Honorar für "Wer weiß denn sowas

Wie viel Gage / Aufwandsentschädigung / Gehalt erhalten die Prominenten Mitspieler bei der Quiz-Sendung "Wer weiß denn sowas"?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. Dezember 2019
  • Frist
    14. Januar 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viel Gage / Auf…
An Erstes Deutsches Fernsehen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Honorar für "Wer weiß denn sowas [#171932]
Datum
11. Dezember 2019 14:12
An
Erstes Deutsches Fernsehen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viel Gage / Aufwandsentschädigung / Gehalt erhalten die Prominenten Mitspieler bei der Quiz-Sendung "Wer weiß denn sowas"?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171932 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171932 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Erstes Deutsches Fernsehen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre e-mail und Ihr Interesse am Ersten Deutschen Fernsehen. „Wir …
Von
Erstes Deutsches Fernsehen
Betreff
AW: Honorar für "Wer weiß denn sowas [#171932]
Datum
13. Dezember 2019 12:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre e-mail und Ihr Interesse am Ersten Deutschen Fernsehen. „Wir haben Ihre Email vom 11. Dezember erhalten. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass eine Verpflichtung zu einer Auskunft nicht besteht. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zu Vertragsangelegenheiten keine Auskunft geben. Sie können allerdings davon ausgehen, dass die Aufwandsentschädigungen für die QuizkandidatInnen in "Wer weiß denn sowas" in jeder Hinsicht angemessen ist, da der Auftritt in der meistgesehenen Quizshow des deutschen Vorabendprogramms für die Gäste sehr attraktiv ist. Mit freundlichen Grüßen