Hitzetransporte und Lebendtiertransporte ins nichteuropäische Ausland

Sehr << Antragsteller:in >>

ich beziehe mich auf meinen Auskunftsantrag vom 12.08.2020 und die bisherige Kommunikation hierzu. Der Vollständigkeit halber zitiere ich diese hier noch einmal wie folgt:

Meine E-Mail an Sie vom 09.09.2020 (bisher leider unbeantwortet):

„Sehr geehrte Frau Amtstierärztin,

vielen Dank für Ihre Antwort. Dann nehme ich gerne Akteneinsicht in all diese Vorgänge nach dem AIG.

Bitte geben Sie mir hierfür zeitnah einen Termin, die eventuell enthaltenen personenbezogenen Daten können Sie gerne schwärzen.

Freundliche Grüße“

Ihre E-Mail vom 09.09.2020:

„Sehr geehrte Frau X,

auf Ihre Anfragen vom 12.08.2020 und 17.08.2020 teile ich Ihnen mit, dass inländische Transporte nicht genehmigungspflichtig sind. Selbstverständlich werden alle auf unseren Schlachthöfen ankommenden Tiertransporte ( Rinder sowie Schweine, täglich in sehr unterschiedlicher Anzahl ) amtstierärztlich kontrolliert.

In den von Ihnen benannten Zeiträumen im Jahr 2019 wurden insgesamt 8 Transporte von Zuchtrindern in den Libanon abgefertigt. Im Jahr 2020 handelte es sich um 3 Verladungen von Zuchtrindern nach Ungarn und 3 Transporte in den Libanon. Darüberhinaus wurden 3 Transporte von Mastputen nach Polen, 3 Verladungen von Pferden nach Polen, 1 Pferdeabfertigung in die tschechische Republik sowie 3 Schweineverladungen nach Polen
genehmigt.

Mit freundlichen Grüßen

Amtliche Tierärztin“

Zitat Ende.

Die bisherige Handhabung meines Auskunftsantrags empfinde ich als nicht zufriedenstellend.

Ihre Aussage, dass Sie selbstverständlich alle Tiertransporte kontrollieren, stellt für mich keinen Informationsgehalt dar und geht an meiner Fragestellung vorbei. Deshalb noch einmal für Sie zur korrekten Einordung meines Auskunftantrags:

Mein Interesse rührt aus der umfänglichen medialen Berichterstattung zur Aussage von Frau Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner, welche Ihnen sicher bekannt ist. Gerne zitiere ich noch einmal wörtlich für Sie.

„Bei hohen Temperaturen ist es nicht erlaubt, Tiere zu verladen und zu transportieren, und zwar völlig zurecht!
Ich habe die zuständigen Bundesländer aufgerufen, auf die Einhaltung dieser Regelung zu achten und stärker zu kontrollieren. Deshalb werde ich von Bundesseite aus auch wieder die Transporte in diesem Sommer auswerten lassen. Im vergangenen Jahr wurden in einigen Ländern trotz Hitze verladen und transportiert. Das darf sich nicht wiederholen!“

Konkret interessieren mich wie ebenfalls bereits mitgeteilt sämtliche Amtshandlungen Ihrer Behörde, die dazu geführt haben, dass Lebendnutztiertransporte im In-und ins Ausland (Zielort inländisch, europäisch und in Nicht-EU Staaten) im Juli und August 2019 und 2020 stattfinden konnten. Mich interessieren also Ihre Transportgenehmigungen,- Abfertigungen,- Zulassungen und Kontrollen im zuvor genannten Zeitraum und zwar für die Nutztiere "Schwein", "Rind", "Geflügel" und "Schafe".

Hierzu gehört natürlich untrennbar die vorgeschaltete Frage, an welchen Tagen im Juli/August 2019 und 2020 denn überhaupt derlei Transporte stattgefunden haben und welche genau. Also jeweils Tag, Zielort (ggfs. mit Zwischenzielort) und Tierart. Insofern danke ich Ihnen für Ihre Zwischenauskunft, die allerdings leider noch sehr ungenau und betreffend inländische Transporte vollkommen ungenügend ist.

