Hochbegabtenförderung an Schulen

Eine Auflistung an welche Schulen in den vergangenen drei Jahren wie viele Mittel zur Hochbegabtenförderung gingen. Wie groß waren die vergeben dafür Mittel insgesamt?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. März 2019
  • Frist
    24. April 2019
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Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflistung…
An Sächsisches Staatsministerium für Kultus Details
Von
Sebastian Schröder
Betreff
Hochbegabtenförderung an Schulen [#62275]
Datum
17. März 2019 15:51
An
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung an welche Schulen in den vergangenen drei Jahren wie viele Mittel zur Hochbegabtenförderung gingen. Wie groß waren die vergeben dafür Mittel insgesamt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Schröder

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Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage per E-Mail vom 17. März 2019, deren Eingang ich Ihnen …
Von
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Betreff
Hochbegabtenförderung an Schulen/Antragsteller/in Antragsteller/in
Datum
19. März 2019 11:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage per E-Mail vom 17. März 2019, deren Eingang ich Ihnen hiermit bestätige. Sie bitten um Auflistung, wieviel Mittel an welche Schulen in den vergangenen drei Jahren zur Hochbegabtenförderung geflossen sind und wie groß die vergebenen Mittel insgesamt waren. Wie begabte Schülerinnen und Schüler in Sachsen gefördert werden, können Sie unter dem Link nachlesen https://www3.sachsen.schule/bzb/begabte… Kosten kann ich Ihnen allerdings nicht nennen. Sie beziehen sich auf diverse Gesetze. Das Sächsische Umweltinformationsgesetz (SächsUIG) und das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformationen (Verbraucherinformationsgesetz - VIG) sind schon von ihrem Anwendungsbereich her nicht einschlägig. Das SächsUIG gilt nach § 2 SächsUIG nur für Umweltinformationen, die nach § 3 wie folgt definiert werden: "Umweltinformationen sind unabhängig von der Art ihrer Speicherung alle Daten über 1. den Zustand von Umweltbestandteilen wie Luft, Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft, die natürlichen Lebensräume der Tiere und Pflanzen, die Artenvielfalt einschließlich genetisch veränderter Organismen, sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Bestandteilen, 2. Faktoren wie Stoffe, Energie, Lärm, Strahlung, Abfälle, einschließlich des radioaktiven Abfalls, Emissionen, Ableitungen und sonstige Freisetzungen von Stoffen in die Umwelt, die sich auf Umweltbestandteile im Sinne der Nummer 1 auswirken oder wahrscheinlich auswirken, 3. Maßnahmen oder Tätigkeiten, die a) sich auf die Umweltbestandteile im Sinne der Nummer 1 oder auf Faktoren im Sinne der Nummer 2 auswirken oder wahrscheinlich auswirken oder b) den Schutz von Umweltbestandteilen im Sinne der Nummer 1 bezwecken; zu diesen Maßnahmen gehören auch beschlossene politische Handlungskonzepte, Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Abkommen, Umweltvereinbarungen, Pläne und Programme, 4. Berichte über die Umsetzung des Umweltrechts, 5. Kosten-Nutzen-Analysen und sonstige wirtschaftliche Analysen und Annahmen, die zur Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen oder Tätigkeiten im Sinne der Nummer 3 verwendet werden, und 6. den Zustand der menschlichen Gesundheit und Sicherheit, einschließlich der Kontaminationen in der Nahrungsmittelkette, die Lebensbedingungen des Menschen sowie Kulturstätten und Bauwerke, soweit sie jeweils vom Zustand der Umweltbestandteile im Sinne der Nummer 1 oder von Faktoren, Maßnahmen oder Tätigkeiten im Sinne der Nummern 2 und 3 betroffen sind oder sein können." Es handelt sich also bei den begehrten Unterlagen nicht um Umweltinformationen. Das VIG gilt nach § 1 VIG nur für Informationen über Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (Erzeugnisse) sowie Verbraucherprodukte, die dem § 2 Nummer 26 des Produktsicherheitsgesetzes unterfallen (Verbraucherprodukte). Das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG), nach dem in § 1 ein voraussetzungsloser Rechtsanspruch auf Auskunft über amtliche Informationen gewährt wird, verpflichtet nur die Bundesbehörden. Zwar gibt es inzwischen auch in vielen Bundesländern Informationsfreiheitsgesetze (vgl. z.B. für Brandenburg: Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) vom 10. März 1998). Im Freistaat Sachsen ist jedoch bislang kein entsprechendes Gesetz in Kraft getreten. Ihre Anfrage wird abschließend abschlägig beantwortet. Ich bitte dabei des Weiteren um Beachtung dass, für den Fall, dass Sie eine kostenpflichtige Verbescheidung Ihres Antrags wünschen, wir um entsprechende Nachricht bitten. In diesem Fall würde nach derzeitigem Sachstand eine ablehnende Ermessensentscheidung ergehen. Mit freundlichen Grüßen