Hochzeitfeier

Möchte am 28.05.21 meine Hochzeit feiern mit wie viel Personen darf ich feiern.Oder brauche ich eine Genehmigung?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. April 2021
  • Frist
    18. Mai 2021
  • 0 Follower:innen
Ursula Kreilinger
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ordnungsamt der Stadt Bielefeld Details
Von
Ursula Kreilinger
Betreff
Hochzeitfeier [#218262]
Datum
14. April 2021 14:20
An
Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Möchte am 28.05.21 meine Hochzeit feiern mit wie viel Personen darf ich feiern.Oder brauche ich eine Genehmigung?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ursula Kreilinger Anfragenr: 218262 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218262/ Postanschrift Ursula Kreilinger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ursula Kreilinger
Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
Eingangsbestätigung Ihre Mail ist eingegangen und wird schnellstmöglich bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Von
Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
14. April 2021 14:20
Status
Warte auf Antwort
Ihre Mail ist eingegangen und wird schnellstmöglich bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
Sehr geehrte Kreilinger, ich bedanke mich für Ihre Anfrage. Nach aktueller Rechtslage sind Hochzeitsfeiern lei…
Von
Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
Betreff
AW: Hochzeitfeier [#218262]
Datum
15. April 2021 13:07
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
22,6 KB


Sehr geehrte Kreilinger, ich bedanke mich für Ihre Anfrage. Nach aktueller Rechtslage sind Hochzeitsfeiern leider nicht gestattet. Die Rechtslage zum 28.05.2021 ist derzeit auch nicht absehbar. Bitte wenden Sie sich erneut an mich, sobald die Coronaschutzverordnung erlassen wurde, die vom Geltungszeitraum auch den 28.05.2021 umfasst. Die aktuelle Verordnung gilt noch bis zum 18.04.2021. Die jeweils aktuelle Verordnung finden Sie hier: https://www.land.nrw/corona. Mit freundlichen Grüßen