Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Homöopathie

Wie wird homöopathische Medizin im Vergleich zu herkömmlicher Medizin getestet bevor diese auf den Markt kommt? Warum gibt es dort einen Unterschied bzw. warum müssen homöopathische Mittel nicht zuvor den gleichen Wirkungsnachweis liefern?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Juli 2019
  • Frist
    17. August 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie wir…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Homöopathie [#158070]
Datum
13. Juli 2019 02:12
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie wird homöopathische Medizin im Vergleich zu herkömmlicher Medizin getestet bevor diese auf den Markt kommt? Warum gibt es dort einen Unterschied bzw. warum müssen homöopathische Mittel nicht zuvor den gleichen Wirkungsnachweis liefern?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte<Information-entfernt> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Mi…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Homöopathie [#158070]
Datum
15. Juli 2019 06:37
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte<Information-entfernt> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 13. Juli 2019. Ich bin gebeten worden, Ih…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Homöopathie
Datum
22. Juli 2019 10:58
Status
image001.jpg
1,3 KB


Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 13. Juli 2019. Ich bin gebeten worden, Ihnen zu antworten. Mit der Richtlinie 2001/83/EG sind wesentliche Teile des Arzneimittelrechts in der Europäischen Union harmonisiert. Darin eingeschlossen sind die Regelungen zu homöopathischen Arzneimitteln. Diese Richtlinie wurde in Deutschland mit dem Arzneimittelgesetz (AMG) umgesetzt. Für Arzneimittel der "Besonderen Therapierichtungen" (Phytotherapie, Homöopathie, Anthroposophie) sieht das Arzneimittelgesetz gesonderte Regelungen für das Inverkehrbringen vor. Grundsätzlich können homöopathische Arzneimittel in Deutschland zugelassen oder registriert werden. Für die Zulassung eines Arzneimittels mit Angabe von Anwendungsgebieten müssen grundsätzlich Ergebnisse der pharmakologischen und toxikologischen Versuche und die Ergebnisse der klinischen Prüfungen oder sonstiger ärztlicher, zahnärztlicher oder tierärztlicher Erprobung zum Beleg der therapeutischen Wirksamkeit in den beanspruchten Anwendungsgebiete vorgelegt werden. Anstelle dieser Ergebnisse kann auch anderes wissenschaftliches Erkenntnismaterial eingereicht werden, wenn der Wirkstoff des Arzneimittels allgemein medizinisch verwendet wird und seine Wirkungen und Nebenwirkungen bekannt sind. Die medizinische Erfahrung der jeweiligen Therapierichtung ist zu berücksichtigen. Zudem besteht aufgrund der europarechtlichen Vorgaben nach dem AMG für homöopathische Arzneimittel unter bestimmten, gesetzlich definierten Bedingungen die Möglichkeit der Registrierung durch die zuständige Bundesoberbehörde. Diese registrierten homöopathischen Arzneimittel werden ohne Angabe von Anwendungsgebieten als Fertigarzneimittel im Geltungsbereich des AMG in den Verkehr gebracht. Für solche Arzneimittel darf dementsprechend nicht mit der Angabe von Anwendungsgebieten geworben werden. Mit dem auf EU-Recht basierenden vereinfachten Verfahren der Registrierung wird der Tatsache Rechnung getragen, dass homöopathische Arzneimittel den im Rahmen der Zulassung geforderten Wirksamkeitsnachweis im Sinne der evidenzbasierten Medizin auf der Grundlage klinischer Prüfungen in der Regel nicht erbringen können. Die weiteren im AMG festgelegten Anforderungen, insbesondere bzgl. der pharmazeutischen Qualität und Unbedenklichkeit, haben homöopathische Arzneimittel in gleicher Weise zu erfüllen wie andere Arzneimittel. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.