Hotspot-Verträge mit Netcologne ( hotspot.koeln ) - 1 Stunde Begrenzung

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Andreas Plötz,

zu meiner Anfrage "Hotspot-Verträge mit Netcologne ( hotspot.koeln ) in Köln [#194778]" sandten Sie mir folgende Datei zu: https://fragdenstaat.de/anfrage/hotspot-vertrage-mit-netcologne-hotspotkoeln-in-koln/517576/anhang/AnlageIII.Lb_Titel8__ffentlichesWLAN.PDF
Darin ist unter Punkt 2.1.1 die Erklärung zu finden, dass eine 1-Stündige Zwangstrennung mit Wiedereinwahl möglich ist.
Diese Zwangstrennung nach 1 Stunde führt dazu, dass beispielsweise keine vernünftige Videokonferenzen geführt werden können. Mitten während der Videokonferenz bricht die Verbindung ab weil die 1-Stunde Marke erreicht wurde.
Diese eine-Stunde-Einschränkung ist sehr störend und schränkt die Nutzungsmöglichkeit des mit Steuergeld finanzierten WLANs deutlich ein.
Ich kann in Ihre Leistungsbeschreibung und auch im Kriterienkatalog nirgends eine Vorschrift zum Einbau solch einer deutlichen Einschränkung finden. Auch ist solch eine Einschränkung vom z.B. Telekommunikationsgesetz her nicht vorgeschrieben.

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Unterlagen aus denen sich der Grund für diese 1-Stunde Einschränkung herauslesen lässt.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. September 2020
  • Frist
    30. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen
Thorsten Koch
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr A…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Thorsten Koch
Betreff
Hotspot-Verträge mit Netcologne ( hotspot.koeln ) - 1 Stunde Begrenzung [#197864]
Datum
26. September 2020 16:19
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Andreas Plötz, zu meiner Anfrage "Hotspot-Verträge mit Netcologne ( hotspot.koeln ) in Köln [#194778]" sandten Sie mir folgende Datei zu: https://fragdenstaat.de/anfrage/hotspot-vertrage-mit-netcologne-hotspotkoeln-in-koln/517576/anhang/AnlageIII.Lb_Titel8__ffentlichesWLAN.PDF Darin ist unter Punkt 2.1.1 die Erklärung zu finden, dass eine 1-Stündige Zwangstrennung mit Wiedereinwahl möglich ist. Diese Zwangstrennung nach 1 Stunde führt dazu, dass beispielsweise keine vernünftige Videokonferenzen geführt werden können. Mitten während der Videokonferenz bricht die Verbindung ab weil die 1-Stunde Marke erreicht wurde. Diese eine-Stunde-Einschränkung ist sehr störend und schränkt die Nutzungsmöglichkeit des mit Steuergeld finanzierten WLANs deutlich ein. Ich kann in Ihre Leistungsbeschreibung und auch im Kriterienkatalog nirgends eine Vorschrift zum Einbau solch einer deutlichen Einschränkung finden. Auch ist solch eine Einschränkung vom z.B. Telekommunikationsgesetz her nicht vorgeschrieben. bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Unterlagen aus denen sich der Grund für diese 1-Stunde Einschränkung herauslesen lässt. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Koch Anfragenr: 197864 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197864/
Kommunalverwaltung Köln
Sehr geehrter Herr Koch, bezugnehmend auf Ihre u.s. Anfrage teile ich Ihnen mit, dass auf Grundlage eines aktuel…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Hotspot-Verträge mit Netcologne ( hotspot.koeln ) - 1 Stunde Begrenzung [#197864]
Datum
9. Oktober 2020 18:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Koch, bezugnehmend auf Ihre u.s. Anfrage teile ich Ihnen mit, dass auf Grundlage eines aktuellen Beschlusses des Hauptausschusses der Stadt Köln die hotspot.koeln-WLAN-Verbindungszeiten am 05.10.2020 von 1 Stunde auf 4 Stunden erhöht wurden. Mit freundlichen Grüßen Andreas Plötz Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Amt für Informationsverarbeitung 123/1 - Einkauf und IT-Vergaben Enggasse 2 50668 Köln Telefon: 0221/221-22491 E-Mail: andreas.ploetz@stadt-koeln.de<mailto:andreas.ploetz@stadt-koeln.de> Internet: www.stadt-koeln.de<http://www.stadt-koeln.de/> [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt] ( [geschwärzt] ) [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt] ( [geschwärzt] ) [geschwärzt] [#[geschwärzt]]" [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt]<[geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]> [geschwärzt] [[geschwärzt]]<[geschwärzt]>
