Holodomor

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Bürgeranfrage

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Stuft die Bundesregierung wie auch der Bundestag und das EU-Parlament die Hungerkatastrophe 1932/1933 in der Ukraine als Genozid ein?

Wenn ja, begründen Sie bitte, warum ein Ereignis vor 1951 als Völkermord eingestuft wird.

Wenn nein, warum haben die Vertreter der Bundesregierung für die entsprechende Einstufung im Bundestag gestimmt?

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Wer mal gut lachen will (oder weinen) sollte die Antwort der Bundesregierung lesen.

Übrigens werden Fragen über die Plattform fragdenstaat.de nicht einmal richtig gelesen, wie aus dem 1. Absatz hervorgeht.
Ich hatte nämlich das Formular so abgewandelt, daß es sich um eine "Bürgeranfrage" und nicht um eine Informationsfreiheitsanfrage handelte.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Dezember 2022
  • Frist
    24. Januar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Bürgeranfrage Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Stuft die Bundesregierung wie auch der Bundestag u…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Holodomor [#266137]
Datum
22. Dezember 2022 08:30
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Bürgeranfrage Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Stuft die Bundesregierung wie auch der Bundestag und das EU-Parlament die Hungerkatastrophe 1932/1933 in der Ukraine als Genozid ein? Wenn ja, begründen Sie bitte, warum ein Ereignis vor 1951 als Völkermord eingestuft wird. Wenn nein, warum haben die Vertreter der Bundesregierung für die entsprechende Einstufung im Bundestag gestimmt? Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266137 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266137/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Bundeskanzleramt
WG: Antwort aus dem Bundeskanzleramt - K-203 818/22/0001 Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie viele…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: Antwort aus dem Bundeskanzleramt - K-203 818/22/0001
Datum
10. Januar 2023 12:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 22. Dezember 2022. Sie haben Ihren Antrag mit dem Formular für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem – u. U. kostenpflichtigen – förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen. Ich gehe davon aus, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer– kostenfreien – Bürgeranfrage handelt, das ich ohne förmlichen Bescheid beantworten kann. Anderenfalls bitte ich um Nachricht. Sie fragen in Ihrem Schreiben, ob „die Bundesregierung wie auch der Bundestag und das EU-Parlament die Hungerkatastrophe 1932/1933 in der Ukraine als Genozid“ einstuft. Die Bundesregierung begrüßt die am 30. November 2022 verabschiedete Resolution des Deutschen Bundestages zur Hungersnot in der Ukraine in den 1930er Jahren, die als Holodomor in die Geschichte einging und der Millionen von Menschen zum Opfer fielen. Die Resolution, in der der Holodomor verurteilt wird, leistet einen wichtigen Beitrag, um Bewusstsein für dieses historische Verbrechen zu schaffen. Der Bundestag hat mit der Resolution eine historisch-politische Einordnung als Völkermord vorgenommen. Die Bundesregierung kommt zu keiner anderen Bewertung. Für die Bundesregierung bleibt jedoch gleichwohl die völkerrechtliche Bewertung maßgeblich, wonach Vorgänge, die sich vor Inkrafttreten der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (1951) ereigneten, rechtlich nicht als Völkermord eingeordnet werden können. Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass für alle Mitglieder des Deutschen Bundestages die verfassungsrechtlich verbriefte Freiheit des Mandats gilt, der zufolge Abgeordnete bei ihrer Entscheidungsfindung nur ihrem Gewissen unterworfen sind. Mit freundlichen Grüßen