Hotline des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116117
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei meiner Anfrage #264253 (hier nachzulesen: https://fragdenstaat.de/a/264253) wurde ich von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mit meinen Fragen an die Landesebene verwiesen:
- Wie viele Anrufe sind bei der 116117 in den Jahren 2019, 2020 und 2021 eingegangen?
- In wie vielen Fällen davon ging es um ein Anliegen an den ärztlichen Bereitschaftsdienst und nicht um Corona-Impf-Termine?
- In wie vielen dieser Fälle fand eine Bandansage statt und in wie vielen ein Gespräch mit einem Mitarbeiter bzw. einer Mitarbeiterin?
- In wie vielen dieser Fälle wurde
- an die zuständige Notfallpraxis verwiesen?
- ein Hausbesuch durch einen Bereitschaftsarzt initiiert?
- an den Notruf 112 verwiesen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum8. Dezember 2022
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10. Januar 2023
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