Homo- und Transphobie in Schulen in NRW (Facharbeit)

1) Statistiken zu Straftaten in Verbindung mit Homo- und Transphobie an Schulen
2) Statistiken zur Akzeptanz von Homosexualität und Transsexualität an Schulen (wenn vorhanden: auch der Unterschied zwischen Schulen in Großstädten und auf dem Land ggf. auch durch einzelne Beispiele)
3) Statistiken zu den Programmen, die zur Akzeptanz von Homo- und Transsexualität beitragen sollen, und die Zahl der Schulen die bei den Programmen Teilnimmt
4) Außerdem noch weitere Fragen:
a) Inwieweit wird das Thema Homo- und Transsexualität im (Sexualkunde-) Unterricht angesprochen?
b) Sind Lehrer.innen für den Umgang mit homo- oder transphoben Aussagen im Unterricht geschult?
c) Welche Konsequenzen haben Schüler.innen und Lehrer.innen zu rechnen, wenn sie im Unterricht homo- oder transphobe Äußerungen von sich geben?
d) Arbeitet das Ministerium für Bildung und Schule aktiv an dem Problem "Homo- und Transphobie in Schulen"?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. September 2020
  • Frist
    9. Oktober 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Homo- und Transphobie in Schulen in NRW (Facharbeit) [#196652]
Datum
5. September 2020 12:53
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Statistiken zu Straftaten in Verbindung mit Homo- und Transphobie an Schulen 2) Statistiken zur Akzeptanz von Homosexualität und Transsexualität an Schulen (wenn vorhanden: auch der Unterschied zwischen Schulen in Großstädten und auf dem Land ggf. auch durch einzelne Beispiele) 3) Statistiken zu den Programmen, die zur Akzeptanz von Homo- und Transsexualität beitragen sollen, und die Zahl der Schulen die bei den Programmen Teilnimmt 4) Außerdem noch weitere Fragen: a) Inwieweit wird das Thema Homo- und Transsexualität im (Sexualkunde-) Unterricht angesprochen? b) Sind Lehrer.innen für den Umgang mit homo- oder transphoben Aussagen im Unterricht geschult? c) Welche Konsequenzen haben Schüler.innen und Lehrer.innen zu rechnen, wenn sie im Unterricht homo- oder transphobe Äußerungen von sich geben? d) Arbeitet das Ministerium für Bildung und Schule aktiv an dem Problem "Homo- und Transphobie in Schulen"?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196652 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196652/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
5. September 2020 12:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 40221 Düsseldorf Tel.: 0211 - 5867 40 Fax: 0211 - 5867 32 20 mailto:poststelle@msb.nrw.de
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr [geschwärzt], hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Auskunftersuchens. mit freundlichen Grüßen im A…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Homo- und Transphobie in Schulen in NRW (Facharbeit) [#196652]
Datum
10. September 2020 11:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Auskunftersuchens. mit freundlichen Grüßen im Auftrag [geschwärzt] Referat 321 Ganztag, Kulturelle Bildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Bildungspartnerschaften, Bildungsnetzwerke, Schulsport, Verbraucherbildung Referat 322 Kirchen- und Religionsgemeinschaften, Politische Bildung, Erinnerungskultur Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] ([geschwärzt]) [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]? [geschwärzt]) [geschwärzt]? [geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt]) [geschwärzt] "[geschwärzt]"? [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Sehr [geschwärzt], ich darf Ihre am 5. September 2020 gestellten Fragen w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Homo- und Transphobie in Schulen in NRW (Facharbeit) [#196652]
Datum
8. Oktober 2020 11:18
Status
Anfrage abgeschlossen
