Housing Area Finther Landstraße Mainz-Gonsenheim

Informationen zur weiteren Nutzung der bisherigen US-Armee-Wohnanlage Finther Landstraße in Mainz-Gonsenheim.
Stehen die Gebäude zurzeit leer?
Können die Gebäude kurzfristig wieder als Wohnungen genutzt werden?
Welche Stelle (Bund, Land, Behörde, Abteilung, Sachgebiet, Sachbearbeiter)?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. Mai 2015
  • Frist
    27. Juni 2015
  • 0 Follower:innen
Alfred Bohn
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informatione…
An Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Details
Von
Alfred Bohn
Betreff
Housing Area Finther Landstraße Mainz-Gonsenheim [#9875]
Datum
21. Mai 2015 11:33
An
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zur weiteren Nutzung der bisherigen US-Armee-Wohnanlage Finther Landstraße in Mainz-Gonsenheim. Stehen die Gebäude zurzeit leer? Können die Gebäude kurzfristig wieder als Wohnungen genutzt werden? Welche Stelle (Bund, Land, Behörde, Abteilung, Sachgebiet, Sachbearbeiter)?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alfred Bohn <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Alfred Bohn
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Sehr geehrte Damen und Herren, anliegende E-Mail übersende ich Ihnen in der Annahme Ihrer Zuständigkeit. Mit fre…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Betreff
WG: Housing Area Finther Landstraße Mainz-Gonsenheim [#9875]
Datum
26. Mai 2015 15:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, anliegende E-Mail übersende ich Ihnen in der Annahme Ihrer Zuständigkeit. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Sehr geehrter Herr Bohn, haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Seitens Herrn Dr. Martin / MWKL wurde Ihre Anfrag…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Betreff
WG: Housing Area Finther Landstraße Mainz-Gonsenheim [#9875]
Datum
27. Mai 2015 08:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Bohn, haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Seitens Herrn Dr. Martin / MWKL wurde Ihre Anfrage an das Ministerium der Finanzen in der Annahme einer bestehenden Zuständigkeit weitergeleitet. Zur US-Armee-Wohnanlage in der Finther Landstraße in Mainz-Gonsenheim besteht hier keine Zuständigkeit. Ich rege an, sich zuständigkeitshalber an die Zentrale der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zu wenden (Zentrale Ellerstraße 56 53119 Bonn; Tel.: +49 (0)228 37787-0; Fax: +49 (0)228 37787-200; <<E-Mail-Adresse>> oder deren Niederlassung in Koblenz (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; Direktion Koblenz - Sparte Facilitymanagement - Schloss Hauptgebäude, 56068 Koblenz Tel.: +49 (0) 261 3908-183; Fax +49 (0) 261 3908-202; <<E-Mail-Adresse>> ). Mit freundlichen Grüßen
Alfred Bohn
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> geben Sie den Vorgang zuständigkeitshalber an …
An Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Details
Von
Alfred Bohn
Betreff
AW: WG: Housing Area Finther Landstraße Mainz-Gonsenheim [#9875]
Datum
30. Mai 2015 17:35
An
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> geben Sie den Vorgang zuständigkeitshalber an die von Ihnen genannte Stelle weiter? Ist aus Ihrer Sicht mit Ihrer Antwort an mich die Beantwortung der Frage seitens des Staates erledigt? ... Mit freundlichen Grüßen Alfred Bohn Anfragenr: 9875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Sehr geehrte Damen und Herren, das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-P…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Betreff
WG: Housing Area Finther Landstraße Mainz-Gonsenheim [#9875]
Datum
8. Juni 2015 10:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz hat die anliegende Anfrage erhalten, für die hier jedoch keine Zuständigkeit besteht. Nach den mir vorliegenden Informationen fällt die Anfrage in Ihren Zuständigkeitsbereich, weshalb ich die E-Mail an Sie weiterleite. Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Sehr geehrter Herr Bohn, vielen Dank für Ihre Anfrage, die uns am 27. Mai durch das Ministerium der Finanzen zuge…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Betreff
Ihre Anfrage zur Housing Area Finther Landstraße Mainz-Gonsenheim
Datum
9. Juni 2015 12:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Bohn, vielen Dank für Ihre Anfrage, die uns am 27. Mai durch das Ministerium der Finanzen zugeleitet worden ist. Die Zuständigkeit des Ministerium des Innern für Sport und Infrastruktur - Referat Streitkräfte - bezieht sich auf noch durch die US-Streitkräfte genutzte Liegenschaften, die noch nicht an den Eigentümer zurückgegeben worden sind. Die Bewertung über zukünftige Nutzungsmöglichkeiten sind von der Zuständigkeit nicht umfasst. Unserer Kenntnis nach sind die Gebäude noch nicht vollständig geräumt. Eigentümerin der Liegenschaft ist der Bund. Die Liegenschaftsverwaltung erfolgt über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA), die Ihnen ggf. nähere Auskünfte geben kann. Die Kontaktdaten der BIMA lauten wie folgt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Ellerstraße 56 53119 Bonn Tel.: 0228/37787-0 Fax: 0228/37787-200 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> oder Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Facility Management Schloss (Hauptgebäude) 56068 Koblenz Tel: 0261/3908-0 Fax: 0261/3908-690 Mit freundlichen Grüßen
Alfred Bohn
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Housing Area Finther Landstraße Mainz-Gon…
An Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Details
Von
Alfred Bohn
Betreff
AW: Ihre Anfrage zur Housing Area Finther Landstraße Mainz-Gonsenheim [#9875]
Datum
29. Juni 2015 13:18
An
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Housing Area Finther Landstraße Mainz-Gonsenheim" vom 21.05.2015 (#9875) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Alfred Bohn Anfragenr: 9875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin am 3.7. wieder im Hause. Ihre E-Mail wird nicht weitergeleitet. Bitte wen…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Betreff
Automatische Antwort: Ihre Anfrage zur Housing Area Finther Landstraße Mainz-Gonsenheim [#9875]
Datum
29. Juni 2015 13:18
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin am 3.7. wieder im Hause. Ihre E-Mail wird nicht weitergeleitet. Bitte wenden Sie sich in dringenden Fällen an Herrn Joachim Müller <<E-Mail-Adresse>> oder an das Vorzimmer der Abteilung 5 <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Sehr geehrter Herr Bohn, Ihre Anfrage wurde mit Schreiben vom 9.6.2015 beantwortet. Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Betreff
AW: Ihre Anfrage zur Housing Area Finther Landstraße Mainz-Gonsenheim [#9875]
Datum
3. Juli 2015 12:01
Status
Sehr geehrter Herr Bohn, Ihre Anfrage wurde mit Schreiben vom 9.6.2015 beantwortet. Mit freundlichen Grüßen