Hochzeitsfeier

Sehr geehrte Damen und Herr
Wir feier am 02.20.2020 unsere Hochzeit im Vereinsheim des Schwarz Weiß Sonthofen.
Ich wollte wissen mit viele Leute darf ich feiern muss man Mund und Nasenschutz tragen .
Müssen die Tische auseinander stehen. Was muss ich noch beachten?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. September 2020
  • Frist
    13. Oktober 2020
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Heike Dietrich
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte D…
An Landratsamt Oberallgäu - Gesundheitsamt Details
Von
Heike Dietrich
Betreff
Hochzeitsfeier [#196834]
Datum
9. September 2020 11:04
An
Landratsamt Oberallgäu - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herr Wir feier am 02.20.2020 unsere Hochzeit im Vereinsheim des Schwarz Weiß Sonthofen. Ich wollte wissen mit viele Leute darf ich feiern muss man Mund und Nasenschutz tragen . Müssen die Tische auseinander stehen. Was muss ich noch beachten?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Heike Dietrich Anfragenr: 196834 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196834/ Postanschrift Heike Dietrich << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Heike Dietrich

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Landratsamt Oberallgäu - Gesundheitsamt
Sehr geehrte Frau Dietrich, maßgeblich ist die aktuelle Fassung der 6. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, deren…
Von
Landratsamt Oberallgäu - Gesundheitsamt
Betreff
WG: Hochzeitsfeier [#196834]
Datum
9. September 2020 11:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Dietrich, maßgeblich ist die aktuelle Fassung der 6. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, deren Inhalt Sie hier nachlesen können: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_6/True Demnach sind Sie verpflichtet, ein Schutz- und Hygienekonzept zu erstellen, vorzuhalten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen. In § 5 Abs 2 dieser Verordnung wird erläutert, dass Veranstaltungen, die nicht für ein beliebiges Publikum angeboten werden mit bis zu 100 Teilnehmern in geschlossenen Räumen oder 200 Teilnehmern unter freiem Himmel gestattet sind. Die dort aufgeführten Regelungen sollten die Grundlage für Ihr eigenes Schutz- und Hygienekonzept darstellen. Bei Rückfragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen