HiTechnische Umsetzung der Lagerung von internen Weisungen

1. Wie sieht die technische Umsetzung der Lagerung und der zur Verfügungstellung der internen Weisungen und Dokuente aus? (Stichwort Prozessmanagement, Dokumentenmanagement)
2. Werden diese Dokumente in elektronischer Form vorgehalten, oder lediglich in Papierform?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Dezember 2016
  • Frist
    14. Januar 2017
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Julian Jacoby
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie sieht die…
An Jobcenter Landkreis Harburg Details
Von
Julian Jacoby
Betreff
HiTechnische Umsetzung der Lagerung von internen Weisungen [#19565]
Datum
13. Dezember 2016 13:22
An
Jobcenter Landkreis Harburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie sieht die technische Umsetzung der Lagerung und der zur Verfügungstellung der internen Weisungen und Dokuente aus? (Stichwort Prozessmanagement, Dokumentenmanagement) 2. Werden diese Dokumente in elektronischer Form vorgehalten, oder lediglich in Papierform?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Julian Jacoby

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Jobcenter Landkreis Harburg
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Mail vom 13.12.2016, die ich Ihnen gern beantworten möchte. Inte…
Von
Jobcenter Landkreis Harburg
Betreff
AW: HiTechnische Umsetzung der Lagerung von internen Weisungen [#19565]
Datum
21. Dezember 2016 10:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Mail vom 13.12.2016, die ich Ihnen gern beantworten möchte. Interne Weisungen und Dokumente werden seit einigen Jahren elektronisch in einem komplexen Ablagesystem hinterlegt. Zusätzlich erfolgt die Archivierung auch in Papierform (Originale). Jedoch gibt es noch Dokumente aus der Vergangenheit, die lediglich in Papierform vorliegen und nicht elektronisch hinterlegt sind. Hierbei handelt es sich um eine einfache Auskunft, für die seitens des Jobcenters Landkreis Harburg keine Gebühren erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen