Homöopathie gegen Eichenprozessionsspinner

- Kostenaufstellung zur "Behandlung" von mit Eichenprozessionsspinnern befallenen Bäumen mit Homöopathie.
- Wissenschaftliche Studien, auf denen die Entscheidung für diese Behandlung fußt.
- Design der Versuche, mit denen ermittelt werden soll, ob die Homöopathie erfolgreich war.

Ergebnis der Anfrage

Hörstel befeuert den esoterischen Unsinn. Da ein erfolgreiches Abschneiden nicht definiert wurde und das Design der Studie unbekannt ist, ist diese komplett wertlos und wird sicherlich die gewünschten Ergebnisse liefern.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. November 2019
  • Frist
    17. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Hörstel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Homöopathie gegen Eichenprozessionsspinner [#170331]
Datum
13. November 2019 07:27
An
Kommunalverwaltung Hörstel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Kostenaufstellung zur "Behandlung" von mit Eichenprozessionsspinnern befallenen Bäumen mit Homöopathie. - Wissenschaftliche Studien, auf denen die Entscheidung für diese Behandlung fußt. - Design der Versuche, mit denen ermittelt werden soll, ob die Homöopathie erfolgreich war.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Hörstel
Guten Tag Herr Antragsteller/in, die Studie einschl. deren Umsetzung ist nicht von der Stadt Hörstel durchgeführt…
Von
Kommunalverwaltung Hörstel
Betreff
AW: Homöopathie gegen Eichenprozessionsspinner [#170331]
Datum
10. Dezember 2019 16:02
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr Antragsteller/in, die Studie einschl. deren Umsetzung ist nicht von der Stadt Hörstel durchgeführt worden. Die Stadt Hörstel hat lediglich auf Anfrage die mit EPS befallenen Bäume für eine Behandlung im Rahmen der Studie zur Verfügung gestellt. Die Maßnahme wurde von der Stiftung LIVE TO LOVE GERMANY STIFTUNG, http://www.live-to-love-germany.org/, durchgeführt. Entsprechende Unterlagen liegen bei der Stadt Hörstel nicht vor. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die zeitnahe Rückmeldung. Sie werden auf Bild.de (https://www.bild.…
An Kommunalverwaltung Hörstel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Homöopathie gegen Eichenprozessionsspinner [#170331]
Datum
11. Dezember 2019 08:42
An
Kommunalverwaltung Hörstel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die zeitnahe Rückmeldung. Sie werden auf Bild.de (https://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/ruhrgebiet-aktuell/hoerstel-bekaempft-eichenprozessionsspinner-mit-globuli-66036770.bild.html) zitiert: „Es ist eine Glaubensfrage. Wir müssen im Frühjahr die Studie auswerten und werden dann gegebenenfalls ausweiten." Die "Allgemeine Zeitung" schreibt (https://www.azonline.de/Muensterland/4033165-Experiment-aus-Hoerstel-Mit-Globuli-und-Bachblueten-gegen-den-Eichenprozessionsspinner): "Bürgermeister David Ostholthoff geht davon aus, dass die homöopathische Methode bald auch andere Kommunen interessieren könnte. Die Stadt wolle vielschichtig unterwegs sein und den Einsatz von chemischen Mitteln vermeiden." Wie wollen Sie denn die Studie auswerten und entscheiden, ob dieses Verfahren ausgeweitet werden soll, wenn Sie im Vorhinein nicht wissen, wie die Studie designet ist und was als Erfolg definiert ist? Insbesondere vor dem Hintergrund, dass seit Jahrhunderten eine Wirksamkeit der Homöopathie nicht bewiesen werden konnte und deren angeblicher Wirkmechanismus gegen jeglichen wissenschaftlichen Konsens steht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170331 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170331
Kommunalverwaltung Hörstel
Guten Morgen Herr Antragsteller/in, wir werden uns im nächsten Frühjahr die Ergebnisse der Studie anschauen. Da a…
Von
Kommunalverwaltung Hörstel
Betreff
AW: Homöopathie gegen Eichenprozessionsspinner [#170331]
Datum
11. Dezember 2019 09:12
Status
Warte auf Antwort
Guten Morgen Herr Antragsteller/in, wir werden uns im nächsten Frühjahr die Ergebnisse der Studie anschauen. Da an den drei Standorten unterschiedliche Vorgehensweisen vorhanden sind, lässt es schon Erkenntnisse der Wirksamkeit zu. Sollten tatsächliche im nächsten Frühjahr alle drei Versuchsbereiche frei von EPS sein, so kann man schon mal sagen, dass es unerheblich ist, ob die Nester an den Bäumen abgesaugt werden oder nicht. Auf Grund der Presseberichte hat die Stadt Hörstel viele Anfragen zu dem Verfahren bekommen. Wenn die homöopathische Behandlung erneut den Erfolg (kein EPS-Befall an den behandelten Bäumen) hat, wie die Behandlung der Bäume in 2018 durch die private Initiative, so kann ich mir vorstellen, dass auch andere Kommunen und auch Privatpersonen dieses ausprobieren werden. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die zeitnahe Rückmeldung. In Ihrem Schreiben vom 10. Dezember 2019 …
An Kommunalverwaltung Hörstel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Homöopathie gegen Eichenprozessionsspinner [#170331]
Datum
12. Dezember 2019 09:38
An
Kommunalverwaltung Hörstel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die zeitnahe Rückmeldung. In Ihrem Schreiben vom 10. Dezember 2019 schrieben Sie, dass Sie keine Unterlagen zu der Studie vorliegen haben und nur die Bäume zur Verfügung stellen würden. In Ihrem Schreiben vom 11. Dezember 2019 schrieben Sie hingegen, dass an "drei Standorten unterschiedliche Vorgehensweisen vorhanden sind". Liegen Ihnen nun Informationen zur Studie vor oder nicht? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170331 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170331

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kommunalverwaltung Hörstel
Guten Tag Herr Antragsteller/in, bei der Stadt liegen keine Unterlagen vor. Ich habe in der Mail vom 11.12.2019 n…
Von
Kommunalverwaltung Hörstel
Betreff
AW: Homöopathie gegen Eichenprozessionsspinner [#170331]
Datum
12. Dezember 2019 10:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Herr Antragsteller/in, bei der Stadt liegen keine Unterlagen vor. Ich habe in der Mail vom 11.12.2019 nur das geschrieben, was mir von der Stiftung gesagt wurde. Und so steht es ja auch in der Pressemitteilung, von der Sie mir den Link geschickt haben. Freundliche Grüße