Honorarabrechnung RECORDAF durch Klinikum Duisburg GmbH

1. Wer hatte in 2009/2010 das Verfügungsrecht über das Konto Sparkasse Duisburg BLZ 350 500 00 Kontonummer 200302636?

2. In 2009 wurden für die Durchführung einer Studie 5355 € Honorar auf das unter 1. benannte Konto überwiesen. Laut Zusatzvereinbarung sind 50 % an die beteiligten Ärzte/Mitarbeiter auszuschütten. Dies ist, soweit bisher nachvollziehbar, nicht erfolgt.
An welche Personen wurde der 50%ige Honoraranteil ausgezahlt?

3. Wer trägt in 2009/2010 die juristische und rechnerische Verantwortung für die Bilanz der Klinikum Duisburg GmbH?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. Januar 2017
  • Frist
    7. Februar 2017
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
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Betreff
Honorarabrechnung RECORDAF durch Klinikum Duisburg GmbH [#19783]
Datum
5. Januar 2017 16:29
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wer hatte in 2009/2010 das Verfügungsrecht über das Konto Sparkasse Duisburg BLZ 350 500 00 Kontonummer 200302636? 2. In 2009 wurden für die Durchführung einer Studie 5355 € Honorar auf das unter 1. benannte Konto überwiesen. Laut Zusatzvereinbarung sind 50 % an die beteiligten Ärzte/Mitarbeiter auszuschütten. Dies ist, soweit bisher nachvollziehbar, nicht erfolgt. An welche Personen wurde der 50%ige Honoraranteil ausgezahlt? 3. Wer trägt in 2009/2010 die juristische und rechnerische Verantwortung für die Bilanz der Klinikum Duisburg GmbH?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Honorarabrechnung RECORDAF durch Klinikum Duis…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
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Betreff
AW: Honorarabrechnung RECORDAF durch Klinikum Duisburg GmbH [#19783]
Datum
12. Februar 2017 09:54
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Honorarabrechnung RECORDAF durch Klinikum Duisburg GmbH“ vom 05.01.2017 (#19783) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Soweit mir bekannt, hatte die Stadt Duisburg im Jahre 2007 Strafanzeige gegen den damaligen Geschäftsführer des Klinikum Duisburg gestellt. Ich gehe davon aus, dass der obige Vorgang im Rahmen der staatanwaltschaftlichen Ermittlungen, durch die Stadt Duisburg der Staatsanwaltschaft Duisbrug gemeldet wurde. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19783 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Honorarabrechnung RECORDAF durch Klinikum Duis…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
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Betreff
AW: AW: Honorarabrechnung RECORDAF durch Klinikum Duisburg GmbH [#19783]
Datum
26. April 2017 22:08
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Honorarabrechnung RECORDAF durch Klinikum Duisburg GmbH“ vom 05.01.2017 (#19783) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 79 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19783 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Betreff
AW: AW: AW: Honorarabrechnung RECORDAF durch Klinikum Duisburg GmbH [#19783]
Datum
12. September 2017 22:13
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Honorarabrechnung RECORDAF durch Klinikum Duisburg GmbH“ vom 05.01.2017 (#19783) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 218 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19783 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>