Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach einem Bericht von tagesschau.de (siehe https://www.tagesschau.de/inland/bnd-extremismusverdacht-101.html) besteht der Verdacht von Rechtsextremismus bei einem der Lehrenden (Prof. Dr. Martin Wagener) der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, für die Ihr Ministerium die Aufsichtsbehörde ist.

Bitte senden Sie mir Dokumente zu, aus denen hervorgeht, welche Lehrveranstaltungen Prof. Dr. Wagener an der Hochschule in den vergangenen und aktuellen Studienjahren hielt.

Bitte senden Sie mir zudem jegliche Kommunikation und Unterlagen des Bundesministeriums, die in Zusammenhang mit dem in der oben genannten Berichterstattung stehenden Buch von Prof. Dr. Wagener stehen.

Sollte es Kommunikation des Ministeriums zu der Berichterstattung um das vermeintlich rechtsextreme Buch geben, bitte ich ebenfalls um Übermittlung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. September 2018
  • Frist
    9. Oktober 2018
  • 0 Follower:innen
Constanze Kurz
Constanze Kurz (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, nach einem Bericht von tagesschau.de (siehe https://…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Constanze Kurz (netzpolitik.org)
Betreff
Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung [#33349]
Datum
7. September 2018 21:49
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, nach einem Bericht von tagesschau.de (siehe https://www.tagesschau.de/inland/bnd-extremismusverdacht-101.html) besteht der Verdacht von Rechtsextremismus bei einem der Lehrenden (Prof. Dr. Martin Wagener) der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, für die Ihr Ministerium die Aufsichtsbehörde ist. Bitte senden Sie mir Dokumente zu, aus denen hervorgeht, welche Lehrveranstaltungen Prof. Dr. Wagener an der Hochschule in den vergangenen und aktuellen Studienjahren hielt. Bitte senden Sie mir zudem jegliche Kommunikation und Unterlagen des Bundesministeriums, die in Zusammenhang mit dem in der oben genannten Berichterstattung stehenden Buch von Prof. Dr. Wagener stehen. Sollte es Kommunikation des Ministeriums zu der Berichterstattung um das vermeintlich rechtsextreme Buch geben, bitte ich ebenfalls um Übermittlung. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Constanze Kurz <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Constanze Kurz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Postbrief siehe Scan
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Postbrief
Datum
28. September 2018
Status
Warte auf Antwort
1,2 MB
siehe Scan
Constanze Kurz
Constanze Kurz (netzpolitik.org)
AW: Postbrief, Aktenzeichen ZII4-13002/4#1735 [#33349] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Auskun…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Constanze Kurz (netzpolitik.org)
Betreff
AW: Postbrief, Aktenzeichen ZII4-13002/4#1735 [#33349]
Datum
16. Oktober 2018 18:37
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Auskunft zu meiner IFG-Anfrage vom 7. September 2018 (Aktenzeichen ZII4-13002/4#1735), die mir per Post zuging. Mein IFG-Antrag bestand aus zwei Teilen. Zum ersten Teil (betreffend die Lehrveranstaltungen) teilten Sie mir mit, dass die gewünschten Informationen nicht vorlägen. Zum zweiten Teil betreffend die darin angefragten Informationen und Unterlagen enthält Ihr Brief keine konkrete Auskunft. Bitte teilen Sie mir mit, ob die ersuchte Kommunikation im Ministerium vorliegt oder nicht vorliegt. Mit freundlichen Grüßen Constanze Kurz Anfragenr: 33349 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Constanze Kurz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Constanze Kurz
Constanze Kurz (netzpolitik.org)
AW: Postbrief, Aktenzeichen ZII4-13002/4#1735 [#33349] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheits…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Constanze Kurz (netzpolitik.org)
Betreff
AW: Postbrief, Aktenzeichen ZII4-13002/4#1735 [#33349]
Datum
6. Februar 2019 21:12
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung“ vom 07.09.2018 (#33349) wurde von Ihnen nicht vollständig in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Wie bereits am 16. Oktober 2018 geschrieben, blieb der zweite Teil meiner IFG-Anfrage bisher unbeantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 121 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Constanze Kurz Anfragenr: 33349 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Constanze Kurz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
AW: Postbrief, Aktenzeichen ZII4-13002/4#1735 [#33349] ZII4-13002/4#1735 Sehr geehrte Frau Kurz, mit ergänzendem…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Postbrief, Aktenzeichen ZII4-13002/4#1735 [#33349]
Datum
7. Februar 2019 09:21
Status
Anfrage abgeschlossen
ZII4-13002/4#1735 Sehr geehrte Frau Kurz, mit ergänzendem Bescheid vom 29.11.2018 wurden die erbetenen Dokumente an die von Ihnen angegebene Postanschrift gesandt. Mit freundlichen Grüßen