Ich möchte gerne wissen, welche Inlandstransporte im oben benannten Zeitraum stattgefunden haben und wie Sie diese kontrolliert haben. Dass der Terminus „Genehmigung“ hier nicht einschlägig ist, ändert nichts an meinem Auskunftsbegehren.

Für den Zielort Inland beschränke ich mich gerne auf die Einzeltage 05.07.2020, 14.07.2020, 24.07.2020, 25.07.2020, 28.07.2020 und 31.07.2020 sowie 01.08.2020, 05.08.2020 bis einschließlich 17.08.2020, 20.08.2020 und 21.08.2020, um Ihre Bearbeitung zu erleichtern.

Für die von Ihnen angegebenen Transporte im Jahr 2019 - 8 Transporte von Zuchtrindern in den Libanon - sowie für die von Ihnen angegeben Transporte im Jahr 2020 - 3 Verladungen von Zuchtrindern nach Ungarn und 3 Transporte in den Libanon - bitte ich um die Angabe des jeweiligen genauen Datums.

Bitte erteilen Sie mir diese vorgeschaltete Auskunft jetzt einfach vorab und isoliert von einer etwaigen späteren Akteneinsicht. Dies würde auch etwaige Kosten hinfällig machen, da es sich bei dieser Auskunft dann um einen einfachen Fall handelt, der nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung kostenfrei zu beantworten ist.

Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Auskunft bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.

Mit Verweis auf AIG § 7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit im Übrigen um weitere Antwort ausschließlich per E-Mail bitten.