[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Sehr [geschwärzt], ich darf Ihre am 5. September 2020 gestellten Fragen wie folgt beantworten: 1) Statistiken zu Straftaten in Verbindung mit Homo- und Trans-phobie an Schulen 2) Statistiken zur Akzeptanz von Homosexualität und Transsexualität an Schulen (wenn vorhanden: auch der Unterschied zwischen Schulen in Großstädten und auf dem Land ggf. auch durch einzelne Beispiele) Hierzu liegen dem Ministerium für Schule und Bildung keine Statistiken vor. 3) Statistiken zu den Programmen, die zur Akzeptanz von Homo- und Transsexualität beitragen sollen, und die Zahl der Schulen die bei den Programmen Teilnimmt Am Antidiskriminierungsprogramm „Schule der Vielfalt“ nehmen der-zeit 42 Schulen als Projektschulen im Netzwerk teil. Hinzu kommen Schulen, die obwohl sie nicht offiziell Teil des Netzwerks sind, regel-mäßig das Aufklärungsprojekt SCHLAU einladen. 2019 haben die SCHLAU-Teams in Nordrhein-Westfalen etwa 12.500 Jugendliche in 562 Workshops erreicht. Das Programm Schule der Vielfalt kooperiert im Bereich der Fortbildung der Lehrkräfte mit den Fortbildungsdezernaten bei den Bezirksregierungen. Im Bereich der Bezirksregierung Köln wurden regelmäßig Fortbildungen für Lehrkräfte zur Akzeptanz von geschlechtlicher und sexueller Vielfalt vom Moderationsteam „Gender und Diversität“ angeboten und durchgeführt. In 2019 waren die wöchentlich stattfindenden Fortbildungen ausgebucht. An ihnen nahmen durchschnittlich je 15 Lehrkräfte pro Fortbildungstermin teil. In den anderen Bezirksregierungen befanden sich die Moderationsteams in dem Themenbereich in 2019 im Aufbau. Im Bereich der Ausbildung arbeitet Schule der Vielfalt mit 10 ZfsL zusammen (Aachen, Bielefeld, Düsseldorf, Engelskirchen [Beginn in 2020], Essen [Beginn in 2020], Hagen, Krefeld, Leverkusen, Lüdenscheid, Neuss, Solingen). Weitere Angaben zum Antidiskriminierungsprogramm Schule der Vielfalt (Bilanz 2018): http://www.schule-der-vielfalt.de/Zwisc… 4) Außerdem noch weitere Fragen: a) Inwieweit wird das Thema Homo- und Transsexualität im (Sexualkunde-) Unterricht angesprochen? Das Thema Sexualerziehung ist in NRW auch im Schulgesetz § 33 verankert. Die fächerübergreifende schulische Sexualerziehung hat das Ziel, Schülerinnen und Schüler alters- und entwicklungsgemäß mit den biologischen, ethischen, sozialen und kulturellen Fragen der Sexualität vertraut zu machen und ihnen zu helfen, ihr Leben bewusst und in freier Entscheidung sowie in Verantwortung sich und anderen gegenüber zu gestalten. Sie soll aber auch junge Menschen unter-stützen, in Fragen der Sexualität eigene Wertvorstellungen zu entwickeln und sie zu einem selbstbestimmten und selbstbewussten Umgang mit der eigenen Sexualität zu befähigen. Darüber hinaus sollen Schülerinnen und Schüler für einen verantwortungsvollen Umgang mit der Partnerin oder dem Partner sensibilisiert und auf ihre gleichberechtigte Rolle in Ehe, Familie und anderen Partnerschaften vorbereitet werden. Die Sexualerziehung dient der Förderung der Akzeptanz unter allen Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung und Identität und den damit verbundenen Beziehungen und Lebens-weisen. b) Sind Lehrerinnen und Lehrer für den Umgang mit homo- oder transphoben Aussagen im Unterricht geschult? Die konkrete inhaltliche Ausgestaltung der Lehramtsstudiengänge ob-liegt in NRW den einzelnen Universitäten im Rahmen der sog. Fach-standards der KMK. Für die Berufsgruppe der Auszubildenden in der zweiten Phase der Lehrerausbildung können folgende Aussagen getroffen werden: Das Kerncurriculum konturiert und strukturiert die Ausbildung im Vorbereitungsdienst. Auf dieser Grundlage gehen die lehramtsbezogenen Seminare in eine konkrete Ausgestaltung ihrer Ausbildungsprogramme. Die im Kerncurriculum genannte Leitlinie „Vielfalt als Herausforderung annehmen und als Chance nutzen“ sowie die aufgeführten schulischen Handlungsfelder sind ausbildungsdidaktisch leitend. Den schulischen Handlungsfeldern sind praxisrelevante Handlungssituationen zugeordnet. In der obligatorischen Auseinandersetzung mit diesen Handlungssituationen erwerben und vertiefen Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter im Vorbereitungsdienst die Kompetenzen, die sie benötigen, um in ihrem Beruf professionell