Sehr geehrter Herr Behrbom,
Sie hatten sich am 29.03.2020 im Rahmen des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (Bremer Informationsfreiheitsgesetz – BremIFG) an die Dienststelle der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa mit folgender Anfrage gewandt:
„In Zeiten der Corona Pandemie sollen Honorar-Kräfte von Nachhilfe-Instituten, Volkshochschulen, freiberuflich Tätige nach Hause geschickt, ohne jegliche finanzielle Unterstützung. Sie müssen Miete zahlen, Lebensmittel kaufen usw. Welche Maßnahmen wird die Regierung treffen, um diesen Menschen finanziell zu helfen? Vor allem in Bezug auf Studierende, welche kein ALGII beziehen können?“
Grundsätzlich ist zu unterscheiden, ob die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird. Insofern es sich um eine hauptberufliche Tätigkeit handelt, können Sie in Bremen auf Hilfen zurückgreifen, die unter
www.bremen-innovativ.de/corona-info-tic… aufgeführt sind. Hierbei weisen wir insbesondere auf das Corona-Soforthilfe-Programm der Bremer Aufbau-Bank hin:
www.bab-bremen.de/stabilisieren/beratun….
Soweit es sich bei den von Ihnen geschilderten Personengruppen (Honorarkräfte im Bereich von Nachhilfe und Weiterbildung) nicht um Studierende handelt und im jeweiligen Fall keine individuellen Leistungsausschlüsse (z.B. erhebliches Vermögen, vorrangige Leistungsansprüche nach anderen Gesetzen, fehlende Aufenthaltstitel bei Drittstaatlern oder fehlender Arbeitnehmer/-innenstatus bei EU-Bürgern/-innen) vorliegen, besteht (auch zur Überbrückung eines vorübergehenden Einkommensausfalls) grundsätzlich Zugang zu ALG II-Leistungen.
Da Ihre Anfrage sich im Kern aber auf die finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten von Studierenden des Staates im Zuge der Betroffenheit von Beschäftigungsverhältnissen durch die Corona-Pandemie bezieht, sind die oben genannten Unterstützungsmöglichkeiten nicht zugänglich. Grundsätzlich steht zur finanziellen Unterstützung während der Ausbildung Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BA-föG) zur Verfügung. Hierzu finden Sie weiterführende Informationen unter
www.bremen.de/bildung-und-beruf/studium….
Darüber hinaus möchten wir Ihnen die wesentlichen Informationen und Dokumente zu der von Ihnen ebenfalls angesprochenen Rechtslage hinsichtlich des Bezuges von Arbeitslosengeld II („ALG II“) durch Studierende übermitteln.
Gemäß § 7 Abs. 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) sind Studierende grundsätzlich von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (insb. Leistungen zum Lebensunterhalt und Kosten der Unterkunft und Heizung) ausgeschlossen. Nähere Informationen hierzu finden Sie in der öffentlich zugänglichen Weisung der Bundesagentur für Arbeit zu § 7 SGB II unter folgendem Link (insb. Ziff. 5.5.3):
https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok…
In besonders gelagerten Fällen sieht das SGB II ausnahmsweise einen Leistungszugang für Studie-rende vor. Von Bedeutung sind insbesondere folgende Lebenslagen:
• Mehrbedarfe (z.B. für schwangere Studierende, chronisch kranke Studierende, Studierende mit Behinderung). Die Gewährung der Mehrbedarfe richtet sich nach § 27 Abs. 2 SGB II;
• Härtefalldarlehen (z.B. für alleinerziehende Studierende, denen eine kurzfristige Aufnahme von Beschäftigung nicht zumutbar ist oder für Studierende mit Pflege- oder Betreuungspflichten ggü. Angehörigen sowie weitere einzelfallbezogene besondere Härtesituationen). Für die Gewährung von Härtefalldarlehen ist § 27 Abs. 3 SGB II maßgeblich.
Nähere Informationen hierzu finden Sie in der ebenfalls öffentlich zugänglichen Weisung der Bunde-sagentur für Arbeit zu § 27 SGB II unter folgendem Link (insb. Ziff. 2 und 3):
https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok…
Zudem ist zu ergänzen, dass bei Studienunterbrechung (z.B. Beurlaubung oder längere Krankheit ohne BAFöG-Bezug) die Gewährung von ALG II-Leistungen in Frage kommt.
Wir hoffen Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben. Bitte haben Sie Verständnis, dass im Rahmen des BremIFG verwaltungsseitig keine Auskunft über etwaig geplantes künftiges Regierungshandeln oder etwaig vorgesehene politische Entscheidungen der Landesregierung zu den von Ihnen angesprochenen Themen erteilt werden kann.
Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen