Home-Office Regelung

Die bei Ihnen aktuell gültige Fassung einer Home-Office-Regelung sowie die vorhergehende Regelung (sofern vorhanden).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Januar 2021
  • Frist
    27. Februar 2021
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die bei Ihnen akt…
An Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Home-Office Regelung [#209362]
Datum
22. Januar 2021 23:07
An
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die bei Ihnen aktuell gültige Fassung einer Home-Office-Regelung sowie die vorhergehende Regelung (sofern vorhanden).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209362 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209362/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Ihre Anfrage vom 22. Januar 2021 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22. Januar 2021. …
Von
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Betreff
Ihre Anfrage vom 22. Januar 2021
Datum
9. Februar 2021 14:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22. Januar 2021. Sie begehren in Ihrer Anfrage Informationen bzw. die Herausgabe von amtlichen Informationen nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz BW (LIFG BW) zur aktuell gültige Fassung einer Home-Office-Regelung sowie der vorhergehenden Regelung. Bezüglich der Home-Office Regelung verweisen wir auf die aktuell gültige Fassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung vom 21. Januar, die am 27. Januar 2021 in Kraft trat. Sie können die Verordnung, die Regelungen zur Einführung von Home-Office enthält, mit FAQ abrufen unter: https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html Davor bestand keine gesetzliche Regelung für Home-Office. Mit freundlichen Grüßen