H&M-Bußgeldbescheid: Antrag auf Auskunft nach § 49b OWiG i.V.m. § 475 Abs. 4 StPO
Antrag auf Auskunft nach § 49b OWiG i.V.m. § 475 Abs. 4 StPO
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
den wegen Datenschutzverstößen im Servicecenter von H&M erlassenen Bußgeldbescheid (vgl. https://datenschutz-hamburg.de/pressemitteilungen/2020/10/2020-10-01-h-m-verfahren)
Dies ist ein Antrag auf Auskunft nach § 49b OWiG i.V.m. § 475 Abs. 4 StPO. Mein berechtiges Interesse am Bußgeldbescheid ist wissenschaftlicher Natur. Ich beabsichtigte den Bußgeldbescheid in einem wissenschaftlichen Aufsatz, der an meine Veröffentlichung "Catch Me If You Can – Die Widersprüche der DSGVO bei Verantwortlichkeit und Bußgeldbemessung im Konzernkontext" (K&R 10/2020, S. 654 ff., online abrufbar unter https://www.reuschlaw.de/fileadmin/contents/2020_Newscontent/StH_20200930_Catchemeifyoucan_KundR.pdf) anknüpft, unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten zu besprechen und kritisch zu würdigen.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum2. Dezember 2020
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9. Februar 2021
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