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Höhe der Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Deutschen Ethikrates

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Nach § 10 Abs. 1 EthRG wird die Aufwandsentschädigung der Mitglieder des Deutschen Ethikrats vom Präsidenten des Deutschen Bundestags festgesetzt. Bitte nennen Sie die Höhe der Aufwandsentschädigung für die Jahre 2020, 2021 und 2022.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. Januar 2022
  • Frist
    15. Februar 2022
  • 6 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach § 10 Abs. 1 …
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Höhe der Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Deutschen Ethikrates [#237215]
Datum
11. Januar 2022 03:06
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach § 10 Abs. 1 EthRG wird die Aufwandsentschädigung der Mitglieder des Deutschen Ethikrats vom Präsidenten des Deutschen Bundestags festgesetzt. Bitte nennen Sie die Höhe der Aufwandsentschädigung für die Jahre 2020, 2021 und 2022.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237215 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237215/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Deutscher Bundestag
Sehr Antragsteller/in anbei übersende ich Ihnen ein Schreiben für Ihre Unterlagen und zur weiteren Verwendung. …
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
AW: Höhe der Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Deutschen Ethikrates [#237215]
Datum
17. Januar 2022 10:42
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
761,1 KB
Sehr Antragsteller/in anbei übersende ich Ihnen ein Schreiben für Ihre Unterlagen und zur weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.