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Höchstgewicht des Luftschiffs der WDL am Verkehrslandeplatz Essen/Mülheim

Anfrage an: Luftfahrt-Bundesamt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Anfrage soll meine erste Anfrage ergänzen, da mir nicht bekannt ist, ob die Angabe des zulässigen Höchstgewichts des Luftschiffs der Firma WDL am Verkehrslandeplatz Essen/Mülheim in der Zulassung des Luftschiffs enthalten ist.

Teilen Sie mir daher bitte das zulässige Höchstgewicht des Luftschiffes der Firma WDL am Verkehrslandeplatz Essen/Mülheim mit.

Vielen Dank und Grüße,
Frank Elberzhagen

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. März 2016
  • Frist
    5. April 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> die Anfrage soll meine erste Anfrage ergänz…
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Höchstgewicht des Luftschiffs der WDL am Verkehrslandeplatz Essen/Mülheim [#15907]
Datum
4. März 2016 15:51
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> die Anfrage soll meine erste Anfrage ergänzen, da mir nicht bekannt ist, ob die Angabe des zulässigen Höchstgewichts des Luftschiffs der Firma WDL am Verkehrslandeplatz Essen/Mülheim in der Zulassung des Luftschiffs enthalten ist. Teilen Sie mir daher bitte das zulässige Höchstgewicht des Luftschiffes der Firma WDL am Verkehrslandeplatz Essen/Mülheim mit. Vielen Dank und Grüße, <Information-entfernt> <Information-entfernt> Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Luftfahrt-Bundesamt
Sehr geehrte<Information-entfernt> auf Ihre IFG-Anfrage vom 04.03.2016 hin können wir Ihnen folgende Inform…
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
Antw: Höchstgewicht des Luftschiffs der WDL am Verkehrslandeplatz Essen/Mülheim [#15907]
Datum
8. März 2016 10:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> auf Ihre IFG-Anfrage vom 04.03.2016 hin können wir Ihnen folgende Informationen geben. Ein "Höchstgewicht" gibt es bei Luftschiffen in der Form nicht. Wenn sie schweben, haben sie kein "Gewicht". Daher gibt es für Luftschiffe den so genannten "Auftrieb", welcher die Masse des Luftschiffes tragen muss. Das Kennblatt der EASA gibt für die Luftschiffe der "WDL I - Series" unter Punkt A.III 11. Normal Lift (static) jeweils den Auftrieb wider. Dieser Maximalwert ist unabhängig davon, wo diese Luftschiffe starten oder landen. https://easa.europa.eu/system/files/dfu/TCDS_EASA-AS-127_WDL_WDL_1-Series_i1.pdf Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre rasche Antwort. In dem von Ihnen verlinkten Dokument fin…
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Höchstgewicht des Luftschiffs der WDL am Verkehrslandeplatz Essen/Mülheim [#15907]
Datum
8. März 2016 11:27
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre rasche Antwort. In dem von Ihnen verlinkten Dokument finden sich zwei Einträge für den Auftrieb. Einmal unter Punkt A.III 11. und einmal unter Punkt B.III 11. Welcher dieser Werte ist für das Luftschiff "Theo" mit der Kennung D-LDFR zutreffend? Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 15907 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>

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Luftfahrt-Bundesamt
Sehr geehrte<Information-entfernt> es handelt sich bei diesem Kennzeichen um WDL I B, also ist III B hier a…
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
Wtrlt: AW: Antw: Höchstgewicht des Luftschiffs der WDL am Verkehrslandeplatz Essen/Mülheim [#15907]
Datum
8. März 2016 14:54
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> es handelt sich bei diesem Kennzeichen um WDL I B, also ist III B hier anwendbar. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.