Höhenfeuerwerke in der Stadt Leipzig

Anfrage an: Stadt Leipzig

Beinahe jedes Wochenende in den Sommermonaten findet in der Stadt Leipzig ein Hohenfeuerwerk statt. Die meisten Höhenfeuerwerke finden Samstags gegen 22h statt. Eine einsehbare Übersicht über genehmigten Feuerwerke ist auf http://leipzig.de, der Stadtwebsite nicht ersichtlich.

1) Bitte senden sie mir eine Liste der genehmigten Feuerwerke in der Stadt Leipzig im Jahr 2017 zu. Mit genehmigtem Ort, Uhrzeit und Veranstalter.

2) Bitte senden sie mir eine Liste der genehmigten Feuerwerke in der Stadt Leipzig im Jahr 2018 zu. Mit genehmigtem Ort, Uhrzeit und Veranstalter.

3) Ist geplant in näherer Zukunft die Bevölkerung auf einer Website über die Termine zu informieren?

4) Werden die Lärmemissionswerte der Feuerwerke von den Behörden regelmäßig kontrolliert?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. August 2017
  • Frist
    15. September 2017
  • Kosten dieser Information:
    220,00 Euro
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Stadt Leipzig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Höhenfeuerwerke in der Stadt Leipzig [#24304]
Datum
12. August 2017 21:59
An
Stadt Leipzig
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Beinahe jedes Wochenende in den Sommermonaten findet in der Stadt Leipzig ein Hohenfeuerwerk statt. Die meisten Höhenfeuerwerke finden Samstags gegen 22h statt. Eine einsehbare Übersicht über genehmigten Feuerwerke ist auf http://leipzig.de, der Stadtwebsite nicht ersichtlich. 1) Bitte senden sie mir eine Liste der genehmigten Feuerwerke in der Stadt Leipzig im Jahr 2017 zu. Mit genehmigtem Ort, Uhrzeit und Veranstalter. 2) Bitte senden sie mir eine Liste der genehmigten Feuerwerke in der Stadt Leipzig im Jahr 2018 zu. Mit genehmigtem Ort, Uhrzeit und Veranstalter. 3) Ist geplant in näherer Zukunft die Bevölkerung auf einer Website über die Termine zu informieren? 4) Werden die Lärmemissionswerte der Feuerwerke von den Behörden regelmäßig kontrolliert?
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Leipzig (Informationsfreiheitssatzung Leipzig). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Leipzig
Sehr geehrtAntragsteller/in ihren Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung zu Höhenfeuerwerke in der Stadt L…
Von
Stadt Leipzig
Betreff
Höhenfeuerwerke in der Stadt Leipzig [#24304]
Datum
14. August 2017 09:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ihren Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung zu Höhenfeuerwerke in der Stadt Leipzig haben wir an das Ordnungsamt weitergeleitet. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für Amtshandlungen aufgrund der Informationsfreiheitssatzung Kosten (Gebühren und Auslagen) nach den entsprechenden Regelungen der Verwaltungskostensatzung der Stadt Leipzig erhoben werden können. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem bestehenden Kostenverzeichnis. Ansprechpartner für Ihren Antrag ist das Ordnungsamt Tel. 0341/ 123 8850 (Sekretariat). Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Leipzig
Ihr Antrag auf Informationen nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig (IFS) im Zusammenhang mit Höh…
Von
Stadt Leipzig
Betreff
Ihr Antrag auf Informationen nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig (IFS) im Zusammenhang mit Höhenfeuerwerken
Datum
15. August 2017 11:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in in vorbezeichneter Angelegenheit danke ich für Ihr Schreiben vom 12.08.2017, welches ich zuständigkeitshalber zur weiteren Bearbeitung erhalten habe. Gestatten Sie mir im Zusammenhang mit Ihrem Anliegen vor entsprechender Bearbeitung in der Sache folgende Anmerkungen und Hinweise: Sie begehren u.a. in Ihrem Antragsschreiben die Bekanntgabe der jeweiligen Veranstalter/innen von Höhenfeuerwerken. Dabei handelt es sich vielfach um personenbezogene Daten. Ausweislich des § 10 Absatz 1 Buchstaben a und b der Informationsfreiheitssatzung (IFS) ist der Antrag auf Informationszugang abzulehnen, soweit durch das Bekanntwerden der Information personenbezogene Daten offenbart werden, es sei denn, die betroffene Person hat eingewilligt oder die Offenbarung ist durch ein Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erlaubt. Beides ist vorliegend nicht der Fall. Mithin müssten alle Veranstalter angehört und um Zustimmung zur Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten gebeten werden. Mit Blick auf § 10 Absatz 1 Buchstabe d IFS würde dies einen unverhältnismäßig hohen Aufwand darstellen und wäre insoweit abzulehnen. Ich bitte Sie daher um Mitteilung, ob Sie auf Informationen zu den einzelnen Veranstaltern verzichten. Anderenfalls müsste Ihr Antrag abgelehnt werden. Informationen zum Datum, Uhrzeiten und Veranstaltungsorten können natürlich grundsätzlich herausgegeben werden. Auf Basis des § 14 IFS werden für Amtshandlungen Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben. Gründe, die eine Nichterhebung von Kosten begründen könnten, liegen nicht vor. Die Erhebung von Kosten für Amtshandlungen richtet sich nach den Regelungen des Sächsischen Verwaltungskostengesetzes (SächsVwKG) i.V.m. dem Neunten Sächsischen Kostenverzeichnis (9. SächsKVZ). Hier ist in der lfd. Nr.1, Tarifstelle 3.2 für die Erteilung von Auskünften ein Gebührenrahmen von 25 bis 460 ? geregelt. Mit Blick auf die Art der von Ihnen gewünschten Informationen und der erforderlichen Bearbeitung durch einen/eine Sachbearbeiter/in im mittleren Dienst, müssen Sie mit einem Stundensatz von 43,61 ? je Arbeitsstunde rechnen. Der Rechercheaufwand und das Zusammenstellen bzw. die Bearbeitung der Informationen wird auf insgesamt etwa drei bis fünf Arbeitsstunden geschätzt. Mit freundlichen Grüßen