Humanitäres Völkerrecht

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Wer kontrolliert während eines Konfliktes zwischen zweier oder mehrer Kriegsparteien, dass die Regulierungen des Humanitären Völkerrechts, besonders die der Haager Landkriegsordnung und der Genfer Konvention, eingehalten werden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Januar 2020
  • Frist
    29. Februar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wer kontrolliert wä…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Humanitäres Völkerrecht [#176827]
Datum
26. Januar 2020 16:40
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wer kontrolliert während eines Konfliktes zwischen zweier oder mehrer Kriegsparteien, dass die Regulierungen des Humanitären Völkerrechts, besonders die der Haager Landkriegsordnung und der Genfer Konvention, eingehalten werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 176827 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/176827 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Auswärtiges Amt
WG: [Ticket#: 10147495] HumanitäresVölkerrecht [#176827] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfr…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
WG: [Ticket#: 10147495] HumanitäresVölkerrecht [#176827]
Datum
12. Februar 2020 12:35
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
2,5 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfragen unter Nummern 10140139, 10147495 und 10147492 vom 28. Januar 2020, die wir zusammen beantworten möchten. Für die Einhaltung des humanitären Völkerrechts, das heißt insbesondere der Genfer Konventionen und der Haager Landkriegsordnung, sind die Staaten selbst verantwortlich. Das Völkerrecht zeichnet sich dadurch aus, dass es keine allgemein zuständige Institution zur Durchsetzung der Einhaltung gibt. Eine hervorgehobene Rolle spielt hier allerdings der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, der die Verantwortung für die internationale Sicherheit und den Frieden trägt und dafür mit Kompetenzen für verbindliche Maßnahmen ausgestattet ist (Kapitel VII der VN Charta). Die Bestrafung und Ahndung von Kriegsverbrechen obliegt ebenfalls den Staaten. In Deutschland sind die relevanten Tatbestände im Völkerstrafgesetzbuch geregelt. Auf internationaler Ebene übernimmt der Internationale Strafgerichtshof die Aufgabe, komplementär zu den Staaten, die Tatbestände des Römischen Statuts, darunter fallen auch Kriegsverbrechen, zu verfolgen und zu bestrafen. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amts unter www.diplo.de<http://www.diplo.de>. Mit freundlichen Grüßen