http://www.zeit.de/gesellschaft/familie/2013-02/familienpolitik-leistungen-sinn-und-unsinn

- Zwischenbericht der Basler Prognos AG zur Familienpolitik der Bundesregierung
- ggf. Endbericht der Basler Prognos AG zur Familienpolitik der Bundesregierung

genannt wird der Bericht hier:
http://www.zeit.de/gesellschaft/familie/2013-02/familienpolitik-leistungen-sinn-und-unsinn
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-90848686.html
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/verheerende-noten-fuer-familienpolitik-a-881168.html

Scheinbar wurde dieses Dokument bereits mehrfach über fragdenstaat.de angefordert:

https://fragdenstaat.de/a/3365
https://fragdenstaat.de/a/3332
https://fragdenstaat.de/a/3340

In Anbetracht dessen, beantrage ich zusätzlich die Bestätigung des Eingangs meiner Anfrage per E-Mail. Eine Kommunikation per E-Mail wird bevorzugt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Juni 2014
  • Frist
    25. Juli 2014
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Aras Abbasi
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Zwischenberich…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Zwischenbericht der Basler Prognos AG zur Familienpolitik der Bundesregierung - ggf. Endbericht der Basler Prognos AG zur Familienpolitik der Bundesregierung genannt wird der Bericht hier: http://www.zeit.de/gesellschaft/familie/2013-02/familienpolitik-leistungen-sinn-und-unsinn http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-90848686.html http://www.spiegel.de/politik/deutschland/verheerende-noten-fuer-familienpolitik-a-881168.html Scheinbar wurde dieses Dokument bereits mehrfach über fragdenstaat.de angefordert: https://fragdenstaat.de/a/3365 https://fragdenstaat.de/a/3332 https://fragdenstaat.de/a/3340 In Anbetracht dessen, beantrage ich zusätzlich die Bestätigung des Eingangs meiner Anfrage per E-Mail. Eine Kommunikation per E-Mail wird bevorzugt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Aras Abbasi <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrter Herr Abbasi, für Ihren Antrag vom 22.06.2014, mit dem Sie Auskunftserteilung nach dem Informationsf…
Sehr geehrter Herr Abbasi, für Ihren Antrag vom 22.06.2014, mit dem Sie Auskunftserteilung nach dem Informationsfreiheitsgesetz beantragen, danke ich Ihnen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgabe innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In besonderen Fällen (z.B. Prüfung von sensiblen Unterlagen, Erfordernis der Beteiligung Dritter) kann die Bearbeitung auch ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen. Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie den nach dem IFG vorgesehenen Bescheid. Für die weitere Bearbeitung wäre ich daher für die Übermittlung Ihrer postalischen Anschrift dankbar. Ergänzend weise ich noch darauf hin, dass für Amtshandlungen nach dem IFG Gebühren und Auslagen erhoben werden (§ 10 IFG, Informationsgebührenverordnung – IFGGebV vom 02.01.2006 ; je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- Euro und 500,- Euro). Grundsätzlich gebührenfrei ist die Erteilung einfacher Auskünfte bzw. die Ablehnung eines Antrages. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag Gabriele Frenz-Ferger __________________________ Referat DG 3 – Transparenz und Teilhabe, Informationsfreiheitsgesetz Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Rochusstraße 8 - 10, 53123 Bonn Telefon: 022899 555-2450 Fax: 022899 555-2221 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet:www.bmfsfj.de

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrter Herr Abbasi, beigefügten Bescheid übersende ich mit der…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
14. Juli 2014 08:54
Status
Anfrage abgeschlossen
459,8 KB
Sehr geehrter Herr Abbasi, beigefügten Bescheid übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag