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Hochbahn Magazin
- Anfrage an:
- Hamburger Hochbahn AG
- Verwendete Gesetze:
- Status dieser Anfrage:
- Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
- Kosten dieser Information:
- 200,00 Euro
- Zusammenfassung der Anfrage
Alle Verträge und sonstige Informationen, inkl. einer Aufstellung der Kosten, in Zusammenhang mit der Fernsehsendung Hochbahn Magazin.
Korrespondenz
-
Frist – 13.07.2013
- 11. Jun 2013
- 22. Jun
- 03. Jul
- 14. Jul
- 05. Aug 2013
- Von
- << Anfragesteller/in >>
- Betreff
- Hochbahn Magazin
- Datum
- 11. Juni 2013 13:49
- An
- Hamburger Hochbahn AG
- Status
- Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Alle Verträge und sonstige Informationen, inkl. einer Aufstellung der Kosten, in Zusammenhang mit der Fernsehsendung Hochbahn Magazin.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.
Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.
Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
[… Zeige kompletten Anfragetext]
Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller/in >>
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- Von
- Hamburger Hochbahn AG
- Betreff
- WG: Weitergeleitet aus <<E-Mail-Adresse>> : Hochbahn Magazin
- Datum
- 13. Juni 2013 10:05
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Hamburgischen
Transparenzgesetz wird hier zuständigkeitshalber weiter bearbeitet und
schnellstmöglich beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Schirrmacher
================================================
Hamburger Hochbahn AG
Recht und Immobilien
Steinstraße 20, D-20095 Hamburg
Phone: (+49 40) 32 88-27 75
Fax: (+49 40) 32 88-45 56
Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Home: www.hochbahn.de
Registergericht Amtsgericht Hamburg HRB-Nr. 3072
Aufsichtsratsvorsitzender: Senator Frank Horch,
Vorstand: Dipl.-Kfm. Günter Elste (Vorsitzender),
Dipl.-Ing. Ulrich Sieg, Dipl.-Kffr. Ulrike Riedel,
Dipl.-Kfm. Helmut König
================================================
Von: Antragsteller/in Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>>
An: <<E-Mail-Adresse>>
Datum: 11.06.2013 14:02
Betreff: Hochbahn Magazin
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Alle Verträge und sonstige Informationen, inkl. einer Aufstellung der
Kosten, in Zusammenhang mit der Fernsehsendung Hochbahn Magazin.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches
Transparenzgesetz (HmbTG).
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch
Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten
Teile zugänglich zu machen.
Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem
Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens
in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab
mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen
Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach
Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die
zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir
vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder
auch um Akteneinsicht nachzusuchen.
Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
- Von
- << Anfragesteller/in >>
- Betreff
- AW: WG: Weitergeleitet aus <<E-Mail-Adresse>> : Hochbahn Magazin
- Datum
- 29. Juni 2013 12:34
- An
- Hamburger Hochbahn AG
Sehr geehrtAntragsteller/in
nur um Missverständnissen vorzubeugen. Für den Fall, dass Sie Gebühren erheben bitte ich um die Übermittlung einer Schätzung, in welchem Rahmen diese zu erwarten sind, bevor Sie meinen Antrag final bescheiden.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
- Von
- Hamburger Hochbahn AG
- Betreff
- HOCHBAHN Magazin
- Datum
- 3. Juli 2013 14:48
Sehr geehrtAntragsteller/in
wir kommen zurück auf Ihre Anfrage vom 11. Juni 2013 und unsere
Zwischennachricht vom 13. Juni 2013.
Die Hamburger Hochbahn AG als Aktiengesellschaft des Privatrechts
unterliegt dem Anwendungsbereich des Hamburgischen Transparenzgesetzes
(HmbTG) - neben anderen Voraussetzungen ? nur soweit, als sie im
Zusammenhang mit den angefragten Informationen öffentliche Aufgaben,
insbesondere solche der Daseinsvorsorge, wahrnimmt oder öffentliche
Dienstleistungen erbringt.
Ihre Anfrage betrifft Informationen in Zusammenhang mit der Fernsehsendung
HOCHBAHN Magazin. Weder die Ausstrahlung dieser Sendung durch den Sender
und noch die auf einen Kooperationsvertrag gestützte Zusammenarbeit stellt
für unsere Gesellschaft eine öffentliche Aufgabe, insbesondere eine solche
der Daseinsvorsorge, oder eine öffentliche Dienstleistung dar. Es handelt
sich ausschließlich um Angelegenheiten, für die der Anwendungsbereich des
HmbTG nicht eröffnet ist.
Vor diesem Hintergrund können wir Ihnen eine weitergehende Auskunft nicht
erteilen.
