Hochmoselbrücke DIN 1054 - Notfall- und Hangsicherungsplan bei beschleunigter Rutschung

die Monitoring-Methode, die u.a. an Rutschhängen nach DIN 1054 angewandt werden muss, beinhaltet einen Maßnahmenkatalog für den Fall, dass die bis dahin verwandten mathematischen Modelle sich als zu günstig erweisen.

Das mathematische Modell, welches von einem inaktiven Rutschhang ausging, wurde inzwischen aufgrund der gemessenen, aktiven Rutschungen verworfen.

Das neue mathematische Modell setzt eine konstante Fortsetzung der bisher gemessenen Rutschung voraus, obwohl eine weitere Störzone im Hang sowie schwebende Grundwasserstockwerke sowie inhomogene Grundverhältnisse im Zuge zweier neuer Bohrungen teils neu entdeckt wurden. Im Messzeitraum traten aber weder hohe Niederschlagsmengen, Stürme noch Mosel-Hochwasser-Ereignisse auf. "Im Mittel konstant fortschreitende" Rutschungen wie in der mathematischen Annahmen beschrieben, sind in der Natur nicht die Regel. Vor allem in einem so komplizierten Baugrund, wie von den Gutachtern beschrieben, ist diese Annahme nicht begründbar. Insbesondere Hochwasser-Ereignisse haben hohen Einfluss auf Rutschkräfte, wie die bisher uns zugesandten Unterlagen zeigen. Da der mathematisch modellierte Sicherheitsbeiwert der Gleitfuge 12 zwischen den Pfeilern am Rutschhang bereits jetzt schon mit teils 1,09 deutlich unter der DIN-Norm von 1,25 berechnet wurde, muss mit entsprechenden Rutschereignissen bei sich ändernden Verhältnissen (z.B. durch Starkregen, Hochwasser, Sturm) gerechnet werden.

Wir fordern daher Einblick in folgende Unterlagen:
a) Plan für Arbeitsschutzmaßnahmen und Maßnahmen zum Schutz der Öffentlichkeit für den Fall im Verhältnis bisheriger Modellannahmen beschleunigter Rutschungen während des Baus und nach Abschluss des Brückenbaus
b) Bau-Sanierungskatalog für diesen Fall
c) Mehrkosten-Kalkulationplan für den Fall der Brückensanierung im Fall eines Großrutsch-Ereignisses

