Höchstwert für Verhandlungsvergaben beim BMFSFJ

Nach § 8 Abs. 4 Nr. 17 UVgO haben Bundesministerien die Möglichkeit, per Ausführungsbestimmung einen Höchstwert festzusetzen, bis zu dem grundsätzlich eine Verhandlungsvergabe möglich ist. Ich würde gerne die für das BMFSFJ geltenden Ausführungsbestimmungen (Höchstwert sowie ggf. weitere Regelungen) im Originalwortlaut lesen und würde mich freuen, wenn Sie mir das entsprechende Dokument per E-Mail zusenden könnten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. November 2019
  • Frist
    10. Dezember 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach § 8 Abs. 4 Nr.…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
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Betreff
Höchstwert für Verhandlungsvergaben beim BMFSFJ [#169920]
Datum
6. November 2019 10:49
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach § 8 Abs. 4 Nr. 17 UVgO haben Bundesministerien die Möglichkeit, per Ausführungsbestimmung einen Höchstwert festzusetzen, bis zu dem grundsätzlich eine Verhandlungsvergabe möglich ist. Ich würde gerne die für das BMFSFJ geltenden Ausführungsbestimmungen (Höchstwert sowie ggf. weitere Regelungen) im Originalwortlaut lesen und würde mich freuen, wenn Sie mir das entsprechende Dokument per E-Mail zusenden könnten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 06. November 2019 beantragen Sie auf Grundlage des Information…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
WG: Höchstwert für Verhandlungsvergaben beim BMFSFJ [#169920]
Datum
3. Dezember 2019 10:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 06. November 2019 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Informationen zur beiliegenden Anfrage. Ihrem Antrag wird stattgegeben. Nachfolgend möchten wir Ihnen gern Ihre Anfrage beantworten. Gem. § 8 Abs. 4 Nr. 17 UVgO hat das BMFSFJ mittels Haus-Info anliegende Regelung zum Höchstwert bei Verhandlungsvergaben getroffen. Die entsprechenden Dokumente haben wir Ihnen beigefügt. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen