HPA - Mietverträge/ Nachträge betreffend Grundstücke am Großen Grasbrook und an der Versmannstrasse
1991 erteilte der damalige Erste Bürgermeister Dr. Henning Voscherau inoffiziell den Auftrag, die Umwandlung des innerstädtischen Hafenrands zu prüfen. Der Großteil der Flächen war zwar im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg, nicht aber die meisten Gebäude, die überwiegend Privatfirmen gehörten.
Aus diesen Gründen wurden Gebäude und Firmen erworben durch die damals zu 100 % stadteigene Hamburger Hafen und Lagerhausgesellschaft AG und die 1995 gegründete GHS Gesellschaft für Hafen- und Standortentwicklung mbH (GHS).
Hauptaufgabe der GHS war neben der Geschäftsführung für das Sondervermögen seit dessen auch das Management der Überleitung von der hafenwirtschaftlichen zur stadtwirtschaftlichen Nutzung der HafenCity-Gesamtplanung. Dazu gehörten u.a. die Verlagerung von Betrieben und die Vorbereitung der Grundstücksvergaben.
In diesem Zusammenhang hat mit Wirkung zum 01.01.1996 die HHLA von der Firma G. Schürfeld + Co. (GmbH + Co.) die Firma Cellpap Terminal Hamburg Umschlags- und Transport GmbH und über das Terminal mittelbar 100% Anteile an der Cellpap Stevedoring GmbH & Co. KG sowie 50% Anteile an der Cellpap Trucking Speditions GmbH & Co. (Komplementärgesellschaft Cellpap Trucking Verwaltungs GmbH und Kommanditgesellschaften Edmund Flothmann GmbH und Erwin Hagel GmbH) erworben.
Zu diesem Zeitpunkt war die Cellpap Terminal Hamburg Umschlags- und Transport mbH Mieter von Grundstücken und Eigentümer von Gebäuden im innerstädtischen Hafenbereich am Großen Grasbrook und an der Versmannstrasse, die sie zum Teil an die verbundene Cellpap Trucking Speditions GmbH & Co. untervermietet hatte.
Mit dem Gesetz vom 27. August 1997 über das Sondervermögen „Stadt und Hafen“ erfuhr gleichzeitig die Herausnahme des Gebiets der HafenCity aus dem Hafen eine besondere politische Legitimation, weil dadurch ein rechtlich unselbständiges "Sondervermögen Stadt und Hafen" gebildet wurde in das die öffentlichen, sich im Besitz der Freien und Hansestadt Hamburg befindlichen Grundstücke, eingebracht wurden.
Ab 1998 hat die GHS Gesellschaft für Hafen- und Standortentwicklung mbH (GHS) die Geschäftsführung für das Sondervermögen „Stadt und Hafen“ übernommen.
1999 ist die GHS von der HHLA an die Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) übertragen worden. Mit der Übertragung von wesentlichen Teilen der Vermögensgegenstände (Hafencity Immobilien) und finanzieller Verpflichtungen auf das Sondervermögen sind direkte Immobilienerwerbe und Immobilienvermietungen beendet worden.
2004 wurde die GHS dann schließlich in „HafenCity Hamburg GmbH“ umfirmiert und in deren Auftrag das Cruise Center am Großen Grasbrook entwickelt und in Betrieb genommen.
Folglich sind von der HHLA die Gesellschaftsanteile der GHS auf die HGV und die langfristigen Pachtverträge für die Grundstücke am Großen Grasbrook und an der Versmannstrasse auf das Sondervermögen „Stadt und Hafen“ übertragen worden.
Bitte stellen Sie mir Kopien von folgenden Urkunden, Verträgen und Vollmachten zur Verfügung:
1)
Nachträge, Folgemietverträge und/oder Nachträge die seit 1996 entweder von
a) der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg
b) Hamburger Hafen und Lagerhaus AG (HHLA)
c) GHS Gesellschaft für Hafen- und Standortentwicklung mbH (GHS)
d) HafenCity Hamburg GmbH
e) Hamburg Port Authority (HPA)
mit einer Gesellschaft der Freien und Hansestadt Hamburg oder Dritten Gesellschaft für die in Rede stehenden Grundstücke/ Mietflächen am Großen Grasbrook und an der Versmannstrasse vereinbart wurden.
Anfrage eingeschlafen
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Datum22. Oktober 2015
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24. November 2015
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