Die Beantwortung Ihrer Anfrage ergeht kostenfrei.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Schirrmacher
================================================
Hamburger Hochbahn AG
Recht und Immobilien
Steinstraße 20, D-20095 Hamburg
Phone: (+49 40) 32 88-27 75
Fax: (+49 40) 32 88-45 56
Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Home: www.hochbahn.de
Registergericht Amtsgericht Hamburg HRB-Nr. 3072
Aufsichtsratsvorsitzender: Senator Frank Horch,
Vorstand: Dipl.-Kfm. Günter Elste (Vorsitzender),
Dipl.-Ing. Ulrich Sieg, Dipl.-Kffr. Ulrike Riedel,
Dipl.-Kfm. Helmut König
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- Von
- << Anfragesteller/in >>
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage "Hochbahn Magazin"
- Datum
- 4. Juli 2013 15:07
- An
- Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:
https://fragdenstaat.de/a/4385
Ich bin der Meinung, dass die Hochbahn in ihrem gesamten Aufgabenbereich öffentliche Aufgaben wahrnimmt und die Kommunikation über die Tätigkeiten nicht als hiervon getrennt betrachtet werden kann.
Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
- Von
- Hamburger Hochbahn AG
- Betreff
- HOCHBAHN Magazin
- Datum
- 2. August 2013 11:01
Sehr geehrtAntragsteller/in
Ihrer Mail vom 4. Juli 2013 entnehmen wir, dass Sie Ihren Antrag aufrecht
erhalten wollen.
Ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage ist die HOCHBAHN grundsätzlich
bereit, weitere Auskünfte zu erteilen. Als Information im Sinne des
Hamburgischen Transparenzgesetzes liegt insoweit lediglich ein Vertrag mit
dem Fernsehsender Hamburg 1 vor. Gegenwärtig stehen der Gewährung von
Informationen aber Bestimmungen dieses Vertrages (Altvertrag im Sinne des
§ 17 HmbTG) entgegen. Gemäß § 17 Abs. 2 HmbTG müssten insoweit
Nachverhandlungen mit dem Vertragspartner vor einer Informationsgewährung
geführt werden.
Die Bescheidung Ihres Antrags kann nach Maßgabe von § 13 Abs. 4 HmbTG zu
Gebühren, Zinsen und Auslagen für die entsprechende Handlung führen. Dies
betrifft insbesondere die Recherche des vorhandenen Informationsmaterials,
die Prüfung der Unbedenklichkeit der Information, Aussonderung/Schwärzung,
Rücksprache mit Betroffenen, Einholung von Einwilligungen, Abwägung,
Nachverhandlungen mit Vertragspartnern und ähnliche Tätigkeiten zur
Vorbereitung und Ermöglichung des Auskunftsanspruchs.
Den zeitlichen Umfang der insoweit notwendigen Handlungen vermögen wir
derzeit nicht abzuschätzen, wie rechnen mit einem Betrag i.H.v. 60,- ? je
hier aufgewendeter Stunde. Aus einer ersten Ansprache des Vertragspartners
wissen wir, dass auch dort ein Prüfungsaufwand entstehen wird, der
Gegenstand einer Weiterberechnung werden könnte.
Aufgrund einer Einschätzung aus parallel gestalteten Fällen gehen wir
davon aus, dass hier ein Aufwand von möglicherweise auch über 200 ? für
die begehrte Informationserteilung entstehen kann.
Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie bis zum 16.08.2013 um eine
Nachricht, ob Sie Ihren Antrag auf Informationszugang aufrechterhalten
wollen.
Für diesen Fall bitten wir Sie um Benennung einer postalischen Anschrift,
damit eine Gebührenrechnung zugestellt werden kann. Da bei
Aufrechterhaltung des Antrags absehbar ist, dass Gebühren entstehen
werden, reicht die Antragstellung über das Portal "frag-den-Staat" nicht
aus.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Schirrmacher
================================================
Hamburger Hochbahn AG
Recht und Immobilien
Steinstraße 20, D-20095 Hamburg
Phone: (+49 40) 32 88-27 75
Fax: (+49 40) 32 88-45 56
Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Home: www.hochbahn.de
Registergericht Amtsgericht Hamburg HRB-Nr. 3072
Aufsichtsratsvorsitzender: Senator Frank Horch,
Vorstand: Dipl.-Kfm. Günter Elste (Vorsitzender),
Dipl.-Ing. Ulrich Sieg, Dipl.-Kffr. Ulrike Riedel,
Dipl.-Kfm. Helmut König
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- Von
- << Anfragesteller/in >>
- Betreff
- AW: HOCHBAHN Magazin
- Datum
- 5. August 2013 23:53
- An
- Hamburger Hochbahn AG
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich freue mich, dass die Klärung erfolgreich im Sinne des transparenten Staates geführt werden konnte.
In Anbetracht der horrenden Gebühren werde ich die Anfrage nicht aufrecht erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in