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Holzfeuer im Freien

Anfrage an: Landesamt für Umwelt

Ist es erlaubt, im Landkreis Barnim Holzfeuer im Freien auf dem eigenen Privatgrundstück zu machen? Falls ja, welche Bedingungen müssen dazu erfüllt sein - wie häufig, gibt es jahreszeitliche Einschränkungen, was darf verbrannt werden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Juni 2020
  • Frist
    10. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bi…
An Landesamt für Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Holzfeuer im Freien [#188408]
Datum
8. Juni 2020 02:17
An
Landesamt für Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ist es erlaubt, im Landkreis Barnim Holzfeuer im Freien auf dem eigenen Privatgrundstück zu machen? Falls ja, welche Bedingungen müssen dazu erfüllt sein - wie häufig, gibt es jahreszeitliche Einschränkungen, was darf verbrannt werden?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188408 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188408 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesamt für Umwelt
Sehr geehrteAntragsteller/in auf nachfolgenden Internetseiten sind die wichtigsten Grundlagen zum Thema "Hol…
Von
Landesamt für Umwelt
Betreff
AW: Holzfeuer im Freien [#188408]
Datum
8. Juni 2020 08:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in auf nachfolgenden Internetseiten sind die wichtigsten Grundlagen zum Thema "Holzfeuer im Freien" zusammengestellt: Holzfeuer im Freien https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/umwelt/immissionsschutz/luft/holzfeuer/ Fragen und Antworten zum Thema Verbrennen im Freien https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/aktuelles/coronasituation/faq-verbrennen-im-freien/ Hilfreich ist auch folgendes Faltblatt: https://mluk.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/holzfeuer-im-freien.pdf Sollten noch immer Fragen unbeantwortet bleiben, können Sie sich gerne an mich wenden. Noch zielgerichteter ist es, wenn Sie sich bitte direkt an das für Sie zuständige Ordnungs- oder Umweltamt in der Gemeinde oder dem Landkreis wenden. Mit freundlichen Grüßen