agieren zu können. Das aktuelle Kerncurriculum bietet mit seinen dort aufgeführten Handlungssituationen und inhaltlichen Bezügen in mehreren Handlungs-feldern Anknüpfungspunkte. Besonders die inhaltlichen Bezüge (Demokratisches Handeln, Migrationssensibler Unterricht, Kulturelle Bildung, Interkulturelles Lernen, Demokratisches Lernen, Soziales Lernen, …) zeigen, dass die The-men „Homophobie“ und „Transphobie“ im aktuellen Kerncurriculum mitgedacht, legitimiert und verankert sind. c) Welche Konsequenzen haben SchülerInnen und LehrerInnen zu rechnen, wenn sie im Unterricht homo- oder transphobe Äußerungen von sich geben? Bei entsprechenden Äußerungen von Schülerinnen und Schülern kommen erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen gemäß § 53 Schulgesetz NRW in Betracht. Welche Maßnahme ausge-sprochen wird, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, der Häufigkeit und der Schwere des Pflichtenverstoßes. Art der Äußerung und die Frage, ob sie sich gegen andere am Schulleben Beteiligte richtet, sind hier relevant. Erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen müssen stets verhältnismäßig sein. Lehrkräften kommt mit Blick auf den Aspekt der Geschlechtersensibilität sowie die Achtung der sexuellen Identität und Orientierung eine zentrale Bedeutung zu. Daher müssen sie die eigenen geschlechter-bezogenen Erwartungen, Rollenvorstellungen und ihre Geschlechter-sozialisation reflektieren, um Menschen im Allgemeinen, aber auch ganz konkret betroffene Schülerinnen und Schüler in ihrer sexuellen Identität nicht herabzuwürdigen oder falsche geschlechterspezifische Rollenbilder, Erwartungen und Haltungen zu reproduzieren. Lehrkräfte haben sich diskriminierungsfrei zu verhalten, insbesondere, weil sie als Vorbilder fungieren. Die Schule achtet den Grundsatz der Gleichberechtigung der Geschlechter und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Sie vermeidet alles, was die Empfindungen anders Denkender verlet-zen könnte (§ 2 Abs. 7 Schulgesetz (SchulG)). Lehrerinnen und Lehrer dürfen demnach gemäß § 2 Abs. 8 SchulG in der Schule keine politischen, religiösen, weltanschaulichen oder ähnlichen Bekundungen abgeben, die die Neutralität des Landes gegenüber Schülerinnen und Schülern sowie Eltern oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Schulfrieden gefährden oder stören. Insbesondere ist ein Verhalten unzulässig, welches bei Schülerinnen und Schülern oder den Eltern den Eindruck hervorruft, dass sie gegen die Menschenwürde, die Gleichberechtigung nach Artikel 3 des Grundgesetzes, die Freiheitsgrundrechte oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung auftreten. Das Bundesverfassungsgericht bezieht die sexuelle Orientierung auch ohne ausdrückliche Erwähnung in den Grund-rechtsschutz des Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz mit ein. Verstoßen Lehr-kräfte dagegen, kann es sich dabei um Dienstpflichtverletzungen handeln, sodass dienstrechtliche Sanktionsmöglichkeiten in Betracht kommen. d) Arbeitet das Ministerium für Bildung und Schule aktiv an dem Problem „Homo- und Transphobie in Schulen“? Sämtliche Gesetze, Richtlinien und Erlasse des Ministeriums für Schule und Bildung machen deutlich, dass Respekt und Toleranz gegenüber verschiedenen sexuellen Orientierungen ein zentrales Ziel der schulischen Arbeit ist. Für Herabsetzung und Missachtung gibt es an nordrhein-westfälischen Schulen keinen Platz. Dies wird so selbst-verständlich auch tagtäglich in der Arbeit des Ministeriums für Schule und Bildung deutlich. Daher wird das erfolgreiche Projekt „Schule der Vielfalt“ weiterverfolgt, während gleichzeitig im Falle von an Schulen auftretenden Vorfällen die vorhandenen Beratungsstrukturen Hilfe leisten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] '[geschwärzt]' <[geschwärzt]> [geschwärzt] ([geschwärzt]) [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] ([geschwärzt]) [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]? 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