Thorsten Koch
Sehr geehrter Herr Plötz, danke für Ihre Antwort. Ich habe leider weiterhin noch nicht herausfinden können woraus…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Thorsten Koch
Betreff
AW: Hotspot-Verträge mit Netcologne ( hotspot.koeln ) - 1 Stunde Begrenzung [#197864]
Datum
12. Oktober 2020 17:16
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrter Herr Plötz, danke für Ihre Antwort. Ich habe leider weiterhin noch nicht herausfinden können woraus sich die Notwendigkeit einer Zwangstrennung ergibt. Nachdem der Benutzer auf der Vorschaltseite die Bedingungen akzeptiert hat, warum muss er diese nach einer Zeit X diese erneut akzeptieren. Und dann wieder und wieder und wieder. Wie schon in meiner Anfrage geschrieben: "Ich kann in Ihre Leistungsbeschreibung und auch im Kriterienkatalog nirgends eine Vorschrift zum Einbau solch einer deutlichen Einschränkung finden. Auch ist solch eine Einschränkung vom z.B. Telekommunikationsgesetz her nicht vorgeschrieben." bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Unterlagen aus denen sich der Grund für die bis zum 05.10.2020 gültige 1-Stunde Einschränkung herauslesen lässt. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Koch Anfragenr: 197864 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Kommunalverwaltung Köln
Sehr geehrter Herr Koch, im Telekommunikationsgesetz wird eine zeitliche Einschränkung nicht geregelt. Allerdings…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: Hotspot-Verträge mit Netcologne ( hotspot.koeln ) - 1 Stunde Begrenzung [#197864]
Datum
16. Oktober 2020 13:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Koch, im Telekommunikationsgesetz wird eine zeitliche Einschränkung nicht geregelt. Allerdings sind mir auch keine gesetzlichen Vorschriften bekannt, aus denen sich ein Verbot der Anwendung einer Zwangstrennung ergibt. Ich verweise Sie deshalb auf den Antrag AN/0523/2020 (Punkt 4.2 in der 49. Sitzung des Hauptausschusses am 6.5.2020), den Sie über das Ratsinformationssystem der Stadt Köln (https://ratsinformation.stadt-koeln.de/) einsehen können und der als aktuelle Grundlage zur Erhöhung von 1 auf 4 Stunden dient. Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Koch
Sehr geehrte<< Anrede >> leider ist meine IFG-Anfrage weiterhin nicht beantwortet worden. Ich weiß im…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Thorsten Koch
Betreff
AW: Hotspot-Verträge mit Netcologne ( hotspot.koeln ) - 1 Stunde Begrenzung [#197864]
Datum
23. Oktober 2020 16:13
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> leider ist meine IFG-Anfrage weiterhin nicht beantwortet worden. Ich weiß immer noch nicht woher diese Einschränkung auf 1 Stunde, die bis zum 05.10.2020 galt, stammt. Ich habe darüber hinaus in das von Ihnen genannte Dokument https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=773881&type=do& hinein geschaut und die Verlängerung von 1 auf 4 Stunden gefunden. In Punkt 4.2 steht folgendes: "1.Den Zeitrahmen für freies Internet mit den Hotspots.Koeln so auszuweiten, dass dieser ohne ein erneutes Einloggen bis zu 4 Stunden am Stück genutzt werden kann. Die schon bestehende unbegrenzte Nutzungsdauer mit erneuten Einloggen bleibt hiervon unberührt." Sie schrieben in ihre Letzte Nachricht: "im Telekommunikationsgesetz wird eine zeitliche Einschränkung nicht geregelt. Allerdings sind mir auch keine gesetzlichen Vorschriften bekannt, aus denen sich ein Verbot der Anwendung einer Zwangstrennung ergibt." Ich habe nicht geschrieben, dass es Verboten sei so eine Zwangstrennung ein zu bauen. Meine Äußerung "Auch ist solch eine Einschränkung vom z.B. Telekommunikationsgesetz her nicht vorgeschrieben." betraf nur eine vollständige Argumentation, dass die Entscheidung eine solche Trennung ein zu bauen nicht vom Gesetz her abstammen kann. Da diese Zwangstrennung im Gesetz nicht vorgeschrieben ist, muss sie auf Basis einer bewussten Entscheidung basieren. Solche Einschränkungen werden schließlich nicht aus Versehen eingebaut. Ich kann mich darum nur erneut wiederholen: bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Unterlagen aus denen sich der Grund/die Entscheidung für die bis zum 05.10.2020 gültige 1-Stunde Einschränkung herauslesen lässt. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Koch Anfragenr: 197864 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197864/
