Höhe der Bußgelder im Verfahren B12 - 11/09

Anfrage an: Bundeskartellamt

In dem Verfahren: B12 - 15/09 - "Kartellverfahren gegen Hersteller von Feuerwehrlöschfahrzeugen" schreiben Sie im Fallbericht (unter: http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Kartell/Kartell11/Fallberichte/B12-011-09-endg.pdf ) das Bußgelder in der Höhe von insgesamt etwa 20,5 Mio. Euro verhängt worden sind gegen mehrere Unternehmen.

Hierzu erbitte ich eine Auskunft in Form einer Aufstellung, wie hoch die einzelnen Bußgelder für jedes Unternehmen war.

Ergebnis der Anfrage

Nach einem Telefonat teilte das Bundeskartellamt mit, dass noch höherrangiges Recht berührt wird und das in dem Fall noch nicht alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. August 2012
  • Frist
    4. September 2012
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundeskartellamt Details
Von
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Betreff
Höhe der Bußgelder im Verfahren B12 - 11/09
Datum
1. August 2012 18:02
An
Bundeskartellamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
In dem Verfahren: B12 - 15/09 - "Kartellverfahren gegen Hersteller von Feuerwehrlöschfahrzeugen" schreiben Sie im Fallbericht (unter: http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Kartell/Kartell11/Fallberichte/B12-011-09-endg.pdf ) das Bußgelder in der Höhe von insgesamt etwa 20,5 Mio. Euro verhängt worden sind gegen mehrere Unternehmen. Hierzu erbitte ich eine Auskunft in Form einer Aufstellung, wie hoch die einzelnen Bußgelder für jedes Unternehmen war.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Mit freundlichen Grüßen,
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Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Höhe der Bußgelder im Verfahren B12 - 11…
An Bundeskartellamt Details
Von
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Betreff
AW: Höhe der Bußgelder im Verfahren B12 - 11/09
Datum
7. September 2012 12:15
An
Bundeskartellamt
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Höhe der Bußgelder im Verfahren B12 - 11/09" vom 01.08.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage, 12 Stunden überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,

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Bundeskartellamt
Sehr geehrter Herr xyz, leider konnten wir Sie telefonisch nicht erreichen. Wir entnehmen Ihrem Schreiben, das…
Von
Bundeskartellamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
18. September 2012
Status
Anfrage abgelehnt
Sehr geehrter Herr xyz, leider konnten wir Sie telefonisch nicht erreichen. Wir entnehmen Ihrem Schreiben, dass es Ihnen im Wesentlichen um die Bußgeldhöhe in den Verfahren B12 – 11/09 (Feuerwehrfahrzeuge) und B12 – 15/09 (Betonrohre) geht. Die Bußgeldhöhen und weitere Hintergrundinformationen können Sie allerdings den folgenden Presseerklärungen entnehmen: · Feuerwehrfahrzeuge: http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Presse/2011/20110727-PM_Drehleitern_endgueltig.pdf · Betonrohre: http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/archiv/PressemeldArchiv/2011/2011_08_10.php Ansonsten erlauben wir uns darauf hinzuweisen, dass das IFG gemäß § 1 Abs. 3 IFG keine Anwendung im Bereich unserer Bußgeldverfahren findet. Weiterhin erteilen wir grundsätzlich KEINE Auskünfte zu individuellen Bußgeldern der Betroffenen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen täglich in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, donnerstags auch von 13:00 bis 16:00 Uhr, unter der Telefonnummer 0228 94 99 0 auch gerne telefonisch zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen,