Historische Entwicklung der Spitzensteuersätze

eine Liste der Spitzensteuersätze der Jahre 1945 bis 2019 sowie der Gesetze, die diesen jeweils geändert haben, bevorzugt in maschinenlesbarer Form. Ich bitte Sie um Antwort in digitaler Form an die Emailadresse, von der diese Mail verschickt wurde.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. Juni 2019
  • Frist
    30. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Liste der Spit…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
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Betreff
Historische Entwicklung der Spitzensteuersätze [#152579]
Datum
26. Juni 2019 12:04
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Liste der Spitzensteuersätze der Jahre 1945 bis 2019 sowie der Gesetze, die diesen jeweils geändert haben, bevorzugt in maschinenlesbarer Form. Ich bitte Sie um Antwort in digitaler Form an die Emailadresse, von der diese Mail verschickt wurde.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Historische Entwicklung der Spitzensteuersätze“ …
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
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Betreff
AW: Historische Entwicklung der Spitzensteuersätze [#152579]
Datum
30. Juli 2019 23:21
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Historische Entwicklung der Spitzensteuersätze“ vom 26.06.2019 (#152579) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152579 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Sehr geehrteAntragsteller/in bereits am 11. Juli 2017 wurde Ihr Schreiben …
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes
Datum
31. Juli 2019 08:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bereits am 11. Juli 2017 wurde Ihr Schreiben beantwortet. Durch einen Schreibfehler in der E-Mail-Adresse hat Sie unsere Antwort leider nicht erreicht. Wir bitten um Entschuldigung. Mit freundlichem Gruß