Hochwasserrisiko durch Kleinwasserkraftanlage Mühlwand in der Göltzsch

In der Göltsch wurde 1995 (eine schon zu DDR-Zeiten, etwa in den 60eer Jahren) das aufgelassene Wehr in Mühlwand durch einen Investor "saniert". Die Altrechtzuerkennung und Genehmigung durch die UWB.Vogtlandkreis dafür erfoglte erst 1996 (Schwarzbau?) Das VG-C hat dazu um 2015 festgestellt, dass die Altrechtzuerkennung (mangels Vorhandenseins funktionsfähiger Anlgen(teile zum Stichtag) rechtsfehlerhaft war. Etwa um 2008 stellte das Umweltamt (Thiel/Weber) des RP-C fest, dass das Schütztafelwehr wegen Verklausungsgefahr ungeeignet sei und stattdessen durch ein Klappen- oder Schlauchwehr ersetzt werden sollte. Diesem fachbehördlichem Hinweis ist die UWB bei der Erteilung einer (rechtlich anzweifelbaren) wasserrechtlichen Genehmigung NICHT gefolgt!
Konkret: Hat sich durch das wiederergestellte Schütztafelwehr die HW-Situation gegenüber dem Zustand zum Zeitpunkt des Stichtags vor Altrechtzueerkennun i. S. d. WHG nachteilig verändert? > Häufigere Ausuferung schon bei geringeren HOochwasserereignissen als vorher?
Ist die Wiederherstellung mit dem HW-Erlass nach dem letzten Jahrhunderthochwaqsser 2013 vereinbar, der statt Wiederherstellung solcher, ehemals aufgelassener Wehre (ohne rechtsfehlerfrei erteiltem Altrecht) NICHT vorsieht, sondern deren WRRL-gemäßen Rückbau fordert?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. Dezember 2021
  • Frist
    4. Januar 2022
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Leopold Mayer
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der Göltsch …
An Landesdirektion Sachsen Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
Hochwasserrisiko durch Kleinwasserkraftanlage Mühlwand in der Göltzsch [#234358]
Datum
2. Dezember 2021 12:23
An
Landesdirektion Sachsen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Göltsch wurde 1995 (eine schon zu DDR-Zeiten, etwa in den 60eer Jahren) das aufgelassene Wehr in Mühlwand durch einen Investor "saniert". Die Altrechtzuerkennung und Genehmigung durch die UWB.Vogtlandkreis dafür erfoglte erst 1996 (Schwarzbau?) Das VG-C hat dazu um 2015 festgestellt, dass die Altrechtzuerkennung (mangels Vorhandenseins funktionsfähiger Anlgen(teile zum Stichtag) rechtsfehlerhaft war. Etwa um 2008 stellte das Umweltamt (Thiel/Weber) des RP-C fest, dass das Schütztafelwehr wegen Verklausungsgefahr ungeeignet sei und stattdessen durch ein Klappen- oder Schlauchwehr ersetzt werden sollte. Diesem fachbehördlichem Hinweis ist die UWB bei der Erteilung einer (rechtlich anzweifelbaren) wasserrechtlichen Genehmigung NICHT gefolgt! Konkret: Hat sich durch das wiederergestellte Schütztafelwehr die HW-Situation gegenüber dem Zustand zum Zeitpunkt des Stichtags vor Altrechtzueerkennun i. S. d. WHG nachteilig verändert? > Häufigere Ausuferung schon bei geringeren HOochwasserereignissen als vorher? Ist die Wiederherstellung mit dem HW-Erlass nach dem letzten Jahrhunderthochwaqsser 2013 vereinbar, der statt Wiederherstellung solcher, ehemals aufgelassener Wehre (ohne rechtsfehlerfrei erteiltem Altrecht) NICHT vorsieht, sondern deren WRRL-gemäßen Rückbau fordert?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 234358 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234358/ Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer
Leopold Mayer
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Hochwasserrisiko durch Kleinwasserkraftanlage …
An Landesdirektion Sachsen Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Hochwasserrisiko durch Kleinwasserkraftanlage Mühlwand in der Göltzsch [#234358]
Datum
4. Januar 2022 10:24
An
Landesdirektion Sachsen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Hochwasserrisiko durch Kleinwasserkraftanlage Mühlwand in der Göltzsch“ vom 02.12.2021 (#234358) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 234358 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234358/ Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landesdirektion Sachsen
Sehr geehrter Herr Mayer, aufgrund hohen Arbeitsanfalls rund um den Jahreswechsel 2021/2022 sowie parallel mehrer…
Von
Landesdirektion Sachsen
Betreff
Ihre Anfrage vom 2. Dezember 2021/4. Januar 2022 - "Hochwasserrisiko durch Kleinwasserkraftanlage Mühlwand in der Göltzsch [#234358]"
Datum
6. Januar 2022 09:28
Status
Anfrage abgeschlossen
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10,5 KB
smime.p7s
2,3 KB


Sehr geehrter Herr Mayer, aufgrund hohen Arbeitsanfalls rund um den Jahreswechsel 2021/2022 sowie parallel mehrerer, zum Teil noch andauernder, krankheitsbedingter Ausfälle waren wir bisher nicht in der Lage, Ihre Anfrage zu prüfen und zu beantworten. Wir werden dies so schnell wie möglich nachholen. Ich danke Ihnen bereits vorab für Ihr Verständnis und verbleibe mit freundlichen Grüßen