Sehr
geehrte<< Anrede >>
vielen Dank für die Übermittlung der beiden Dokumente, die uns jedoch bereits vorgelegen hatten und somit keine Information im Sinne der Anfrage enthalten.
Das Informationsinteresse richtete sich im Hinblick auf die bevorstehende Wahl darin, möglicherweise Unterschiede in der Haltung der beiden Koalitionsparteien zur Transparenz zu erkennen. Ein Vergleich zwischen der angefragten internen Senatsdrucksache aus der grün geführten Justizbehörde und der veröffentlichten Bürgerschaftsdrucksache, die einen Kompromiss mit dem Koalitionspartner darstellen dürfte, könnte möglicherweise solche Unterschiede erkennen lassen.
Sie hatten telefonisch erläutert, dass der Senat die Auffassung vertritt, dass Senatsdrucksachen nicht unter die Veröffentlichungspflicht von HmbTG §3 Abs. 1 Nr. 1 fallen, sondern vielmehr, und das auch nach dem Abschluss der unmittelbaren Meinungsbildung, unter dem Schutz von § 6 Abs.1 stehen. Wir hatten uns im Gespräch darauf verständigt, dass angesichts dieser Situation eine förmliche Bescheidung des Antrags nicht erforderlich ist: Sie könnte nach der geschilderten Rechtsauffassung nicht zur Übermittlung der angefragten Information vor der Wahl führen.
An der mitgeteilten Auffassung, dass eine Senatsdrucksache wie diese (mithin jede Senatsdrucksache) auch nach endgültigem Abschluss der Willensbildung unter den Schutz des § 6 Abs. 1 verbleibt, habe ich einige Zweifel. Da eine Feststellung in dem aktuellen Zeitfenster der Anfrage nicht erreichbar wäre, bleibt sie aber späteren Überlegungen vorbehalten.
In der politischen Konsequenz vergeben sich die Koalitionparteien mit dieser Haltung allerdings die Chance und verweigern sich dem Auftrag des Gesetzes, den Wähler über möglicherweise unterschiedliche Auffassungen zu informieren "um über die bestehenden Informationsmöglichkeiten hinaus seine demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern", nach § 1 Abs. 1 immerhin Zweck des Gesetzes. Vielleicht möchten Sie diesen Hinweis im Hause geben.
Mit freundlichem Gruß
Mit freundlichen Grüßen
Günter Tolkiehn
Anfragenr: 174992
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