Ich möchte Sie außerdem um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen vorab für Ihre Mühe.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. September 2020
  • Frist
    16. Oktober 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr [geschwärzt], bitte sende…
An Landkreis Prignitz - Veterinäraufsicht und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hitzetransporte und Lebendtiertransporte ins nichteuropäische Ausland [#197030]
Datum
12. September 2020 20:17
An
Landkreis Prignitz - Veterinäraufsicht und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr [geschwärzt], ich beziehe mich auf meinen Auskunftsantrag vom 12.08.2020 und die bisherige Kommunikation hierzu. Der Vollständigkeit halber zitiere ich diese hier noch einmal wie folgt: Meine E-Mail an Sie vom 09.09.2020 (bisher leider unbeantwortet): „Sehr geehrte Frau Amtstierärztin, vielen Dank für Ihre Antwort. Dann nehme ich gerne Akteneinsicht in all diese Vorgänge nach dem AIG. Bitte geben Sie mir hierfür zeitnah einen Termin, die eventuell enthaltenen personenbezogenen Daten können Sie gerne schwärzen. Freundliche Grüße“ Ihre E-Mail vom 09.09.2020: „Sehr geehrte Frau X, auf Ihre Anfragen vom 12.08.2020 und 17.08.2020 teile ich Ihnen mit, dass inländische Transporte nicht genehmigungspflichtig sind. Selbstverständlich werden alle auf unseren Schlachthöfen ankommenden Tiertransporte ( Rinder sowie Schweine, täglich in sehr unterschiedlicher Anzahl ) amtstierärztlich kontrolliert. In den von Ihnen benannten Zeiträumen im Jahr 2019 wurden insgesamt 8 Transporte von Zuchtrindern in den Libanon abgefertigt. Im Jahr 2020 handelte es sich um 3 Verladungen von Zuchtrindern nach Ungarn und 3 Transporte in den Libanon. Darüberhinaus wurden 3 Transporte von Mastputen nach Polen, 3 Verladungen von Pferden nach Polen, 1 Pferdeabfertigung in die tschechische Republik sowie 3 Schweineverladungen nach Polen genehmigt. Mit freundlichen Grüßen Amtliche Tierärztin“ Zitat Ende. Die bisherige Handhabung meines Auskunftsantrags empfinde ich als nicht zufriedenstellend. Ihre Aussage, dass Sie selbstverständlich alle Tiertransporte kontrollieren, stellt für mich keinen Informationsgehalt dar und geht an meiner Fragestellung vorbei. Deshalb noch einmal für Sie zur korrekten Einordung meines Auskunftantrags: Mein Interesse rührt aus der umfänglichen medialen Berichterstattung zur Aussage von Frau Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner, welche Ihnen sicher bekannt ist. Gerne zitiere ich noch einmal wörtlich für Sie. „Bei hohen Temperaturen ist es nicht erlaubt, Tiere zu verladen und zu transportieren, und zwar völlig zurecht! Ich habe die zuständigen Bundesländer aufgerufen, auf die Einhaltung dieser Regelung zu achten und stärker zu kontrollieren. Deshalb werde ich von Bundesseite aus auch wieder die Transporte in diesem Sommer auswerten lassen. Im vergangenen Jahr wurden in einigen Ländern trotz Hitze verladen und transportiert. Das darf sich nicht wiederholen!“ Konkret interessieren mich wie ebenfalls bereits mitgeteilt sämtliche Amtshandlungen Ihrer Behörde, die dazu geführt haben, dass Lebendnutztiertransporte im In-und ins Ausland (Zielort inländisch, europäisch und in Nicht-EU Staaten) im Juli und August 2019 und 2020 stattfinden konnten. Mich interessieren also Ihre Transportgenehmigungen,- Abfertigungen,- Zulassungen und Kontrollen im zuvor genannten Zeitraum und zwar für die Nutztiere "Schwein", "Rind", "Geflügel" und "Schafe". Hierzu gehört natürlich untrennbar die vorgeschaltete Frage, an welchen Tagen im Juli/August 2019 und 2020 denn überhaupt derlei Transporte stattgefunden haben und welche genau. Also jeweils Tag, Zielort (ggfs. mit Zwischenzielort) und Tierart. Insofern danke ich Ihnen für Ihre Zwischenauskunft, die allerdings leider noch sehr ungenau und betreffend inländische Transporte vollkommen ungenügend ist. Ich möchte gerne wissen, welche Inlandstransporte im oben benannten Zeitraum stattgefunden haben und wie Sie diese kontrolliert haben. Dass der Terminus „Genehmigung“ hier nicht einschlägig ist, ändert nichts an meinem Auskunftsbegehren. Für den Zielort Inland beschränke ich mich gerne auf die Einzeltage 05.07.2020, 14.07.2020, 24.07.2020, 25.07.2020, 28.07.2020 und 31.07.2020 sowie 01.08.2020, 05.08.2020 bis einschließlich 17.08.2020, 20.08.2020 und 21.08.2020, um Ihre Bearbeitung zu erleichtern. Für die von Ihnen angegebenen Transporte im Jahr 2019 - 8 Transporte von Zuchtrindern in den Libanon - sowie für die von Ihnen angegeben Transporte im Jahr 2020 - 3 Verladungen von Zuchtrindern nach Ungarn und 3 Transporte in den Libanon - bitte ich um die Angabe des jeweiligen genauen Datums. Bitte erteilen Sie mir diese vorgeschaltete Auskunft jetzt einfach vorab und isoliert von einer etwaigen späteren Akteneinsicht. Dies würde auch etwaige Kosten hinfällig machen, da es sich bei dieser Auskunft dann um einen einfachen Fall handelt, der nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Auskunft bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Mit Verweis auf AIG § 7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit im Übrigen um weitere Antwort ausschließlich per E-Mail bitten. Ich möchte Sie außerdem um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen vorab für Ihre Mühe. Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 197030 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]

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Landkreis Prignitz - Veterinäraufsicht und Verbraucherschutz
Hitzetransporte und Lebendtiertransporteins nichteuropäische Ausland Sehr [geschwärzt], hiermit bestätige ich Ihn…
Von
Landkreis Prignitz - Veterinäraufsicht und Verbraucherschutz
Betreff
Hitzetransporte und Lebendtiertransporteins nichteuropäische Ausland
Datum
2. Oktober 2020 11:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Mail vom 12.09.2020. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt]