Hubschraubereinsatz in Jena am 17. August 2016

Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Am 17.08.2016 erfolgte zwischen ca. 14 und 22:40 Uhr in Jena ein ausgedehnter Hubschraubereinsatz. Dieser fand im Rahmen der zu diesem Zeitpunkt stattfindenden Demonstration der Thügida in Jena statt.

Bei einer telefonischer Anfrage bei der Schutzpolizei Jena sowie dem Bürgerbüro der Stadt Jena selbst wurde mir gesagt, der Hubschrauber, der eine extreme Lärmbelästigung über den gesamten Tag verursachte, garantiere die Aufrechterhaltung der Sicherheit der Veranstaltung. Auf meine Rückfrage, wie ein Hubschrauber die Sicherheit garantieren könne wurde mit mir gesagt, er verfüge über Wärmebildkameras.

Ich möchte mir selbst ein Bild davon verschaffen, ob die von dem Hubschrauber während dieser Zeit verschafften Daten die Sicherheit der Veranstaltung garantieren konnten und in welchem Verhältnis die Kosten und der Nutzen dieses Einsatzes stehen.

Bitte senden Sie mir daher folgende Daten zu:

- Detaillierte Auflistung der Kosten für diesen Hubschraubereinsatz (angefallene Treibstoff-, Personal-, Wartungskosten, evtl. Mietkosten etc.) und an welche Firmen und/oder Organe diese Kosten entrichtet wurden.
- Durch welche konkreten Maßnahmen hat der Hubschraubereinsatz die Sicherheit garantiert? Ich bitte Sie mir die Einsatzprotokolle zur Verfügung zu stellen, die vom Hubschrauber erhobene Daten verwenden – gern auch anonymisiert.
- Auf wessen Weisung wurde die Freigabe zum Hubschraubereinsatz erteilt und mit welcher Begründung?
- Welche statistische Daten über die Dienlichkeit von Hubschraubereinsätzen in Thüringen zur Verbrechensbekämpfung im Rahmen von Demonstrationen liegen Ihnen vor? Welche Daten zu dieser Fragestellung zu diesem konkreten Hubschraubereinsatz?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. August 2016
  • Frist
    20. September 2016
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Gutachten "Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption" Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten "Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption"
Datum
21. Februar 2012 19:42
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) Aktenauskunft sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang: Ich bitte um Übersendung des Gutachtens "Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption" bevorzugt in einem elektronischen Format. Bitte beachten Sie dazu auch das kürzlich gesprochene Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (siehe http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20111201.1520.363369.html ). Des Weiteren bitte ich darum, die Veröffentlichung des Gutachtens zu genehmigen. Ich verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat.de, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/anfrage/393 Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Am 17.08.2016 erfolgte zwischen ca. 14 und …
An Bereitschaftspolizei Thüringen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hubschraubereinsatz in Jena am 17. August 2016 [#17621]
Datum
17. August 2016 22:47
An
Bereitschaftspolizei Thüringen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Am 17.08.2016 erfolgte zwischen ca. 14 und 22:40 Uhr in Jena ein ausgedehnter Hubschraubereinsatz. Dieser fand im Rahmen der zu diesem Zeitpunkt stattfindenden Demonstration der Thügida in Jena statt. Bei einer telefonischer Anfrage bei der Schutzpolizei Jena sowie dem Bürgerbüro der Stadt Jena selbst wurde mir gesagt, der Hubschrauber, der eine extreme Lärmbelästigung über den gesamten Tag verursachte, garantiere die Aufrechterhaltung der Sicherheit der Veranstaltung. Auf meine Rückfrage, wie ein Hubschrauber die Sicherheit garantieren könne wurde mit mir gesagt, er verfüge über Wärmebildkameras. Ich möchte mir selbst ein Bild davon verschaffen, ob die von dem Hubschrauber während dieser Zeit verschafften Daten die Sicherheit der Veranstaltung garantieren konnten und in welchem Verhältnis die Kosten und der Nutzen dieses Einsatzes stehen. Bitte senden Sie mir daher folgende Daten zu: - Detaillierte Auflistung der Kosten für diesen Hubschraubereinsatz (angefallene Treibstoff-, Personal-, Wartungskosten, evtl. Mietkosten etc.) und an welche Firmen und/oder Organe diese Kosten entrichtet wurden. - Durch welche konkreten Maßnahmen hat der Hubschraubereinsatz die Sicherheit garantiert? Ich bitte Sie mir die Einsatzprotokolle zur Verfügung zu stellen, die vom Hubschrauber erhobene Daten verwenden – gern auch anonymisiert. - Auf wessen Weisung wurde die Freigabe zum Hubschraubereinsatz erteilt und mit welcher Begründung? - Welche statistische Daten über die Dienlichkeit von Hubschraubereinsätzen in Thüringen zur Verbrechensbekämpfung im Rahmen von Demonstrationen liegen Ihnen vor? Welche Daten zu dieser Fragestellung zu diesem konkreten Hubschraubereinsatz? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Hubschraubereinsatz in Jena am 17. August 2016…
An Bereitschaftspolizei Thüringen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Hubschraubereinsatz in Jena am 17. August 2016 [#17621]
Datum
9. November 2016 19:01
An
Bereitschaftspolizei Thüringen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Hubschraubereinsatz in Jena am 17. August 2016“ vom 17.08.2016 (#17621) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 51 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17621 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in