Honorarkräfte in der Corona Pandemie

In Zeiten der Corona Pandemie sollen Honorar-Kräfte von Nachhilfe-Instituten, Volkshochschulen, freiberuflich Tätige nach Hause geschickt, ohne jegliche finanzielle Unterstützung. Sie müssen Miete zahlen, Lebensmittel kaufen usw. Welche Maßnahmen wird die Regierung treffen, um diesen Menschen finanziell zu helfen?
Vor allem in Bezug auf Studierende, welche kein ALGII beziehen können?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. März 2020
  • Frist
    1. Mai 2020
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Philipp Behrbom
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: …
An Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa Details
Von
Philipp Behrbom
Betreff
Honorarkräfte in der Corona Pandemie [#183627]
Datum
29. März 2020 23:02
An
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Zeiten der Corona Pandemie sollen Honorar-Kräfte von Nachhilfe-Instituten, Volkshochschulen, freiberuflich Tätige nach Hause geschickt, ohne jegliche finanzielle Unterstützung. Sie müssen Miete zahlen, Lebensmittel kaufen usw. Welche Maßnahmen wird die Regierung treffen, um diesen Menschen finanziell zu helfen? Vor allem in Bezug auf Studierende, welche kein ALGII beziehen können?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Philipp Behrbom Anfragenr: 183627 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183627 Postanschrift Philipp Behrbom << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Philipp Behrbom
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Sehr geehrter Herr Behrbom, Ihr Antrag auf Informationszugang zum Thema „Honorarkräfte in der Corona Pandemie“ wu…
Von
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Betreff
AW: [EXTERN]-Honorarkräfte in der Corona Pandemie [#183627]
Datum
31. März 2020 12:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Behrbom, Ihr Antrag auf Informationszugang zum Thema „Honorarkräfte in der Corona Pandemie“ wurde an das zuständige Fachreferat weitergeleitet und befindet sich in Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Sehr geehrter Herr Behrbom, Sie hatten sich am 29.03.2020 im Rahmen des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu…
Von
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Betreff
AW: [EXTERN]-Honorarkräfte in der Corona Pandemie [#183627]
Datum
1. April 2020 15:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Behrbom, Sie hatten sich am 29.03.2020 im Rahmen des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (Bremer Informationsfreiheitsgesetz – BremIFG) an die Dienststelle der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa mit folgender Anfrage gewandt: „In Zeiten der Corona Pandemie sollen Honorar-Kräfte von Nachhilfe-Instituten, Volkshochschulen, freiberuflich Tätige nach Hause geschickt, ohne jegliche finanzielle Unterstützung. Sie müssen Miete zahlen, Lebensmittel kaufen usw. Welche Maßnahmen wird die Regierung treffen, um diesen Menschen finanziell zu helfen? Vor allem in Bezug auf Studierende, welche kein ALGII beziehen können?“ Grundsätzlich ist zu unterscheiden, ob die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird. Insofern es sich um eine hauptberufliche Tätigkeit handelt, können Sie in Bremen auf Hilfen zurückgreifen, die unter www.bremen-innovativ.de/corona-info-tic… aufgeführt sind. Hierbei weisen wir insbesondere auf das Corona-Soforthilfe-Programm der Bremer Aufbau-Bank hin: www.bab-bremen.de/stabilisieren/beratun…. Soweit es sich bei den von Ihnen geschilderten Personengruppen (Honorarkräfte im Bereich von Nachhilfe und Weiterbildung) nicht um Studierende handelt und im jeweiligen Fall keine individuellen Leistungsausschlüsse (z.B. erhebliches Vermögen, vorrangige Leistungsansprüche nach anderen Gesetzen, fehlende Aufenthaltstitel bei Drittstaatlern oder fehlender Arbeitnehmer/-innenstatus bei EU-Bürgern/-innen) vorliegen, besteht (auch zur Überbrückung eines vorübergehenden Einkommensausfalls) grundsätzlich Zugang zu ALG II-Leistungen. Da Ihre Anfrage