Homöopathische Leistungen bei der BARMER

Anfrage an: BARMER GEK

a) Wie hoch waren die erstatteten Kosten für Medikamente oder Leistungen auf dem Gebiet der Homöopathie im Jahr 2018? Wie hoch ist der Anteil, der auf Medikamente entfällt? (Falls die Daten für 2018 noch nicht vorliegen, nehme ich auch gerne das letzte Jahr, in dem diese vorliegen)

b) Welche Gründe gibt es (inklusive solcher wirtschaftlicher Natur), die für eine Erstattung homöopathischer Leistungen sprechen?

c) Ist bekannt, dass es über 100 Studien zur Homöopathie gibt, in denen eine über den Placebo-Effekt hinausgehende Wirksamkeit nicht nachgewiesen werden konnte?

d) Ist bekannt, dass rezeptfreie homöopathische Medikamente in den USA Kennzeichnungen erhalten müssen, die auf ihre Wirkungslosigkeit hinweisen?

e) Welche Arbeitsanweisungen gibt es im Umgang mit (beispielsweise) Kundenfragen zur Homöopathie?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. März 2019
  • Frist
    24. April 2019
  • Ein:e Follower:in
Oliver Schramm
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: a) Wie hoch ware…
An BARMER GEK Details
Von
Oliver Schramm
Betreff
Homöopathische Leistungen bei der BARMER [#62283]
Datum
17. März 2019 16:52
An
BARMER GEK
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
a) Wie hoch waren die erstatteten Kosten für Medikamente oder Leistungen auf dem Gebiet der Homöopathie im Jahr 2018? Wie hoch ist der Anteil, der auf Medikamente entfällt? (Falls die Daten für 2018 noch nicht vorliegen, nehme ich auch gerne das letzte Jahr, in dem diese vorliegen) b) Welche Gründe gibt es (inklusive solcher wirtschaftlicher Natur), die für eine Erstattung homöopathischer Leistungen sprechen? c) Ist bekannt, dass es über 100 Studien zur Homöopathie gibt, in denen eine über den Placebo-Effekt hinausgehende Wirksamkeit nicht nachgewiesen werden konnte? d) Ist bekannt, dass rezeptfreie homöopathische Medikamente in den USA Kennzeichnungen erhalten müssen, die auf ihre Wirkungslosigkeit hinweisen? e) Welche Arbeitsanweisungen gibt es im Umgang mit (beispielsweise) Kundenfragen zur Homöopathie?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Oliver Schramm <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Oliver Schramm << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Oliver Schramm
BARMER GEK
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Von
BARMER GEK
Betreff
Betreff versteckt
Datum
17. März 2019 17:04
Status
Warte auf Antwort

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Oliver Schramm
AW: Eingangsbestätigung [#62283] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Homöopathisch…
An BARMER GEK Details
Von
Oliver Schramm
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#62283]
Datum
25. April 2019 13:31
An
BARMER GEK
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Homöopathische Leistungen bei der BARMER“ vom 17.03.2019 (#62283) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Oliver Schramm Anfragenr: 62283 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Oliver Schramm << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
BARMER GEK
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Von
BARMER GEK
Betreff
Betreff versteckt
Datum
25. April 2019 13:40
Status
Warte auf Antwort

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BARMER GEK
Anfrage nach dem IFG/-UIG/VIG Subject: Homöopathische Leistungen bei der BARMER Sehr geehrter Herr Schramm, die…
Von
BARMER GEK
Betreff
Anfrage nach dem IFG/-UIG/VIG
Datum
28. August 2019 17:17
Status
Anfrage abgeschlossen
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Subject: Homöopathische Leistungen bei der BARMER Sehr geehrter Herr Schramm, die BARMER erstattet keine Kosten für homöopathische Leistungen. Aus diesen Gründen sind auch keine Kosten im Jahre 2016 angefallen. Zu den politisch motivierten Fragen sehen wir von einer Äußerung ab. Das IFG beinhaltet keinen Anspruch auf Meinungsäußerung. Es besteht die Arbeitsanweisung, keine Kostenerstattungen auf Anträge zu homöopathischen Leistungen vorzunehmen. Diese Auskunft ergeht kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schramm
AW: Anfrage nach dem IFG/-UIG/VIG [#62283] Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ent…
An BARMER GEK Details
Von
Oliver Schramm
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG/-UIG/VIG [#62283]
Datum
28. August 2019 17:52
An
BARMER GEK
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Entgegen Ihrer Antwort kann ich der Webseite entnehmen, dass homöopathische Leistungen durchaus abgerechnet werden, siehe: https://www.barmer.de/leistungen-beratung/leistungen/leistungen-a-z/homoeopathie-9884 Zitat: "Jetzt kann der Arzt über einen Zeitraum von 24 Monaten homöopathische Leistungen erbringen und mit uns abrechnen." Sollten die Informationen auf Ihrer Webseite also noch aktuell sein, bitte ich darum, meine Fragen zu beantworten, falls die Informationen vorliegen. Den nicht bestehenden Anspruch auf Meinungsäußerung erkenne ich natürlich an, dennoch beinhaltet Frage b) die Auskunft über wirtschaftliche oder kundenorientierte Gründe für die Übernahme von Leistungen und keine Meinungsäußerung. Mit freundlichen Grüßen Oliver Schramm Anfragenr: 62283 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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BARMER GEK
AW: Anfrage nach dem IFG/-UIG/VIG [#62283] Sehr geehrter Herr Schramm, Sie haben völlig recht. Da hat sich ein Fe…
Von
BARMER GEK
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG/-UIG/VIG [#62283]
Datum
29. August 2019 09:54
Status
Sehr geehrter Herr Schramm, Sie haben völlig recht. Da hat sich ein Fehlerteufel eingeschlichen. Wir bitten um Entschuldigung. Richtig ist, dass die BARMER für homöopathische Arzneimittel keine Kosten übernimmt. Allerdings bietet sie Ihren Versicherten bundesweit Leistungen aus einem Vertrag mit homöopathisch tätigen Ärzten an. Die Kosten die hieraus entstehen, möchten wir aus wettbewerblichen Gründen nicht offenlegen, da sich - u.a. - daraus auch Rückschlüsse auf die Vertragsdotierung ziehen ließen. Es handelt sich hierbei insofern um eine Betriebs- und Geschäftsgeheimnis. Bezüglich der Meinungsäußerung geben wir folgendes zu bedenken. Natürlich gibt es verschiedene Argumente, die für und gegen die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit von Homöopathie sprechen. In unseren Augen stellt die Herausstellung der einzelnen Argumente in diesem Zusammenhang bereits eine Meinungsäußerung dar. Festzustellen ist jedoch, dass der Gesetzgeber der Homöopathie ergänzend zur Schulmedizin Platz in der Versorgung der gesetzlichen Krankenkassen gelassen hat. Anderenfalls hätte ein Ausschluss aus dem Leistungskatalog der GKV durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) stattgefunden. Die entsprechende Arbeitsanleitung haben wir als Anlage beigefügt. Mit freundlichen Grüßen