Hubschraubereinsatz in Jena am 17. August 2016
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Am 17.08.2016 erfolgte zwischen ca. 14 und 22:40 Uhr in Jena ein ausgedehnter Hubschraubereinsatz. Dieser fand im Rahmen der zu diesem Zeitpunkt stattfindenden Demonstration der Thügida in Jena statt.
Bei einer telefonischer Anfrage bei der Schutzpolizei Jena sowie dem Bürgerbüro der Stadt Jena selbst wurde mir gesagt, der Hubschrauber, der eine extreme Lärmbelästigung über den gesamten Tag verursachte, garantiere die Aufrechterhaltung der Sicherheit der Veranstaltung. Auf meine Rückfrage, wie ein Hubschrauber die Sicherheit garantieren könne wurde mit mir gesagt, er verfüge über Wärmebildkameras.
Ich möchte mir selbst ein Bild davon verschaffen, ob die von dem Hubschrauber während dieser Zeit verschafften Daten die Sicherheit der Veranstaltung garantieren konnten und in welchem Verhältnis die Kosten und der Nutzen dieses Einsatzes stehen.
Bitte senden Sie mir daher folgende Daten zu:
- Detaillierte Auflistung der Kosten für diesen Hubschraubereinsatz (angefallene Treibstoff-, Personal-, Wartungskosten, evtl. Mietkosten etc.) und an welche Firmen und/oder Organe diese Kosten entrichtet wurden.
- Durch welche konkreten Maßnahmen hat der Hubschraubereinsatz die Sicherheit garantiert? Ich bitte Sie mir die Einsatzprotokolle zur Verfügung zu stellen, die vom Hubschrauber erhobene Daten verwenden – gern auch anonymisiert.
- Auf wessen Weisung wurde die Freigabe zum Hubschraubereinsatz erteilt und mit welcher Begründung?
- Welche statistische Daten über die Dienlichkeit von Hubschraubereinsätzen in Thüringen zur Verbrechensbekämpfung im Rahmen von Demonstrationen liegen Ihnen vor? Welche Daten zu dieser Fragestellung zu diesem konkreten Hubschraubereinsatz?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen,
Anfrage eingeschlafen
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Datum17. August 2016
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20. September 2016
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