Höhe der nachträglichen Kosten für Nachbesserungen seit Eröffnung der Bibliothek

Wie ich der Presse entnehmen kann, finden immer noch bauliche Nachbesserungen aufgrund von Fehlplanungen statt. So wurde erst vor kurzem die Blindenzugangstür bei der Cafeteria ersetzt oder gerade erst Teppichboden im EG verlegt, um die Akustik zu verbessern. Dies sind alles Dinge, die schon bei der Planung bekannt sein hätten müssen. Wie hoch belaufen sich inzwischen die Kosten für sämtliche Nachbesserungen der Fehlplanungen seit Eröffnung der Bibliothek? Und wer kommt für die Kosten auf? Mit welchen weiteren Kosten wird für die nächsten Jahre gerechnet?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    24. Februar 2017
  • Frist
    26. März 2017
  • Kosten dieser Information:
    250,00 Euro
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Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie ich der Pr…
An Universitätsbibliothek Freiburg/Breisgau Details
Von
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Betreff
Höhe der nachträglichen Kosten für Nachbesserungen seit Eröffnung der Bibliothek [#20494]
Datum
24. Februar 2017 21:50
An
Universitätsbibliothek Freiburg/Breisgau
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie ich der Presse entnehmen kann, finden immer noch bauliche Nachbesserungen aufgrund von Fehlplanungen statt. So wurde erst vor kurzem die Blindenzugangstür bei der Cafeteria ersetzt oder gerade erst Teppichboden im EG verlegt, um die Akustik zu verbessern. Dies sind alles Dinge, die schon bei der Planung bekannt sein hätten müssen. Wie hoch belaufen sich inzwischen die Kosten für sämtliche Nachbesserungen der Fehlplanungen seit Eröffnung der Bibliothek? Und wer kommt für die Kosten auf? Mit welchen weiteren Kosten wird für die nächsten Jahre gerechnet?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Universitätsbibliothek Freiburg/Breisgau
Sehr geehrter Damen und Herren wie telefonisch besprochen, leite ich Ihnen ein Auskunftsgesuch von Frau Antragste…
Von
Universitätsbibliothek Freiburg/Breisgau
Betreff
WG: Höhe der nachträglichen Kosten für Nachbesserungen seit Eröffnung der Bibliothek [#20494]
Datum
17. März 2017 12:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Damen und Herren wie telefonisch besprochen, leite ich Ihnen ein Auskunftsgesuch von Frau Antragsteller/in Antragsteller/in vom 24.02.2017 zur weiteren Veranlassung weiter. Die Anfrage ist auch auf der Internet-Plattform „Frag den Staat“ unter https://fragdenstaat.de/anfrage/hohe-der-nachtraglichen-kosten-fur-nachbesserungen-seit-eroffnung-der-bibliothek/ zu finden. Das Auskunftsgesuch stützt sich insbesondere auf § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG). Die Antragstellerin begehrt folgende Auskunft: Wie hoch belaufen sich inzwischen die Kosten für sämtliche Nachbesserungen der Fehlplanungen seit Eröffnung der Bibliothek? Und wer kommt für die Kosten auf? Mit welchen weiteren Kosten wird für die nächsten Jahre gerechnet? Die universitätsinterne Prüfung hat ergeben, dass die Universität als Nutzerin einer Landesliegenschaft über den Finanzaufwand zu Bau, Nachbesserung und weiteren Bedarf, keine Aussage treffen kann. Bei der Universität sind im Hinblick auf das Auskunftsgesuch keine amtlichen Informationen im Sinne des § 3 Nr. 3 LIFG vorhanden. Damit kommt die Universität vorliegend als informationspflichtige Stelle im Sinne des § 3 Nr. 2 bzw. § 2 LIFG nicht in Betracht. Dazu wäre sie hinsichtlich der begehrten Daten auch nicht verfügungsbefugt. Nach § 7 Abs. 1 Satz 1 LIFG entscheidet über den Antrag auf Informationszugang die Stelle, die zur Verfügung über die begehrten Informationen berechtigt ist. Bei Rückfragen können Sie sich gerne an mich wenden. Beste Grüße,

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Universitätsbibliothek Freiburg/Breisgau
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Antrag ist am 17.03.2017 bei uns eingegangen. Anbei erhalten Sie, wie gewünsc…
Von
Universitätsbibliothek Freiburg/Breisgau
Betreff
Höhe der nachträglichen Kosten für Nachbesserungen seit Eröffnung der Bibliothek [#20494], Auskunftsersuchen nach LIFG
Datum
6. April 2017 09:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Antrag ist am 17.03.2017 bei uns eingegangen. Anbei erhalten Sie, wie gewünscht vorab per Email, Zwischenmitteilung über die Höhe der ggf. anfallenden Gebühren und Auslagen mit der Bitte um Rückmeldung. Das Schreiben wird Ihnen zusätzlich auch auf dem Postweg zugestellt. Sollte bis zum 14.04.2017 keine Rückmeldung erfolgen, gehen wir davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht weiterverfolgen wollen. Mit freundlichen Grüßen