Höhe und Anzahl der Entschädigungen für radioaktiv belastetes Wildfleisch

Anfrage an: Bundesverwaltungsamt

Aus verschiedenen Medienberichten habe ich erfahren, dass Jäger/innen, die eine radioaktive Belastung des erlegten Tieres feststellen eine Entschädigungszahlung durch Ihr Amt erhalten, da das Wildbret nicht für den Verzehr oder den Verkauf freigegeben werden kann. Bitte senden Sie mir eine Aufstellung der Anzahl von geleisteten Zahlungen sowie der jeweiligen Zahlungshöhe seit 1990 pro Jahr zu. Bitte teilen Sie die Information nach Jahren und jeweiligen Revieren auf, in der Weise wie die Daten bei Ihnen vorliegen.

Nach Anfrage beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wurde ich auf Ihr Amt verwiesen (https://fragdenstaat.de/anfrage/hohe-und-anzahl-der-entschadigungen-fur-radioaktiv-belastetes-wildfleisch/#nachricht-78110)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. November 2017
  • Frist
    15. Dezember 2017
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aus verschiedene…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Höhe und Anzahl der Entschädigungen für radioaktiv belastetes Wildfleisch [#25282]
Datum
12. November 2017 11:51
An
Bundesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aus verschiedenen Medienberichten habe ich erfahren, dass Jäger/innen, die eine radioaktive Belastung des erlegten Tieres feststellen eine Entschädigungszahlung durch Ihr Amt erhalten, da das Wildbret nicht für den Verzehr oder den Verkauf freigegeben werden kann. Bitte senden Sie mir eine Aufstellung der Anzahl von geleisteten Zahlungen sowie der jeweiligen Zahlungshöhe seit 1990 pro Jahr zu. Bitte teilen Sie die Information nach Jahren und jeweiligen Revieren auf, in der Weise wie die Daten bei Ihnen vorliegen. Nach Anfrage beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wurde ich auf Ihr Amt verwiesen (https://fragdenstaat.de/anfrage/hohe-und-anzahl-der-entschadigungen-fur-radioaktiv-belastetes-wildfleisch/#nachricht-78110)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesverwaltungsamt
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer vorbezeichneten Anfrage nach dem Informations…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Höhe und Anzahl der Entschädigungen für radioaktiv belastetes Wildfleisch [#25282]; mein Zeichen: Z I 3 - 295/17
Datum
14. November 2017 10:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer vorbezeichneten Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, welche bei mir unter dem Aktenzeichen Z I 3 - i - 592/17 geführt wird. Eine Beantwortung bedarf jedoch noch einer Abstimmung mit dem zuständigen Fachbereich. Ich werde jedoch unaufgefordert auf Ihr Anliegen zurückkommen. Mit freundlichen Grüssen

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Bundesverwaltungsamt
Ihre Anfrage vom 12.11.2017; Ihr Zeichen: #25282; Mein Zeichen: Z I 3 - i - 592/17 Sehr geehrtAntragsteller/in
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
Höhe und Anzahl der Entschädigungen für radioaktiv belastetes Wildfleisch [#25282]
Datum
22. November 2017 16:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihre Anfrage vom 12.11.2017; Ihr Zeichen: #25282; Mein Zeichen: Z I 3 - i - 592/17 Sehr geehrtAntragsteller/in mit der oben bezeichneten Anfrage baten Sie um eine Aufstellung der Anzahl von geleisteten Zahlungen für radioaktiv belastetes Wildfleisch sowie der Zahlungshöhe seit 1990, aufgeteilt nach Jahren und Revieren. Anbei übersende ich die von Ihnen erbetene Übersicht über die Anzahl von geleisteten Zahlungen (hier: Spalte Antrag) nach § 38 Abs. 2 Atomgesetz (AtG) pro Kalenderjahr sowie zur Zahlungshöhe pro Jahr/Bundesland. Entsprechend der vorliegenden Zahlen bezieht sich die Übersicht auf die Kalenderjahre 2004 bis 2016. Für den Zeitraum 1990 bis 2003 liegen keine Zahlen vor. Die von Ihnen gewünschte Aufteilung nach Revieren ist nicht möglich, da eine entsprechende Erfassung nicht erfolgt, lediglich - wie dargestellt - eine Differenzierung nach Bundesländern. Gleiches gilt für die erbetene Differenzierung nach Einzelzahlungen. Hier liegen neben den Antragszahlen nur Gesamtzahlen pro Bundesland vor. Diese Information wird Ihnen gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 10 Abs. 3 IFG gebührenfrei übermittelt. Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüssen