Höchstwert für Verhandlungsvergaben beim BMBF

Nach § 8 Abs. 4 Nr. 17 UVgO haben Bundesministerien die Möglichkeit, per Ausführungsbestimmung einen Höchstwert festzusetzen, bis zu dem grundsätzlich eine Verhandlungsvergabe möglich ist. Ich würde gerne die für das BMBF geltenden Ausführungsbestimmungen (Höchstwert sowie ggf. weitere Regelungen) im Originalwortlaut lesen und würde mich freuen, wenn Sie mir das entsprechende Dokument per E-Mail zusenden könnten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. November 2019
  • Frist
    10. Dezember 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach § 8 Abs. 4 Nr.…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
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Betreff
Höchstwert für Verhandlungsvergaben beim BMBF [#169919]
Datum
6. November 2019 10:49
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach § 8 Abs. 4 Nr. 17 UVgO haben Bundesministerien die Möglichkeit, per Ausführungsbestimmung einen Höchstwert festzusetzen, bis zu dem grundsätzlich eine Verhandlungsvergabe möglich ist. Ich würde gerne die für das BMBF geltenden Ausführungsbestimmungen (Höchstwert sowie ggf. weitere Regelungen) im Originalwortlaut lesen und würde mich freuen, wenn Sie mir das entsprechende Dokument per E-Mail zusenden könnten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Z24 – 18501-125(2019) Bonn, den…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
WG: Höchstwert für Verhandlungsvergaben beim BMBF [#169919]
Datum
7. November 2019 10:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Z24 – 18501-125(2019) Bonn, den 07.11.2019 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 06.11.2019 Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zu den durch Ausführungsbestimmungen festgelegten Höchstwert bei Verhandlungsvergaben gemäß § 8 Abs. 4 Nr. 17 UVgO im Bundesministerium für Bildung und Forschung vom 06.11.2019. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat die folgende Regelung in seiner Beschaffungsanordnung aufgenommen: Direktauftrag und Verhandlungsvergabe bis zu einem Höchstwert von 25.000 Euro (ohne USt.) Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung kann ein Bundesministerium gemäß § 8 Abs. 4 Nr. 17 UVgO Verhandlungsvergaben bis zu einem bestimmten Höchstwert zulassen. Für den Geschäftsbereich des BMBF beträgt der Höchstwert derzeit 25.000 Euro (ohne USt.). Um die Wirtschaftlichkeit der Vergabe zu gewährleisten, sind folgende Ausführungsbestimmungen zu beachten: • Lieferungen und Leistungen bis zu einem geschätzten Auftragswert von 1.000 Euro (ohne USt.) können unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne ein Vergabeverfahren beschafft werden (Direktauftrag gemäß § 14 UVgO). • Lieferungen und Leistungen mit einem geschätzten Auftragswert von 1.000 Euro (ohne USt.) bis 10.000 Euro (ohne USt.) können nach Einholung von mindestens drei schriftlichen Angeboten im Rahmen der Verhandlungsvergabe vergeben werden. • Lieferungen und Leistungen mit einem geschätzten Auftragswert von 10.000 (ohne USt.) bis 25.000 Euro (ohne USt.) können nach Einholung von mindestens drei schriftlichen Angeboten im Rahmen der Verhandlungsvergabe vergeben werden. In diesen Fällen ist eine schriftliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (inklusive Leistungsbeschreibung) erforderlich. Die Vorgaben der Richtlinie zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung sind auch bei Verhandlungsvergaben gemäß § 8 Abs. 4 Nr. 17 UVgO zu beachten. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]; [geschwärzt]; [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] | [geschwärzt] +[geschwärzt] | [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> | [geschwärzt]<[geschwärzt]> | [geschwärzt]<[geschwärzt]> | [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]