sich im Kern aber auf die finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten von Studierenden des Staates im Zuge der Betroffenheit von Beschäftigungsverhältnissen durch die Corona-Pandemie bezieht, sind die oben genannten Unterstützungsmöglichkeiten nicht zugänglich. Grundsätzlich steht zur finanziellen Unterstützung während der Ausbildung Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BA-föG) zur Verfügung. Hierzu finden Sie weiterführende Informationen unter www.bremen.de/bildung-und-beruf/studium…. Darüber hinaus möchten wir Ihnen die wesentlichen Informationen und Dokumente zu der von Ihnen ebenfalls angesprochenen Rechtslage hinsichtlich des Bezuges von Arbeitslosengeld II („ALG II“) durch Studierende übermitteln. Gemäß § 7 Abs. 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) sind Studierende grundsätzlich von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (insb. Leistungen zum Lebensunterhalt und Kosten der Unterkunft und Heizung) ausgeschlossen. Nähere Informationen hierzu finden Sie in der öffentlich zugänglichen Weisung der Bundesagentur für Arbeit zu § 7 SGB II unter folgendem Link (insb. Ziff. 5.5.3): https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok… In besonders gelagerten Fällen sieht das SGB II ausnahmsweise einen Leistungszugang für Studie-rende vor. Von Bedeutung sind insbesondere folgende Lebenslagen: • Mehrbedarfe (z.B. für schwangere Studierende, chronisch kranke Studierende, Studierende mit Behinderung). Die Gewährung der Mehrbedarfe richtet sich nach § 27 Abs. 2 SGB II; • Härtefalldarlehen (z.B. für alleinerziehende Studierende, denen eine kurzfristige Aufnahme von Beschäftigung nicht zumutbar ist oder für Studierende mit Pflege- oder Betreuungspflichten ggü. Angehörigen sowie weitere einzelfallbezogene besondere Härtesituationen). Für die Gewährung von Härtefalldarlehen ist § 27 Abs. 3 SGB II maßgeblich. Nähere Informationen hierzu finden Sie in der ebenfalls öffentlich zugänglichen Weisung der Bunde-sagentur für Arbeit zu § 27 SGB II unter folgendem Link (insb. Ziff. 2 und 3): https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok… Zudem ist zu ergänzen, dass bei Studienunterbrechung (z.B. Beurlaubung oder längere Krankheit ohne BAFöG-Bezug) die Gewährung von ALG II-Leistungen in Frage kommt. Wir hoffen Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben. Bitte haben Sie Verständnis, dass im Rahmen des BremIFG verwaltungsseitig keine Auskunft über etwaig geplantes künftiges Regierungshandeln oder etwaig vorgesehene politische Entscheidungen der Landesregierung zu den von Ihnen angesprochenen Themen erteilt werden kann. Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund! Mit freundlichen Grüßen

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Philipp Behrbom
Sehr geehrte<< Anrede >> Sehr geehrt<< Anrede >> Ich weiß Ihre schnelle Antwort in diesen…
An Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa Details
Von
Philipp Behrbom
Betreff
AW: [EXTERN]-Honorarkräfte in der Corona Pandemie [#183627]
Datum
1. April 2020 16:42
An
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Sehr geehrt<< Anrede >> Ich weiß Ihre schnelle Antwort in diesen Zeiten sehr zu schätzen. Jedoch profitieren nicht alle Studierenden an Universitäten von Bafög oder sind durch die Härtefallregelung ALG II berechtigt. Manche Studierende werden aufgrund des Überschreitens der Regelstudienzeit nicht mehr gefördert. Des Weiteren gibt es Studierende, deren Eltern inzwischen ihren Job verloren haben und nun nicht mehr auf die Unterstützung der Eltern bauen können. Jenen wird aufgrund der "Viertes Semester Regel" auch der Anspruch auf eine Förderung verwehrt. Ich bitte Sie die Wirtschaftssenatorin auf dieses Problem aufmerksam zu machen, da viele Studierende trotz der Mietregelung Probleme haben ihr tägliches Leben zu finanzieren. ... Mit freundlichen Grüßen Philipp Behrbom Anfragenr: 183627 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183627 Postanschrift Philipp Behrbom << Adresse entfernt >>