Hitzetransporte und Lebendtiertransporte ins nichteuropäische Ausland
Sehr << Antragsteller:in >>
ich beziehe mich auf meinen Auskunftsantrag vom 12.08.2020 und die bisherige Kommunikation hierzu. Der Vollständigkeit halber zitiere ich diese hier noch einmal wie folgt:
Meine E-Mail an Sie vom 09.09.2020 (bisher leider unbeantwortet):
„Sehr geehrte Frau Amtstierärztin,
vielen Dank für Ihre Antwort. Dann nehme ich gerne Akteneinsicht in all diese Vorgänge nach dem AIG.
Bitte geben Sie mir hierfür zeitnah einen Termin, die eventuell enthaltenen personenbezogenen Daten können Sie gerne schwärzen.
Freundliche Grüße“
Ihre E-Mail vom 09.09.2020:
„Sehr geehrte Frau X,
auf Ihre Anfragen vom 12.08.2020 und 17.08.2020 teile ich Ihnen mit, dass inländische Transporte nicht genehmigungspflichtig sind. Selbstverständlich werden alle auf unseren Schlachthöfen ankommenden Tiertransporte ( Rinder sowie Schweine, täglich in sehr unterschiedlicher Anzahl ) amtstierärztlich kontrolliert.
In den von Ihnen benannten Zeiträumen im Jahr 2019 wurden insgesamt 8 Transporte von Zuchtrindern in den Libanon abgefertigt. Im Jahr 2020 handelte es sich um 3 Verladungen von Zuchtrindern nach Ungarn und 3 Transporte in den Libanon. Darüberhinaus wurden 3 Transporte von Mastputen nach Polen, 3 Verladungen von Pferden nach Polen, 1 Pferdeabfertigung in die tschechische Republik sowie 3 Schweineverladungen nach Polen
genehmigt.
Mit freundlichen Grüßen
Amtliche Tierärztin“
Zitat Ende.
Die bisherige Handhabung meines Auskunftsantrags empfinde ich als nicht zufriedenstellend.
Ihre Aussage, dass Sie selbstverständlich alle Tiertransporte kontrollieren, stellt für mich keinen Informationsgehalt dar und geht an meiner Fragestellung vorbei. Deshalb noch einmal für Sie zur korrekten Einordung meines Auskunftantrags:
Mein Interesse rührt aus der umfänglichen medialen Berichterstattung zur Aussage von Frau Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner, welche Ihnen sicher bekannt ist. Gerne zitiere ich noch einmal wörtlich für Sie.
„Bei hohen Temperaturen ist es nicht erlaubt, Tiere zu verladen und zu transportieren, und zwar völlig zurecht!
Ich habe die zuständigen Bundesländer aufgerufen, auf die Einhaltung dieser Regelung zu achten und stärker zu kontrollieren. Deshalb werde ich von Bundesseite aus auch wieder die Transporte in diesem Sommer auswerten lassen. Im vergangenen Jahr wurden in einigen Ländern trotz Hitze verladen und transportiert. Das darf sich nicht wiederholen!“
Konkret interessieren mich wie ebenfalls bereits mitgeteilt sämtliche Amtshandlungen Ihrer Behörde, die dazu geführt haben, dass Lebendnutztiertransporte im In-und ins Ausland (Zielort inländisch, europäisch und in Nicht-EU Staaten) im Juli und August 2019 und 2020 stattfinden konnten. Mich interessieren also Ihre Transportgenehmigungen,- Abfertigungen,- Zulassungen und Kontrollen im zuvor genannten Zeitraum und zwar für die Nutztiere "Schwein", "Rind", "Geflügel" und "Schafe".
Hierzu gehört natürlich untrennbar die vorgeschaltete Frage, an welchen Tagen im Juli/August 2019 und 2020 denn überhaupt derlei Transporte stattgefunden haben und welche genau. Also jeweils Tag, Zielort (ggfs. mit Zwischenzielort) und Tierart. Insofern danke ich Ihnen für Ihre Zwischenauskunft, die allerdings leider noch sehr ungenau und betreffend inländische Transporte vollkommen ungenügend ist.
Ich möchte gerne wissen, welche Inlandstransporte im oben benannten Zeitraum stattgefunden haben und wie Sie diese kontrolliert haben. Dass der Terminus „Genehmigung“ hier nicht einschlägig ist, ändert nichts an meinem Auskunftsbegehren.
Für den Zielort Inland beschränke ich mich gerne auf die Einzeltage 05.07.2020, 14.07.2020, 24.07.2020, 25.07.2020, 28.07.2020 und 31.07.2020 sowie 01.08.2020, 05.08.2020 bis einschließlich 17.08.2020, 20.08.2020 und 21.08.2020, um Ihre Bearbeitung zu erleichtern.
Für die von Ihnen angegebenen Transporte im Jahr 2019 - 8 Transporte von Zuchtrindern in den Libanon - sowie für die von Ihnen angegeben Transporte im Jahr 2020 - 3 Verladungen von Zuchtrindern nach Ungarn und 3 Transporte in den Libanon - bitte ich um die Angabe des jeweiligen genauen Datums.
Bitte erteilen Sie mir diese vorgeschaltete Auskunft jetzt einfach vorab und isoliert von einer etwaigen späteren Akteneinsicht. Dies würde auch etwaige Kosten hinfällig machen, da es sich bei dieser Auskunft dann um einen einfachen Fall handelt, der nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung kostenfrei zu beantworten ist.
Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Auskunft bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Mit Verweis auf AIG § 7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit im Übrigen um weitere Antwort ausschließlich per E-Mail bitten.
Ich möchte Sie außerdem um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen vorab für Ihre Mühe.
Anfrage eingeschlafen
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Datum12. September 2020
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16. Oktober 2020
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