Kommunalverwaltung Köln
Sehr geehrter Herr Koch, es liegen bei der Stadt Köln keine Unterlagen bezüglich der ursprünglichen Entscheidung …
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: Hotspot-Verträge mit Netcologne ( hotspot.koeln ) - 1 Stunde Begrenzung [#197864]
Datum
9. November 2020 16:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Koch, es liegen bei der Stadt Köln keine Unterlagen bezüglich der ursprünglichen Entscheidung der NetCologne zur 1-Stunden-Einschränkung des hotspot.koeln-WLANs vor. Mit Vertragsschluss zwischen der Stadt Köln und der NetCologne im Jahr 2017 wurde der Betrieb der hotspot.koeln-WLANs durch die NetCologne unter den gegebenen Parametern fortgesetzt und durch zusätzliche Antennen in Köln erweitert. Die zeitliche Verlängerung der Nutzungsdauer wurde erst mit dem bekanntem Beschluss durch die Politik geändert. Ich bitte Sie daher, weitergehende Fragen zu hotspot.koeln-Betreiber-Entscheidungen, die vor 2017 getroffen wurden, an die NetCologne GmbH zu richten. Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Koch
Hotspot-Verträge Netcologne<->Stadt Köln ( hotspot.koeln ) - 1 Stunde Begrenzung [#197864] Antrag nach dem I…
An Aktion Psychisch Kranke e.V. Details
Von
Thorsten Koch
Betreff
Hotspot-Verträge Netcologne<->Stadt Köln ( hotspot.koeln ) - 1 Stunde Begrenzung [#197864]
Datum
26. November 2020 02:45
An
Aktion Psychisch Kranke e.V.
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren bei der Netcologne, aufgrund bisheriger IFG-Kommunikation mit der Stadt Köln und den dortigen städtischen Mitarbeiter Andreas Plötz wurde ich an Sie, Netcologne, als Anfragestelle weiter geleitet. Dies ist für mich soweit auch nachvollziehbar, denn ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass die NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH zu 100% der GEW Köln AG gehört, welche, z.T. über die Stadtwerke Köln Gmbh, vollständig der Stadt Köln gehört. NetCologne ist also zu 100% ein Unternehmen der Stadt Köln und somit ein öffentliches Unternehmen, bei welchem ich ebenfalls nach dem Dokument fragen könnte. darum: bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Unterlagen aus denen sich der Grund für die bis zum 05.10.2020 gültige 1-Stunde Einschränkung herauslesen lässt. Die bisherige Kommunikation mit der Stadt Köln können Sie hier im original nachlesen: https://fragdenstaat.de/anfrage/hotspot-vertrage-mit-netcologne-hotspotkoeln-1-stunde-begrenzung/ Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thorsten Koch Anfragenr: 197864 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Aktion Psychisch Kranke e.V.
SUBJECT: AW: Hotspot-Verträge Netcologne<->Stadt Köln ( hotspot.koeln ) - 1 Stunde Begrenzung [#197864] [NC#…
Von
Aktion Psychisch Kranke e.V.
Betreff
SUBJECT: AW: Hotspot-Verträge Netcologne<->Stadt Köln ( hotspot.koeln ) - 1 Stunde Begrenzung [#197864] [NC#21621947]
Datum
26. November 2020 02:46
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag und danke für Ihre Nachricht! Wir werden uns so schnell wie möglich um Ihr Anliegen kümmern und per E-Mail oder Anruf antworten. Derzeit dauert es leider aber ein wenig länger aufgrund des erhöhten Eingangs von Anrufen und E-Mails. Rund um die Uhr und sofort helfen wir Ihnen gerne online: Hilfreiche Informationen zu Vertrag und Technik finden Sie auf unserer Homepage www.netcologne.de/hilfe Sie möchten Ihre Kundendaten oder Bankverbindung ändern, die aktuelle Rechnung einsehen? Ihr Anschluss ist gestört und Sie möchten uns das melden? In unserem Onlineservice "Meine Kundenwelt" ist das und noch mehr jederzeit möglich. Besuchen Sie uns unter MeineKundenwelt.netcologne.de Freundlicher Gruß
Aktion Psychisch Kranke e.V.
