Hochbegabtenförderung an Schulen

Eine Auflistung an welche Schulen in den vergangenen drei Jahren wie viele Mittel zur Hochbegabtenförderung gingen. Wie groß waren die vergeben dafür Mittel insgesamt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. März 2019
  • Frist
    24. April 2019
  • 0 Follower:innen
Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Fol…
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Sebastian Schröder
Betreff
Hochbegabtenförderung an Schulen [#62270]
Datum
17. März 2019 15:51
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung an welche Schulen in den vergangenen drei Jahren wie viele Mittel zur Hochbegabtenförderung gingen. Wie groß waren die vergeben dafür Mittel insgesamt?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Hochbegabtenförderung an Schulen [#62270]
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Sebastian Schröder
Via
Fax
Betreff
Hochbegabtenförderung an Schulen [#62270]
Datum
17. März 2019 15:52
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
47,0 KB
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag wurde durch Sie vorab per E-Mail an die Poststelle des Ministeriums für Bi…
Von
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Hochbegabtenförderung an Schulen [#62270]
Datum
25. April 2019 17:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag wurde durch Sie vorab per E-Mail an die Poststelle des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur gesandt. Eine schriftliche Form des Antrags ist hier bisher nicht eingegangen. Die schriftliche Form kann durch die elektronische Form ersetzt werden. Für diesen Fall sind die Formerfordernisse der elektronischen Form einzuhalten, das heißt, es ist eine qualifizierte elektronische Signatur notwendig (§ 126 a BGB). Daran ermangelt es im vorliegenden Fall und im Ergebnis liegt Ihrerseits somit kein formwirksamer Antrag nach IFG M-V vor. Zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass zu diesem Sachverhalt keine Statistiken geführt werden. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Antwort. Die Anfrage ging gleichzeitig schriftlich per Fax an…
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Sebastian Schröder
Betreff
AW: Hochbegabtenförderung an Schulen [#62270]
Datum
25. April 2019 18:20
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Antwort. Die Anfrage ging gleichzeitig schriftlich per Fax an die Auf der Kontaktseite angegebene Faxnummer der Poststelle: 0385 588-7082, welches erfolgreich zugestellt wurde. In meiner Anfrage frage ich nach einer Auskunft über die Kosten nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz. Falls es davon keine Liste gibt müssen Sie diese erstellen. Wenn Sie diese Anfrage ablehnen möchte ich einen rechtmäßigen Bescheid um dagegen Widerspruch einlegen zu können. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 62270 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage zur Hochbegabtenförderung an Schulen wurde mit meiner E-Mail vom 25.04.…
Von
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
AW: Hochbegabtenförderung an Schulen [#62270]
Datum
26. April 2019 12:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage zur Hochbegabtenförderung an Schulen wurde mit meiner E-Mail vom 25.04.2019 an Sie beantwortet. Zu dem von Ihnen angefragten Sachverhalt werden Daten nicht erhoben, so dass keine Informationen vorhanden sind, die ich Ihnen übermitteln könnte. Ich bitte um Verständnis und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Sehr geehrteAntragsteller/in Das Informationsfreiheitsgesetz M-V (IFG M-V) regelt den freien Zugang zu Informatio…
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Sebastian Schröder
Betreff
AW: Hochbegabtenförderung an Schulen [#62270]
Datum
26. April 2019 15:29
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Das Informationsfreiheitsgesetz M-V (IFG M-V) regelt den freien Zugang zu Informationen von Behörden seit 2006. Bitte bescheiden Sie Ihre Antwort nach § 11 IFG M-V schriftlich. Meine Adresse finden Sie unten beistehend. Bei ganzer oder teilweiser Ablehnung des Antrages verweise ich auf § 12 IFG M-V, dass Sie hierfür die Gründe mitzuteilen haben. Im Haushaltsplan 2018/19 ist in der Maßnahmegruppe 0750 der Titel 534.78 – Schulische Programme der Begabten- und Hochbegabtenförderung mit 18.000 € aufgeführt. Sie müssen mir dazu eine Auskunft geben können, an welche Schulen solche Mittel geflossen sind. Ich verweise auf § 4 IFG M-V. Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 62270 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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