Vielen Dank.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. Oktober 2014
  • Frist
    22. November 2014
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BI Pro Mosel im KLAG e.V. G. Laska und Dr. E.Reis
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Monitori…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
BI Pro Mosel im KLAG e.V. G. Laska und Dr. E.Reis
Betreff
Hochmoselbrücke DIN 1054 - Notfall- und Hangsicherungsplan bei beschleunigter Rutschung [#7818]
Datum
21. Oktober 2014 11:38
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Monitoring-Methode, die u.a. an Rutschhängen nach DIN 1054 angewandt werden muss, beinhaltet einen Maßnahmenkatalog für den Fall, dass die bis dahin verwandten mathematischen Modelle sich als zu günstig erweisen. Das mathematische Modell, welches von einem inaktiven Rutschhang ausging, wurde inzwischen aufgrund der gemessenen, aktiven Rutschungen verworfen. Das neue mathematische Modell setzt eine konstante Fortsetzung der bisher gemessenen Rutschung voraus, obwohl eine weitere Störzone im Hang sowie schwebende Grundwasserstockwerke sowie inhomogene Grundverhältnisse im Zuge zweier neuer Bohrungen teils neu entdeckt wurden. Im Messzeitraum traten aber weder hohe Niederschlagsmengen, Stürme noch Mosel-Hochwasser-Ereignisse auf. "Im Mittel konstant fortschreitende" Rutschungen wie in der mathematischen Annahmen beschrieben, sind in der Natur nicht die Regel. Vor allem in einem so komplizierten Baugrund, wie von den Gutachtern beschrieben, ist diese Annahme nicht begründbar. Insbesondere Hochwasser-Ereignisse haben hohen Einfluss auf Rutschkräfte, wie die bisher uns zugesandten Unterlagen zeigen. Da der mathematisch modellierte Sicherheitsbeiwert der Gleitfuge 12 zwischen den Pfeilern am Rutschhang bereits jetzt schon mit teils 1,09 deutlich unter der DIN-Norm von 1,25 berechnet wurde, muss mit entsprechenden Rutschereignissen bei sich ändernden Verhältnissen (z.B. durch Starkregen, Hochwasser, Sturm) gerechnet werden. Wir fordern daher Einblick in folgende Unterlagen: a) Plan für Arbeitsschutzmaßnahmen und Maßnahmen zum Schutz der Öffentlichkeit für den Fall im Verhältnis bisheriger Modellannahmen beschleunigter Rutschungen während des Baus und nach Abschluss des Brückenbaus b) Bau-Sanierungskatalog für diesen Fall c) Mehrkosten-Kalkulationplan für den Fall der Brückensanierung im Fall eines Großrutsch-Ereignisses Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen BI Pro Mosel im KLAG e.V. G. Laska und Dr. E.Reis <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen BI Pro Mosel im KLAG e.V. G. Laska und Dr. E.Reis
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
IFG-Anfrage 7818 Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
IFG-Anfrage 7818
Datum
22. Oktober 2014 09:05
Status
Warte auf Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Antrag #7818 Mit freundlichen Grüßen
1019,6 KB
Mit freundlichen Grüßen
BI Pro Mosel im KLAG e.V. G. Laska und Dr. E.Reis
AW: Antrag #7818 [#7818] Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> auf unsere Informati…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
BI Pro Mosel im KLAG e.V. G. Laska und Dr. E.Reis
Betreff
AW: Antrag #7818 [#7818]
Datum
25. November 2014 13:21
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> auf unsere Informationsfreiheitsanfrage "Hochmoselbrücke DIN 1054 - Notfall- und Hangsicherungsplan bei beschleunigter Rutschung" vom 21.10.2014 (#7818) wurde von Ihnen dankenswerterweise geantwortet. Darauf, dass Sie die Auffassung vertreten, dass Teile unserer in der Frage enthaltene Annahmen nicht zutreffen, gehe ich nicht ein. Fakt ist, dass renommierte Experten hier eine andere Auffassung vertreten und dass dieses Forum nicht die geeignete Plattform zu einer fachlichen Diskussion ist. Ich bitte Sie aber um Überprüfung um Teile Ihrer Antwort: Sie weisen darauf hin, dass wir eine Gebühr für die Einsichtnahme als auch für die Erstellung des Datenträgers entrichten müssten. Unter § 6 des Landesgebührengesetzes Rheinland-Pfalz steht: "Ermäßigung und Befreiung (1) Im Gebührenverzeichnis kann für bestimmte Arten von Amtshandlungen aus Gründen des öffentlichen Interesses von der Festlegung einer Kostenpflicht abgesehen werden." Zahlreiche Publikationen in der regionalen und nationalen Presse zur Frage des Sicherheit des Hochmoselübergangs belegen, dass hier ein öffentliches Interesse vorliegt, z.B.: Rhein-Zeitung 22.9.2014: "Rieth schreibt an Dobrindt" Eifelzeitung 12.06.2014: "Viel Wirbel um ein kleines Gutachten" Allgemeine Zeitung 06.06.2014 "Moselbrücke ist sicher" Rhein-Zeitung 19.04.2014 "Weil er vor Risiken beim Hochmosel-Bau warnte: Chefgeologe Harald Ehses vor Versetzung" SWRinfo 11.04.2014: "Wackelprojekt Hochmoselübergang" Trierischer Volksfreund 13.02.2014 "Ein Hang wie kein anderer" Allgemeine Zeitung 29.01.2014 "Geologen-Kritik im Netz" Der Tagesspiegel 13.01.2014 "Bauen am Rutschhang" Süddeutsche Zeitung 13.01.2014 "Rutschpartie" Frankfurter Allgemeine Zeitung 07.01.2014 "Am rutschenden Hang" DIE WELT online 20.12.2013: "Rutschflächen bedrohen den Bau der Hochmoselbrücke" SPIEGEL-ONLINE 20.12.2013: "Große Risiken beim Bau der Hochmoselbrücke" SWRinfo 22.11.2013: "Statikunterlagen bleiben unter Verschluss" Zudem fanden Ausschusssitzungen im Landtag zur Problematik statt. Die CDU-Opposition verlangte Aufklärung zu einem Notfallplan. Auch in einer aktuellen Stellungnahme des rheinland-pfälzischen FDP-Vorsitzenden Dr. Wissing fordert dieser maximale Transparenz (Eifelzeitung vom 25.11.2014). Wir, die Bürgerinitiative Pro Mosel, werden häufig von Medienvertretern u.a. vom öffentlich-rechtlichen SWR zu der Thematik befragt, wir werden als Experten zu Podiumsdiskussionen geladen, was ebenfalls belegt, dass ein öffentliches Interesse vorliegt. Wir bitten daher um Befreiung von den Gebühren. Mit freundlichen Grüßen, BI Pro Mosel im KLAG e.V. G. Laska und Dr. E.Reis Anfragenr: 7818 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Gebührenbefreiung zu Antrag #7818 Sehr geehrte Frau Dr. Reis, sehr geehrter Herr Laska, in Beantwortung Ihrer Anf…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Gebührenbefreiung zu Antrag #7818
Datum
5. Dezember 2014 09:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Dr. Reis, sehr geehrter Herr Laska, in Beantwortung Ihrer Anfrage vom 25.11.2014 (E-Mail) übersende ich Ihnen das als Anlage beigefügte Schreiben. Mit freundlichen Grüßen