Hotspot-Verträge Netcologne<->Stadt Köln ( hotspot.koeln ) - 1 Stunde Begrenzung [#197864] Sehr geehrter Her…
Von
Aktion Psychisch Kranke e.V.
Betreff
Hotspot-Verträge Netcologne<->Stadt Köln ( hotspot.koeln ) - 1 Stunde Begrenzung [#197864]
Datum
5. Januar 2021 11:32
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Koch, die einstündige Einschränkung im WLAN HotSpot der Stadt Köln bestand im Wesentlichen aus zwei Gründen. Zum einen diente dies der Missbrauchsprävention, da automatisierte Missbrauchsversuche so zumindest eingeschränkt werden konnten. Zum anderen dient die Implementierung eines Zeitlimits grundsätzlich der Aufrechterhaltung der technischen Operabilität. Da sich User typischerweise nach Verwendung des HotSpots nicht abmelden, würde die wachsende Anzahl offener Sitzungen zwangsläufig zu einer Überlastung der WLAN-Plattform führen. Ein Zeitlimit löst dieses technische Problem und ist beim Betrieb von öffentlichen Hotspot durchaus üblich. Ein spezielles Dokument, aus dem sich das vorgesagte ergibt, existiert jedoch nicht. Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung und wünschen Ihnen ein erfolgreiches Jahr 2021! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Recht & Regulierung NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH Am Coloneum 9 - 50829 Köln tel: 0221 2222-126 - fax: 0221 2222-5255 www.netcologne.koeln <http://www.netcologne.koeln> [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]
Thorsten Koch
AW: Hotspot-Verträge Netcologne<->Stadt Köln ( hotspot.koeln ) - 1 Stunde Begrenzung [#197864] Sehr geehrte&…
An Aktion Psychisch Kranke e.V. Details
Von
Thorsten Koch
Betreff
AW: Hotspot-Verträge Netcologne<->Stadt Köln ( hotspot.koeln ) - 1 Stunde Begrenzung [#197864]
Datum
11. Januar 2021 12:01
An
Aktion Psychisch Kranke e.V.
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> danke für die zeitlich recht verspätete Rückmeldung. Irgend eine Person müsste diese Entscheidung getroffen haben und diese Entscheidung müsste schriftlich in ein Vertrag mit der Stadt Köln stehen. Andernfalls wäre es ziemlich unlogisch, wenn die Stadt Köln die Beschränkung von 1 auf 4 Stunden hochsetzt, wenn es für diese Beschränkung keine vertragliche Grundlage gibt. Ihre Aussage, dass diese zeitliche Einschränkung bei kostenlose Hotspots üblich ist, ist nicht nachvollziehbar. Ich verweise an dieser Stelle auf das größte deutsche offene und kostenfreie WLAN-Netzwerk: https://freifunk.net . Dort gibt es keine solche zeitliche Einschränkungen. Bitte senden Sie mir die Unterlagen auf denen Ihre Aussagen/Meinungen basieren. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Koch Anfragenr: 197864 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197864/
Thorsten Koch
AW: Hotspot-Verträge Netcologne<->Stadt Köln ( hotspot.koeln ) - 1 Stunde Begrenzung [#197864] Sehr <<…
An Aktion Psychisch Kranke e.V. Details
Von
Thorsten Koch
Betreff
AW: Hotspot-Verträge Netcologne<->Stadt Köln ( hotspot.koeln ) - 1 Stunde Begrenzung [#197864]
Datum
20. März 2021 10:13
An
Aktion Psychisch Kranke e.V.
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Hotspot-Verträge mit Netcologne ( hotspot.koeln ) - 1 Stunde Begrenzung“ vom 26.09.2020 (#197864) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 142 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Koch Anfragenr: 197864 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197864/

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Thorsten Koch
AW: Hotspot-Verträge Netcologne<->Stadt Köln ( hotspot.koeln ) - 1 Stunde Begrenzung [#197864] Sehr <<…
An Aktion Psychisch Kranke e.V. Details
Von
Thorsten Koch
Betreff
AW: Hotspot-Verträge Netcologne<->Stadt Köln ( hotspot.koeln ) - 1 Stunde Begrenzung [#197864]
Datum
25. April 2021 22:27
An
Aktion Psychisch Kranke e.V.
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Hotspot-Verträge mit Netcologne ( hotspot.koeln ) - 1 Stunde Begrenzung“ vom 26.09.2020 (#197864) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 178 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Koch Anfragenr: 197864 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197864/