Hotelmeldepflicht - Datenerhebung in Beherbergungsbetrieben

Dokumente, aus denen hervorgeht, welche Daten bei der Übernachtung in einem Beherbergungsbetrieb (Hotel/Pensionen usw.) in BW erhoben, genutzt und wie lange gespeichert werden dürfen.

Dokumente, aus denen hervorgeht, welche Daten bei der Buchung/Reservierung (aus der Ferne) einer Übernachtung in einem Beherbergungsbetrieb (Hotel/Pensionen usw.) in BW erhoben, genutzt und wie lange gespeichert werden dürfen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. März 2017
  • Frist
    28. April 2017
  • Ein:e Follower:in
Kevin Müller
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, aus…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
Kevin Müller
Betreff
Hotelmeldepflicht - Datenerhebung in Beherbergungsbetrieben [#20824]
Datum
29. März 2017 11:30
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, aus denen hervorgeht, welche Daten bei der Übernachtung in einem Beherbergungsbetrieb (Hotel/Pensionen usw.) in BW erhoben, genutzt und wie lange gespeichert werden dürfen. Dokumente, aus denen hervorgeht, welche Daten bei der Buchung/Reservierung (aus der Ferne) einer Übernachtung in einem Beherbergungsbetrieb (Hotel/Pensionen usw.) in BW erhoben, genutzt und wie lange gespeichert werden dürfen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Kevin Müller <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Kevin Müller
Kevin Müller
Sehr geehrte Damen und Herren, senden Sie mir bitte auch Dokumente, aus denen hervorgeht, ob Mitarbeiter eines Be…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
Kevin Müller
Betreff
AW: Hotelmeldepflicht - Datenerhebung in Beherbergungsbetrieben [#20824]
Datum
29. März 2017 13:03
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, senden Sie mir bitte auch Dokumente, aus denen hervorgeht, ob Mitarbeiter eines Beherbergungsbetriebes (Hotel/Pensionen usw.) in BW befugt sind, die gemachten Angaben mit Hilfe des Personalausweises zu überprüfen bzw. eine Personalausweiskopie "für Überprüfungszwecke" zu verlangen und zu erstellen. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 20824 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Kevin Müller
Kevin Müller
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Hotelmeldepflicht - Datenerhebung in Beherberg…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
Kevin Müller
Betreff
AW: AW: Hotelmeldepflicht - Datenerhebung in Beherbergungsbetrieben [#20824]
Datum
29. April 2017 11:33
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Hotelmeldepflicht - Datenerhebung in Beherbergungsbetrieben“ vom 29.03.2017 (#20824) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Kevin Müller Anfragenr: 20824 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Kevin Müller
Kevin Müller
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Hotelmeldepflicht - Datenerhebung in Beherberg…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
Kevin Müller
Betreff
AW: AW: AW: Hotelmeldepflicht - Datenerhebung in Beherbergungsbetrieben [#20824]
Datum
9. Mai 2017 10:07
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Hotelmeldepflicht - Datenerhebung in Beherbergungsbetrieben“ vom 29.03.2017 (#20824) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Kevin Müller Anfragenr: 20824 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Kevin Müller
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Ihre E-Mails vom 29. März 2017; Datenverarbeitung in Beherbergungsbetrieben Sehr geehrter Herr Müller, vielen Da…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Ihre E-Mails vom 29. März 2017; Datenverarbeitung in Beherbergungsbetrieben
Datum
10. Mai 2017 16:42
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
155,7 KB
Sehr geehrter Herr Müller, vielen Dank für Ihre E-Mails. Als Anlage senden wir Ihnen unsere Antwort dazu. Mit freundlichen Grüßen
Kevin Müller
AW: Ihre E-Mails vom 29. März 2017; Datenverarbeitung in Beherbergungsbetrieben [#20824] Sehr geehrte Damen und He…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
Kevin Müller
Betreff
AW: Ihre E-Mails vom 29. März 2017; Datenverarbeitung in Beherbergungsbetrieben [#20824]
Datum
10. Mai 2017 20:54
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich gehe davon aus, dass sich Ihre Antwort auf meine erste Frage bezieht; die Anmeldung vor Ort im Hotel. In meiner zweiten Frage geht es mir um erforderliche Daten bei einer a) Zimmerreservierung, die fernmündlich/per Fax oder per E-Mail geschieht bzw. b) um eine nachfolgend vom Beherbergungsbetrieb postalisch zugesandte Reservierungsvormerkung, bei der Daten wie Kreditkartennummer mit Verfallsdatum sowie Telefonnummer u./o. E-Mail für eine nochmalige Bestätigung angefordert werden. Sind vorgenannte Datenanforderungen aus der Ferne zulässig? Mit freundlichen Grüßen Kevin Müller Anfragenr: 20824 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Kevin Müller
Kevin Müller
AW: AW: Ihre E-Mails vom 29. März 2017; Datenverarbeitung in Beherbergungsbetrieben [#20824] Sehr geehrte Damen un…
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Von
Kevin Müller
Betreff
AW: AW: Ihre E-Mails vom 29. März 2017; Datenverarbeitung in Beherbergungsbetrieben [#20824]
Datum
30. Juni 2017 08:03
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um die Beantwortung meiner Nachfrage vom 10.05.2017, da nach meiner Erfahrung teils unterschiedliche Daten vor Ort bzw. per fernabsatz erfragt werden. Mit freundlichen Grüßen Kevin Müller Anfragenr: 20824 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Kevin Müller

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Ihre E-Mail vom 10. Mai 2017; Aufsicht nach § 38 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Sehr geehrter Herr Müller, …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Ihre E-Mail vom 10. Mai 2017; Aufsicht nach § 38 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
Datum
11. Juli 2017 13:48
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
72,6 KB
Sehr geehrter Herr Müller, vielen Dank für Ihre E-Mail. Als Anlage senden wir Ihnen unsere Antwort dazu. Mit freundlichen Grüßen