbezogener Daten in das System § 28 Absatz 1 Nr. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und für die geschäftsmäßige Erhebung und Speicherung zum Zweck der Übermittlung § 29 BDSG. Auskünfte aus HIS werden nur an Versicherungen und nur im Einzelfall bei Vorliegen eines berechtigten Interesses erteilt. Bei mir sind in der Vergangenheit vereinzelt Beschwerden gegen das HIS-System eingegangen, die ich zuständigkeitshalber an den Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg weitergeleitet habe. Darin wurde vor allem Kritik daran geübt, dass Einmeldungen in das System ohne Einwilligung der Betroffenen vorgenommen würden. Hierzu ist zu bemerken, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten nach § 4 Absatz 1 BDSG zulässig ist, wenn eine Rechtsvorschrift dies erlaubt oder der Betroffene eingewilligt hat. Bei HIS ist nach Auffassung der Datenschutzaufsichtsbehörden eine Einwilligung der Betroffenen zur Einmeldung von Daten nicht erforderlich, weil für die Datenübermittlung an die Auskunftei mit § 28 Absatz 1 Nr. 2 BDSG ein gesetzlicher Erlaubnistatbestand vorhanden ist. Die AG Versicherungswirtschaft ist nach eingehender Prüfung zu dem Schluss gekommen, dass die Nutzung von HIS zur Wahrun g berechtigter Interessen der Versicherungsunternehmen erforderlich ist und unter Berücksichtigung der Ausgestaltung des Systems kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse der Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung überwiegt. Die für die Auskunftei in Baden-Baden zuständige baden-württembergische Datenschutzaufsichtsbehörde hat sich vor der Inbetriebnahme des Systems davon überzeugt, dass HIS den datenschutzrechtlichen Anforderungen Rechnung trägt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Wolfgang Knopp Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Husarenstraße 30 D 53117 Bonn Tel.: +49-(0)228-997799-117 Fax: +49-(0)228-997799-550 Mail: <<E-Mailadresse>> Internet: www.datenschutz.bund.de

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Antwort
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
Antwort
Datum
26. Oktober 2012
Status
Anfrage erfolgreich